Mieterrechte: Digitale Belege prüfen in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was Sie über digitale Belege wissen sollten

Viele Mieter in Deutschland erhalten ihre Nebenkostenabrechnung inzwischen digital. Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen und die Abrechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Rechtsgrundlagen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)[1][2]. Dokumentation, klare Fristen und eine schriftliche Anfrage helfen, Fehler zu klären, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Nachrichten chronologisch auf.

Ihre Rechte als Mieter

  • Einsichtsrecht in alle Abrechnungsbelege (document).
  • Fristen beachten: Einwendungen gegenüber der Abrechnung sind innerhalb von 12 Monaten möglich (days).
  • Mängel prüfen und ggf. Mietminderung oder Nachforderung ablehnen bei nachweisbaren Fehlern (repair, heating).
  • Bei anhaltendem Streit ist die Klage vor dem Amtsgericht möglich; Berufung führt zum Landgericht und ggf. zum BGH (court).

Wie Sie Belege anfordern und prüfen

Schreiben Sie eine formelle Anfrage an den Vermieter mit konkreten Punkten: welchen Zeitraum und welche Positionen Sie einsehen möchten, und setzen Sie eine Frist von z. B. 14 Tagen. Verweisen Sie auf Ihr Einsichtsrecht und nennen Sie, dass Sie die Abrechnung anhand der BetrKV prüfen werden[2]. Fügen Sie Rechnungen, Fotos oder Zählerstände bei, die Sie bereits besitzen. Falls der Vermieter Einsicht digital gewährt, speichern Sie Kopien und protokollieren Datum und Uhrzeit der Einsicht.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei einer Klärung oder vor Gericht.

Konkrete Schritte und Mustertexte

  • Formulieren Sie eine schriftliche Einsichtsanfrage (form): nennen Sie Zeitraum, Positionen und Frist.
  • Sammeln Sie Beweise: Fotos, Kontoauszüge, Ablesebelege (document).
  • Weisen Sie unplausible Beträge konkret zurück und fordern Sie Korrektur oder Erläuterung (warning).
  • Wenn keine Einigung: Klage beim zuständigen Amtsgericht oder Einleitung des Mahnverfahrens prüfen (court).
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, sonst können Ansprüche verfallen.

Formulare und offizielle Muster

Für die reine Einsichtnahme gibt es kein zentrales bundesweites „Einsicht“-Formular; meist reicht ein schriftliches Schreiben per Brief oder E‑Mail. Relevante offizielle Formulare treten ein, wenn der Fall vor Gericht oder ins Mahnverfahren geht, z. B. beim Mahnbescheid oder der Klageeinreichung. Informationen und Formulare zum Mahnverfahren und zu gerichtlichen Einreichungen finden Sie bei den Justizbehörden[3]. Ein Beispieltext für eine Einsichtsanfrage könnte enthalten: Datum, Name, Adresse, konkrete Abrechnungszeiträume, angefragte Belegnummern und eine 14-tägige Frist zur Übersendung der Kopien.

Viele Vermieter akzeptieren eine Kopie per E‑Mail, behalten aber das Originalrecht auf Einsicht vor.

FAQ

Kann ich digitale Belege verlangen?
Ja, Sie haben als Mieter ein Einsichtsrecht in die Belege der Abrechnung und können Kopien verlangen; verweisen Sie dazu auf die gesetzlichen Regelungen im BGB und BetrKV.[1][2]
Wie lange habe ich Zeit, Einwendungen vorzubringen?
Typischerweise sollten Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung vorgebracht werden; konkrete Fristen hängen vom Einzelfall ab.
Wohin wende ich mich, wenn keine Einigung gelingt?
Bei anhaltendem Streit können Sie beim zuständigen Amtsgericht klagen; Informationen zu Verfahren und Formularen bietet die Justizverwaltung.[3]

Anleitung

  1. Schritt 1: Fordern Sie schriftlich die digitalen Belege an und setzen Sie eine klare Frist (form).
  2. Schritt 2: Prüfen Sie Belege punktuell; vergleichen Sie Rechnungen, Zählerstände und Verträge (document).
  3. Schritt 3: Formulieren Sie eine präzise Beanstandung mit Nachweisen und fordern Sie Korrektur (warning).
  4. Schritt 4: Kommt es zur Rechtsauslegung, bereiten Sie die Unterlagen für das Amtsgericht vor (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–536 – Gesetze im Internet
  2. [2] Betriebskostenverordnung (BetrKV) – Gesetze im Internet
  3. [3] Justizportal: Mahnverfahren und Gerichtsverfahren – Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.