Videoüberwachung 2025: Mieterrechte in Deutschland

Sonderwohnformen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, wann und wie Videoüberwachung in Wohngebäuden zulässig ist. Dieses praktische Kurzportrait erklärt Basisrechte rund um Datenschutz, Hausrecht des Vermieters, Einwilligung von Bewohnern und private Bereiche, die nicht gefilmt werden dürfen. Ich beschreibe typische Szenarien wie Hausflur-Kameras oder Außenüberwachung, welche Beweismittel hilfreich sind und welche Schritte Sie bei unzulässiger Überwachung gehen können — von schriftlicher Beschwerde über formelle Fristen bis zu gerichtlichen Verfahren. Konkrete Hinweise zu relevanten Gesetzen, möglichen Musterschreiben und dem Umgang mit Beweisen helfen Ihnen, Ihre Rechte als Mieter klar und selbstbewusst durchzusetzen.

Was regelt das Gesetz?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt Pflichten und Rechte aus dem Mietverhältnis fest, darunter Schutz der Mietsache und Rücksichtnahme zwischen Mietparteien.[1] Datenschutzregeln und Persönlichkeitsrechte schränken zudem ein, wann private Bereiche gefilmt werden dürfen.

In den meisten Fällen dürfen private Wohnräume nicht ohne Einwilligung gefilmt werden.

Wann ist Videoüberwachung erlaubt?

  • Sicherheit und Eigentumsschutz (safety) dürfen ein legitimer Zweck sein, aber nur bei verhältnismäßigen Mitteln.
  • Aufnahmen an Eingängen oder Wegen sind nur zulässig, wenn keine privaten Bereiche gefilmt werden (entry).
  • Kameras in Gemeinschaftsräumen können Zustimmung der Bewohner oder eine klare Rechtsgrundlage erfordern (notice).
  • Zur Beweissicherung nach Straftaten ist Videoeinsatz möglich, aber sorgfältig zu dokumentieren (evidence).
  • Private Bereiche wie Schlafzimmer oder Balkone sind grundsätzlich tabu (privacy).

Was können Mieter tun?

  • Beweise sichern: Fotos, Zeitstempel, Zeugen notieren und Aufnahmen so schnell wie möglich kopieren.
  • Schriftlich reklamieren: Beschwerde an Vermieter mit Fristsetzung und Forderung nach Entfernung unerlaubter Kameras.
  • Fristen beachten: Reagieren Sie zeitnah, da gesetzliche und gerichtliche Fristen gelten.
  • Hilfe suchen: Beratung bei Amtsgericht, Mieterverein oder einer Rechtsberatung einholen.
Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort jeder unzulässigen Aufnahme sofort.

Formulare und Muster

Wichtige offizielle Musterformulare umfassen zum Beispiel ein Muster-Kündigungsschreiben und Vorlagen für schriftliche Beschwerden an den Vermieter. Ein praktisches Muster für ein Kündigungsschreiben finden Sie beim Bundesministerium der Justiz; nutzen Sie es, wenn eine fristgerechte Erklärung nötig ist. Für gerichtliche Verfahren gibt es beim Amtsgericht Informationen zu Klageeinreichung und Ablauf.[2][3]

Reichen Sie Kündigungen oder Klagen nur mit rechtlicher Prüfung ein, um Fristfehler zu vermeiden.

FAQ

Dürfen Vermieter den Hausflur filmen?
Das Filmen des Hausflurs kann unter engen Voraussetzungen erlaubt sein, wenn keine privaten Bereiche erfasst werden und ein berechtigtes Interesse vorliegt; prüfen Sie Datenschutzanforderungen und informieren Sie sich über das BGB.[1]
Muss ich als Mieter zustimmen?
Nein: Eine pauschale Zustimmung ist nicht immer erforderlich, aber in vielen Fällen ist die Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Grundlage nötig.
Was kann ich tun bei unzulässiger Überwachung?
Sichern Sie Beweise, stellen Sie eine schriftliche Frist zur Entfernung und suchen Sie bei Bedarf gerichtliche Hilfe beim Amtsgericht; Verfahrensregeln finden sich in der ZPO.[2]

Anleitung

  1. Beweise sammeln: Datum, Uhrzeit, Fotos/Videos sichern und Zeugen benennen.
  2. Schreiben an Vermieter: Sachverhalt schildern, Entfernung verlangen und angemessene Frist setzen (z. B. 14 Tage).
  3. Frist überwachen: Reaktion des Vermieters dokumentieren und Frist verstreichen lassen.
  4. Beratung einholen: Mieterverein oder Rechtsanwalt konsultieren, gegebenenfalls Mediation versuchen.
  5. Gerichtliche Schritte: Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen, falls nötig.

Wesentliche Punkte

  • Kameras dürfen nicht in private Räume filmen.
  • Beweissicherung und Fristsetzung sind zentrale Schritte.
  • Amtsgericht ist zuständig für Mietstreitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
  3. [3] Justizportal – Zuständigkeit der Amtsgerichte
  4. [4] Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.