Widerspruch nach §574 BGB für Mieter in Deutschland

Kündigung durch Vermieter & Kündigungsschutz 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Senior in Deutschland kann eine drohende Wohnungs-Kündigung besonders belastend sein. Wenn der Vermieter kündigt, schützt § 574 BGB Mieter mit besonderem Kündigungsschutz, weil Härtegründe wie Alter, Krankheit oder lange Wohndauer geprüft werden. Diese Übersicht erklärt verständlich, wie Sie als Mieter oder Mieterin fristgerecht Widerspruch einlegen, welche Fristen und Nachweise wichtig sind, welche Amtsgerichte zuständig sind und welche offiziellen Formulare und Rechtstexte Sie nutzen können. Ich nenne Musterformeln, erkläre Fristen und zeige, welche Amtsgerichte in Deutschland zuständig sind. Am Ende finden Sie eine verständliche Anleitung zum Vorgehen, eine FAQ und Links zu offiziellen Gesetzen und Gerichten.

Was regelt § 574 BGB?

§ 574 BGB schützt Mieter, die wegen besonderer Härte die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann; besonders ältere oder kranke Mieter können Kündigungen widersprechen und so eine Räumung hinauszögern, bis das Gericht entscheidet [1].

In vielen Fällen entscheidet das Gericht individuell nach den konkreten Härtegründen.

Wann sollten Senioren Widerspruch einlegen?

Widerspruch bietet sich an, wenn gesundheitliche Gründe, lange Wohndauer oder soziale Härten vorliegen. Legen Sie fristgerecht schriftlich Widerspruch ein und begründen Sie ihn kurz und konkret.

  • Widerspruch sofort nach Erhalt der Kündigung schriftlich und nachweisbar einlegen (Fristen beachten).
  • Ärztliche Atteste, Pflegebescheide oder Bescheide über Sozialleistungen als Nachweis beifügen.
  • Eine kurze, klare Begründung verfassen: Alter, Krankheit, Unzumutbarkeit der Räumung.
  • Ggf. gerichtliche Hilfe suchen; zuständig sind in der Regel die Amtsgerichte für Mietstreitigkeiten.
Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Nachweise an einem sicheren Ort auf.

Wie formulieren Sie den Widerspruch?

Der Widerspruch muss keine lange Klageschrift sein. Nennen Sie Datum, Adresse, Kündigungsdatum des Vermieters, Ihre Gründe (z. B. schwere Krankheit) und fügen Sie Belege bei. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung oder senden Sie per Einschreiben.

Formulierungen sollten kurz, sachlich und mit Belegen versehen sein.

Wichtige Verfahrensschritte

  1. Schriftlichen Widerspruch innerhalb kurzer Zeit nach Erhalt der Kündigung absenden.
  2. Widerspruch begründen und Nachweise beilegen.
  3. Wenn der Vermieter auf Räumung klagt, ist das Amtsgericht zuständig; reichen Sie die Unterlagen ein.
  4. Holen Sie vorab Rat bei der lokalen Mieterberatung oder beim Amtsgericht ein.
Reagieren Sie innerhalb der Fristen, sonst verlieren Sie möglicherweise Rechte.

Formulare und offizielle Texte

Es gibt kein bundeseinheitliches Pflichtformular für einen Widerspruch, aber für gerichtliche Verfahren nutzen Sie die Klageformulare und Hinweise nach der Zivilprozessordnung (ZPO); die relevanten Gesetzestexte helfen bei Formulierung und Fristen [2]. Bei Räumungsklagen informieren die Amtsgerichte über einzureichende Unterlagen.

Frühzeitige Kommunikation mit dem Amtsgericht oder einer Beratungsstelle klärt oft formale Fragen.

Beispiel: Muster-Widerspruch (Kurz)

Schreiben Sie Datum, Betreff ("Widerspruch gegen Kündigung vom ..."), Ihre Adresse, kurze Begründung (z. B. "schwere chronische Erkrankung, Unzumutbarkeit der Räumung"), und listen Sie beigefügte Nachweise auf. Unterschreiben Sie handschriftlich.

FAQ

Kann ich als Senior sofort in der Wohnung bleiben, wenn ich widerspreche?
Ein Widerspruch verzögert die Räumung nicht automatisch, aber er schützt vor einer sofortigen Zwangsräumung, bis das Gericht entschieden hat.
Welche Nachweise sind bei Krankheit wichtig?
Ärztliche Atteste, Pflegegutachten oder Nachweise über Empfänger von Sozialleistungen sind hilfreich.
Welches Gericht ist zuständig?
Für Mietstreitigkeiten sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig; bei Berufung das Landgericht und bei grundsätzlichen Fragen der BGH [3].

Anleitung

  1. Lesen Sie die Kündigung genau und notieren Sie das Zustelldatum.
  2. Erstellen Sie einen schriftlichen Widerspruch und legen Sie Nachweise bei.
  3. Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben oder lassen Sie ihn zustellen und behalten Sie einen Nachweis.
  4. Informieren Sie das zuständige Amtsgericht, wenn der Vermieter Klage einreicht, und reichen Sie dort Kopien ein.

Wichtige Erkenntnisse

  • Fristen einhalten ist zentral für den Schutz Ihrer Rechte.
  • Detaillierte Nachweise erhöhen die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – §574 BGB
  2. [2] Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.