Videoüberwachung 2025: Mieterrechte in Deutschland
Was regelt das Gesetz?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt Pflichten und Rechte aus dem Mietverhältnis fest, darunter Schutz der Mietsache und Rücksichtnahme zwischen Mietparteien.[1] Datenschutzregeln und Persönlichkeitsrechte schränken zudem ein, wann private Bereiche gefilmt werden dürfen.
Wann ist Videoüberwachung erlaubt?
- Sicherheit und Eigentumsschutz (safety) dürfen ein legitimer Zweck sein, aber nur bei verhältnismäßigen Mitteln.
- Aufnahmen an Eingängen oder Wegen sind nur zulässig, wenn keine privaten Bereiche gefilmt werden (entry).
- Kameras in Gemeinschaftsräumen können Zustimmung der Bewohner oder eine klare Rechtsgrundlage erfordern (notice).
- Zur Beweissicherung nach Straftaten ist Videoeinsatz möglich, aber sorgfältig zu dokumentieren (evidence).
- Private Bereiche wie Schlafzimmer oder Balkone sind grundsätzlich tabu (privacy).
Was können Mieter tun?
- Beweise sichern: Fotos, Zeitstempel, Zeugen notieren und Aufnahmen so schnell wie möglich kopieren.
- Schriftlich reklamieren: Beschwerde an Vermieter mit Fristsetzung und Forderung nach Entfernung unerlaubter Kameras.
- Fristen beachten: Reagieren Sie zeitnah, da gesetzliche und gerichtliche Fristen gelten.
- Hilfe suchen: Beratung bei Amtsgericht, Mieterverein oder einer Rechtsberatung einholen.
Formulare und Muster
Wichtige offizielle Musterformulare umfassen zum Beispiel ein Muster-Kündigungsschreiben und Vorlagen für schriftliche Beschwerden an den Vermieter. Ein praktisches Muster für ein Kündigungsschreiben finden Sie beim Bundesministerium der Justiz; nutzen Sie es, wenn eine fristgerechte Erklärung nötig ist. Für gerichtliche Verfahren gibt es beim Amtsgericht Informationen zu Klageeinreichung und Ablauf.[2][3]
FAQ
- Dürfen Vermieter den Hausflur filmen?
- Das Filmen des Hausflurs kann unter engen Voraussetzungen erlaubt sein, wenn keine privaten Bereiche erfasst werden und ein berechtigtes Interesse vorliegt; prüfen Sie Datenschutzanforderungen und informieren Sie sich über das BGB.[1]
- Muss ich als Mieter zustimmen?
- Nein: Eine pauschale Zustimmung ist nicht immer erforderlich, aber in vielen Fällen ist die Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Grundlage nötig.
- Was kann ich tun bei unzulässiger Überwachung?
- Sichern Sie Beweise, stellen Sie eine schriftliche Frist zur Entfernung und suchen Sie bei Bedarf gerichtliche Hilfe beim Amtsgericht; Verfahrensregeln finden sich in der ZPO.[2]
Anleitung
- Beweise sammeln: Datum, Uhrzeit, Fotos/Videos sichern und Zeugen benennen.
- Schreiben an Vermieter: Sachverhalt schildern, Entfernung verlangen und angemessene Frist setzen (z. B. 14 Tage).
- Frist überwachen: Reaktion des Vermieters dokumentieren und Frist verstreichen lassen.
- Beratung einholen: Mieterverein oder Rechtsanwalt konsultieren, gegebenenfalls Mediation versuchen.
- Gerichtliche Schritte: Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen, falls nötig.
Wesentliche Punkte
- Kameras dürfen nicht in private Räume filmen.
- Beweissicherung und Fristsetzung sind zentrale Schritte.
- Amtsgericht ist zuständig für Mietstreitigkeiten.