Mieterrechte bei E-Ladepunkt am Stellplatz in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland sollten Sie beim Einzug prüfen, ob ein E-Ladepunkt am Stellplatz vereinbart ist und welche Rechte und Pflichten daraus folgen. Klären Sie frühzeitig mit dem Vermieter Kosten, Stromversorgung, technische Voraussetzungen und wer den Einbau trägt. Dokumentieren Sie Vereinbarungen schriftlich im Mietvertrag oder als Zusatzvereinbarung und fordern Sie Dokumente zu Installation, Abrechnung und Haftung an. Bei Unsicherheit helfen amtliche Regelungen und das Amtsgericht als Ansprechpartner für Mietstreitigkeiten. Falls der Vermieter zustimmen muss, notieren Sie Fristen und Formulare; bei technischen Mängeln prüfen Sie Minderungsrechte. Dieses Vorgehen schützt Ihre Rechte als Mieter, reduziert spätere Konflikte und erleichtert die Durchsetzung im Streitfall.

Was Sie beim Einzug vereinbaren sollten

Klären Sie vor der Unterzeichnung, ob der Stellplatz einen E-Ladepunkt einschließt oder ob bauliche Veränderungen erlaubt werden. Vereinbarungen sollten Festlegungen zu Kosten, Installation, Abrechnung und Rückbau enthalten.

  • Kostenaufteilung für Installation und laufenden Strom klar regeln, inklusive Installation, Netznutzungsgebühren und Stromzähler.
  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters als Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag eintragen; ohne Zustimmung drohen nachträgliche Konflikte.
  • Technische Mindestanforderungen und Fachfirmen festlegen, damit Sicherheit und Versicherungsschutz gewährleistet sind.
  • Dokumentation: Protokolle, Fotos und Rechnungen aufbewahren, um Beweisführung zu vereinfachen.
  • Haftung und Rückbau: Regeln Sie, wer für Schäden haftet und wer den Ladepunkt bei Auszug entfernen muss.
Bewahren Sie alle Vereinbarungen und Rechnungen digital und in Papierform auf.

Rechtliche Grundlagen

Für bauliche Veränderungen durch Mieter ist insbesondere § 554 BGB relevant, der die Zustimmung des Vermieters regelt[1]. Allgemeine mietrechtliche Pflichten und Rechte finden sich in den Vorschriften des BGB zu Mietverhältnissen (§§ 535–580a) und in der Zivilprozessordnung bei gerichtlichen Schritten[2].

§ 554 BGB schützt Mieter bei unberechtigter Verweigerung der Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen.

Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?

Versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung; dokumentieren Sie Gespräche. Kommt keine Einigung zustande, ist der Weg zum Amtsgericht möglich, das für viele Mietstreitigkeiten zuständig ist[3].

Reagieren Sie schriftlich auf Verweigerungen und setzen Sie angemessene Fristen.

Praktische Vereinbarungen und Muster

Konkrete Punkte, die in einer Zusatzvereinbarung stehen sollten:

  • Wer trägt Kosten für Anschaffung und Einbau?
  • Wie erfolgt die Stromabrechnung (ein eigener Zähler, Umlage, Direktvertrag)?
  • Welche technischen Standards sind verbindlich (Schutzmaßnahmen, Ladeleistung)?
  • Regelung für Haftung, Versicherung und Rückbau beim Auszug.
Konkret benannte Fristen und Verantwortlichkeiten reduzieren spätere Streitigkeiten.

FAQ

Wer zahlt die Installation des E-Ladepunkts?
Das ist vertraglich zu vereinbaren; ohne Vereinbarung trägt in der Regel derjenige die Kosten, der die bauliche Veränderung veranlasst.
Kann der Vermieter die Installation verbieten?
Der Vermieter kann nicht willkürlich verweigern; § 554 BGB regelt die Zustimmungspflicht und die Voraussetzungen für eine Ablehnung[1].
Wohin bei Streit über die Zustimmung?
Bei unlösbaren Konflikten ist das Amtsgericht zuständig; zuvor sind Schriftwechsel und Fristen zu dokumentieren[3].

Anleitung

  1. Schriftlich beim Vermieter die Zustimmung und die gewünschten technischen Details anfragen.
  2. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Antwort (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie die Frist.
  3. Sammeln Sie Angebote und Nachweise zur fachgerechten Installation.
  4. Vereinbaren Sie die Kostenaufteilung schriftlich, inklusive Abrechnung des Stroms.
  5. Bei Ablehnung die Entscheidung schriftlich festhalten und gegebenenfalls gerichtliche Schritte prüfen.
  6. Nach Zustimmung Installation durch Fachbetrieb durchführen und alle Rechnungen aufbewahren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §554 - Zustimmung zu baulichen Veränderungen
  2. [2] BGB §535 ff. - Mietrecht (Auszug)
  3. [3] Amtsgericht - Zuständigkeiten und Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.