WG-Besichtigungstermine ablehnen - Mieterrechte Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland wollen Sie Privatsphäre und Ruhe in Ihrer WG behalten. Besichtigungstermine durch potenzielle Nachmieter oder Vermieter können unangenehm sein; oft ist unklar, wann Sie zustimmen müssen. Dieser Artikel erklärt Ihre Rechte nach dem BGB, welche Fristen und Formen gelten und wie Sie Besichtigungsanfragen höflich aber bestimmt ablehnen können. Sie erhalten praktische Formulierungen für E‑Mails und Musterformulierungen für ein ablehnendes Schreiben, Hinweise zum Umgang mit Schlüsselübergaben sowie Tipps, welche offiziellen Formulare und Gerichte bei Streitfragen zuständig sind. Die Sprache bleibt verständlich und handlungsorientiert, damit Sie sicher und rechtssicher reagieren können.

Was gilt rechtlich?

Als Mieter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Unverletzlichkeit der Wohnung; Vermieter dürfen nicht ohne Rechtsgrund einfach eintreten. Für Pflichten und Rechte im Mietverhältnis verweisen die §§ 535–580a BGB.[1] Gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Zugangsrechten oder Räumungsklagen folgen der Zivilprozessordnung.[2]

In vielen Fällen ist vorherige Absprache für Besichtigungen erforderlich.

Praxis: Wie Sie eine Besichtigung ablehnen

Nutzen Sie klare, höfliche Formulierungen und dokumentieren Sie jede Anfrage. Nennen Sie einen sachlichen Grund (z. B. gesundheitliche Bedenken, Datenschutz) und bieten Sie ggf. Alternativen an.

  • Formulieren Sie eine kurze Ablehnung per E‑Mail oder Nachricht und bewahren Sie die Kopie auf.
  • Nennen Sie konkrete Zeiträume, in denen Besichtigungen nicht möglich sind.
  • Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen der Anfragenden für mögliche spätere Streitfälle.
  • Wenn der Vermieter auf Besichtigungen besteht, verlangen Sie eine schriftliche Begründung und Fristsetzung.
Bewahren Sie alle Nachrichten und Fotos in einer chronologischen Liste auf.

Musterformulierungen

Beispiel kurze E‑Mail: „Vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus persönlichen Gründen kann ich einer Besichtigung am vorgeschlagenen Termin nicht zustimmen. Bitte schlagen Sie alternative Termine vor.“ Wenn nötig, verweisen Sie auf Ihr Recht auf Privatsphäre.

Reagieren Sie auf formelle Schreiben fristgerecht, um Rechte nicht zu verlieren.

FAQ

Kann der Vermieter ohne meine Zustimmung Besuche anordnen?
Nein. Der Vermieter braucht einen Rechtsgrund oder Ihre Einwilligung; ansonsten kann er nicht einfach in Ihre Wohnung eintreten.[1]
Muss ich jede Besichtigung zulassen, wenn ein Nachmieter gesucht wird?
Nein. Sie können Termine ablehnen, wenn berechtigte Interessen betroffen sind; oft sind Kompromisse möglich.
An welches Gericht wende ich mich bei Streit?
Für Mietstreitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; in Berufungsfragen folgen Landgericht und BGH.[3]

Anleitung

  1. Formulieren Sie die Ablehnung schriftlich und speichern Sie die Nachricht.
  2. Nennen Sie gegebenenfalls konkrete Termine, an denen Besichtigungen möglich wären.
  3. Sichern Sie Beweise: Screenshots, E‑Mails, Zeugen.
  4. Wenn der Vermieter rechtlich gegen Sie vorgeht, kontaktieren Sie das Amtsgericht oder eine Beratungsstelle und bereiten Sie Unterlagen vor.[2]

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — offizielle Seite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.