Untervermietung: Fehler vermeiden für Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stoßen Sie bei Untervermietung oft auf unsichere Fragen: Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters, welche Fristen gelten, und wie formuliere ich eine Musterklausel korrekt? Dieser Ratgeber erklärt in klarem, verständlichem Stil typische Fehler und Missverständnisse, zeigt praxisnahe Formulierungen für Untervermietungsverträge und sagt, wann Sie offizielle Formulare oder gerichtliche Hilfe benötigen. Anhand von Beispielen lernen Sie, welche Dokumente und Nachweise wichtig sind, wie Sie Gründe und Zeiträume festlegen und welche Folgen eine fehlende Zustimmung haben kann. Ziel ist, dass Sie selbst sicher prüfen, kommunizieren und mögliche Konflikte früh vermeiden können.

Typische Irrtümer bei Untervermietung

Viele Mieter glauben, Untervermietung sei immer problemlos möglich. In der Praxis regeln §§ 535–580a BGB die Rechte und Pflichten im Mietverhältnis und bestimmen, wann eine Zustimmung des Vermieters nötig ist.[1] Fehleinschätzungen führen oft zu Konflikten, Nachforderungen oder im Extremfall zur Kündigung.

Die Zustimmung des Vermieters ist in vielen Fällen schriftlich erforderlich.
  • Zustimmung des Vermieters nicht eingeholt
  • Keine schriftliche Vereinbarung mit Zeitraum und Namen des Untermieters
  • Miete falsch berechnet oder Nebenkosten nicht geklärt
  • Haftungsfragen für Schäden und Nutzung unklar geregelt

Bei ernsthaften Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; Verfahren vor Gericht folgen der Zivilprozessordnung (ZPO).[2][3] Informieren Sie sich frühzeitig über Fristen und mögliche Schritte, bevor Sie formell reagieren.

Dokumentieren Sie jede Erlaubnis zur Untervermietung schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.

Praktische Musterklauseln und Formulierungen

Eine klare, kurze Klausel reduziert spätere Streitpunkte. Beispielklausel (Beispieltext, anpassen an die Situation):

Musterklausel: "Der Mieter darf die Wohnung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ an Person XY untervermieten. Die Zustimmung des Vermieters gilt als erteilt, wenn dieser schriftlich zustimmt. Die Untermiete umfasst die monatliche Untermiete in Höhe von X Euro zuzüglich anteiliger Betriebskosten."

Klarheit über Zeitraum und Namen des Untermieters verhindert spätere Auslegungsprobleme.

Wichtig sind außerdem Hinweise auf Haftung für Schäden, Zustimmung zu Schlüsselübergabe und Regelungen zur Nebenkostenabrechnung. Für Klagen oder Vollstreckung gibt es standardisierte Verfahrensregeln in der ZPO; konkrete Klageformulare finden Sie bei den Justizbehörden.

Checkliste: Vor der Untervermietung

  • Prüfen Sie Fristen und Vertragslaufzeiten, bevor Sie zustimmen
  • Klare Vereinbarung zur Höhe der Untermiete und Nebenkosten treffen
  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen und dokumentieren
  • Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen
Bewahren Sie alle Nachrichten und Belege zur Untervermietung geordnet auf.

FAQ

Brauche ich die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung?
In vielen Fällen ja: Der Vermieter muss zustimmen, besonders wenn die Untermiete länger dauert oder eine weitere Person dauerhaft in der Wohnung wohnt. Ausnahmen können in Ihrem Mietvertrag geregelt sein.
Welche Musterklausel hilft bei Klarheit?
Eine Musterklausel sollte Zeitraum, Name des Untermieters, Höhe der Untermiete und Hinweise zur Haftung und Nebenkosten enthalten. Kurz, klar und schriftlich ist am sichersten.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?
Prüfen Sie die Gründe, führen Sie ein klärendes Gespräch und dokumentieren Sie es. Bei formaler Verweigerung kann rechtliche Beratung oder ein Verfahren vor dem Amtsgericht nötig werden.

Anleitung

  1. Fragen Sie den Vermieter schriftlich um Erlaubnis und nennen Sie Zeitraum und Namen des Untermieters.
  2. Vereinbaren Sie eine schriftliche Untervermietungsklausel mit allen relevanten Punkten.
  3. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll und sammeln Sie Belege für Zahlungen.
  4. Regeln Sie die Haftung für Schäden und wer für Reparaturen zuständig ist.
  5. Wenn nötig, informieren Sie das Amtsgericht oder holen Sie juristischen Rat ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a – Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
  3. [3] Informationen zu Gerichten und Zuständigkeit – Justizportal
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.