Videoüberwachung: Mieterrechte in Deutschland

Sonderwohnformen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, welche Regeln bei privater Videoüberwachung gelten und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn Überwachung in oder an Ihrer Wohnung Fragen zur Privatsphäre oder zur Rechtslage aufwirft. Viele Konflikte entstehen durch Missverständnisse, fehlende Kommunikation oder das Nichtbeachten von Datenschutz und Wohnrecht. Dieser Text erklärt praxisnah, welche Fehler Mieter und Vermieter häufig machen, wann Sie als Mieter Rechte wie Mietminderung oder Unterlassung geltend machen können und welche Behörden oder Gerichte zuständig sind. Die Sprache bleibt verständlich, mit konkreten Handlungsschritten, relevanten gesetzlichen Verweisen und praktischen Beispielen, damit Sie sicher entscheiden und reagieren können. Lesen Sie weiter für Checklisten und Musterformulare.

Was Mieter beachten sollten

Grundsätzlich regeln die Vorschriften des Mietrechts und des Datenschutzes, wie und wann Videoüberwachung zulässig ist. Viele Rechte für Mieter finden sich in den §§ 535–580a BGB[1]. Bei Streitfragen ist oft das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind das Landgericht und der Bundesgerichtshof. Klare Kommunikation mit dem Vermieter und das Festhalten von Zeiten und Bildern helfen, Rechte durchzusetzen.

In den §§ 535–580a BGB sind zentrale Mieterrechte geregelt.

Häufige Fehler

  • Keine Information der Mieter (privacy) – Vermieter filmt ohne Hinweis und Einwilligung.
  • Aufnahme von Nachbarn oder öffentlichem Raum (privacy) – reicht über zulässige Kontrolle der eigenen Haustür hinaus.
  • Fehlende Rechtsgrundlage (notice) – es gibt oft keine vertragliche oder gesetzliche Erlaubnis für dauerhafte Aufnahmen.
  • Lückenhafte Dokumentation von Beweisen (evidence) – keine Zeiten, keine Fotos, kein Log der Kamera.
  • Reaktion verzögern (time) – Fristen verpassen oder nicht schriftlich widersprechen.
Reagieren Sie rechtzeitig auf Schreiben, sonst können Ansprüche verfallen.

FAQ

Ist Videoüberwachung durch Nachbarn oder Vermieter erlaubt?
Das hängt vom Ort und Umfang der Aufnahmen ab. Private Überwachung, die gezielt Nachbarn in ihrer Wohnung oder private Bereiche filmt, ist in der Regel unzulässig. Bei gemeinschaftlich genutzten Flächen (Treppenhaus, Hausflur) ist eine engere Prüfung nötig; oft ist vorherige Information oder eine gerichtliche Abwägung erforderlich.[1]
Kann ich als Mieter wegen Überwachung die Miete mindern?
Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Überwachung die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Entscheidend sind Umfang, Ort und Dauer der Überwachung. Dokumentieren Sie Beeinträchtigungen und setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung.[1]
An welches Gericht kann ich mich wenden?
Für mietrechtliche Streitigkeiten ist meist das Amtsgericht zuständig; bei höheren Streitwerten das Landgericht. Zivilrechtliche Klagen und Räumungsklagen richten sich nach den Regeln der ZPO.[2]

Anleitung

  1. Dokumentieren: Fotografieren Sie Kamerawinkel, notieren Sie Datum, Uhrzeiten und Zeugen (evidence).
  2. Schriftlich Kontaktieren: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Unterlassung auf und setzen Sie eine Frist (notice).
  3. Rechtliche Schritte: Reicht der Vermieter nicht nach, prüfen Sie Klage oder einstweilige Anordnung beim zuständigen Gericht (court).
  4. Prüfen Sie Ansprüche: Erwägen Sie Mietminderung oder Schadensersatz, belegen Sie Schäden und Mindernungsumfang (rent).
Detaillierte Aufzeichnungen erleichtern Beweisführung vor Gericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §§ 535–580a BGB, Bürgerliches Gesetzbuch
  2. [2] ZPO, Zivilprozessordnung
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen und Hinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.