Widerspruch §574 BGB für Mieter in Deutschland

Kündigung durch Vermieter & Kündigungsschutz 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieterin oder Mieter in Deutschland kann eine Kündigung durch den Vermieter besonders für ältere Menschen großen Stress bedeuten. Senioren haben oft besondere Gründe, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigen, zum Beispiel Pflegebedürftigkeit, schwerwiegende gesundheitliche Folgen beim Umzug oder fehlende Alternativen auf dem Wohnungsmarkt. Dieser Artikel erklärt verständlich, wie Sie einen Widerspruch nach §574 BGB schlüssig begründen, welche Unterlagen das Gericht überzeugen können und welche Fristen und Zuständigkeiten zu beachten sind. Wir nennen offizielle Formulare, praktische Formulierungen für Ihr Schreiben und die nächsten Schritte, damit Sie handlungsfähig bleiben.

Was regelt §574 BGB?

§574 BGB schützt Mieter vor einer Kündigung, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Entscheidend sind die persönlichen Lebensumstände und die Folgen eines Umzugs; das Gericht wägt das Interesse des Vermieters gegen die Härte für den Mieter ab.[1]

In vielen Fällen entscheidet das Gericht anhand ärztlicher Atteste und Wohnalternativen.

Wann haben Senioren gute Chancen?

Typische Gründe, die ein Gericht als Härte für Seniorenmieter anerkennen kann, sind medizinische Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit oder fehlende Ersatzwohnungen in erreichbarer Nähe. Die Lage ist immer einzelfallabhängig.

  • Pflegebedürftigkeit oder schwerwiegende gesundheitliche Folgen beim Umzug.
  • Fehlende alternative Wohnung oder lange Wartelisten auf dem Wohnungsmarkt.
  • Enger Bedarf an örtlicher medizinischer Versorgung oder Betreuungspersonen.
Bewahren Sie alle Nachweise wie Mietzahlungen und Arztberichte geordnet auf.

Wie begründe ich den Widerspruch?

Ein wirksamer Widerspruch erklärt sachlich, warum die Kündigung eine erhebliche Härte darstellt. Beschreiben Sie die konkrete Situation, benennen Sie Zeugen und fügen Sie Belege bei. Fordern Sie ggf. ausdrücklich, dass das Mietverhältnis fortbestehen soll, und nennen Sie mögliche Fristen zur Klärung.

  • Konkrete Fakten nennen: Krankheit, Pflegebedarf, fehlende Umzugsmöglichkeiten.
  • Belege beifügen: ärztliche Atteste, Pflegegutachten, Bescheinigungen über Wohnungsangebote.
  • Formale Angaben: vollständiger Name, Adresse, Datum der Kündigung, Unterschrift.
Reagieren Sie schnell auf Zustellungen, damit Fristen nicht verstreichen.

Praktische Schritte und Fristen

Senden Sie den Widerspruch schriftlich an den Vermieter und dokumentieren Sie den Versand. Kommt es zur Klage, entscheidet das Amtsgericht nach den Regeln der Zivilprozessordnung über Räumungsklagen und Anträge.[2] Prüfen Sie frühzeitig, ob Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe möglich ist.

  1. Widerspruch schriftlich an den Vermieter senden und den Zugang dokumentieren (Einschreiben oder persönlicher Empfang mit Zeugen).
  2. Alle relevanten Belege sammeln: ärztliche Atteste, Pflegebescheide, Nachweise zur Wohnungssuche.
  3. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beantragen Sie rechtzeitig Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe, wenn die Kosten ein Problem darstellen.[3]

Offizielle Formulare

Den genauen Gesetzestext zu §574 BGB finden Sie beim Bundesgesetzblatt online; lesen Sie ihn zur Einordnung Ihres Falls: §574 BGB[1]. Informationen zur gerichtlichen Vorgehensweise stehen in der Zivilprozessordnung: ZPO[2]. Hinweise und Formulare zu Prozesskosten- und Beratungshilfe finden Sie beim Justizportal: Justizportal[3].

Wichtige offizielle Formulare und wie sie eingesetzt werden:

  • Antrag auf Beratungshilfe: Wird genutzt, wenn Sie außergerichtliche Beratung benötigen und die Kosten nicht aufbringen können; Beispiel: Finanzierung einer Rechtsberatung zur Formulierung des Widerspruchs.
  • Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH): Beantragen Sie PKH, wenn im Streitfall Prozesskosten entstehen und Ihre finanzielle Lage die Zahlung erschwert; Beispiel: Unterstützung bei einer Räumungsklage vor dem Amtsgericht.

FAQ

Kann ich als Senior sofort Widerspruch einlegen?
Ja, Sie können jederzeit schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen; entscheidend ist, dass Sie die konkreten Gründe und Belege darlegen.
Wer entscheidet über den Widerspruch?
Kommt es zur Klage, entscheidet das Amtsgericht; das Gericht prüft die Härtegründe und kann die Räumung abweisen oder verschieben.
Was kostet ein Verfahren und kann ich Hilfe bekommen?
Gerichts- und Anwaltskosten können anfallen; in vielen Fällen ist Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe möglich, wenn Ihre finanzielle Lage eine Belastung darstellt.

Anleitung

  1. Lesen Sie die Kündigung aufmerksam und notieren Sie Datum und Fristen.
  2. Formulieren Sie schriftlich den Widerspruch: Sachverhalt, Härtegründe, gewünschte Entscheidung.
  3. Sammeln Sie Belege: Atteste, Pflegebescheide, Nachweise über Wohnungssuche.
  4. Kontaktieren Sie das Amtsgericht oder eine Beratungsstelle, um Fristen und mögliche Formulare zu klären.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §574 BGB – Gesetze im Internet
  2. [2] ZPO – Gesetze im Internet
  3. [3] Justizportal des Bundes und der Länder
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.