Wohngeld im Rentenalter für Mieter in Deutschland
Wohngeld: Anspruch und Zuständigkeit
Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldstellen; allgemeine mietrechtliche Pflichten finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a[1]. Das Wohngeldrecht selbst ist im Wohngeldgesetz geregelt[2]. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten über Mietverhältnisse sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig, bei Berufungen die Landgerichte und für grundlegende Grundsatzfragen der Bundesgerichtshof.
Fristen und Antrag
Wichtig ist die fristwahrende Einreichung: Wohngeld kann in der Regel nur ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag beim Amt eingeht; rückwirkende Leistungen sind begrenzt.
- Antrag so früh wie möglich stellen (deadline): spätestens sobald neue finanzielle Engpässe bekannt werden.
- Rückwirkung: In vielen Fällen ist eine Rückwirkung für bis zu 3 months möglich, prüfen Sie den konkreten Fall bei der Wohngeldstelle.
Benötigte Unterlagen
Die genaue Unterlagenliste variiert je nach Kommune, häufig werden jedoch folgende Nachweise verlangt:
- Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Lohnabrechnungen) und aktuelle Rentenbescheide.
- Mietvertrag und aktuelle Mietzahlung (rent) als Nachweis der Wohnkosten.
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung zur Identifikation.
- Bankauszüge und Kontoauszüge (payment) zur Bestätigung von Ein- und Ausgängen.
Häufige Fragen
- Wer kann Wohngeld beantragen?
- Grundsätzlich Haushalte mit geringem Einkommen, dazu zählen auch rentenbeziehende Mieter; die Anspruchsprüfung erfolgt anhand von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete gemäß Wohngeldgesetz[2].
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune. In der Regel sollten Sie mit mehreren Wochen rechnen; vollständige Unterlagen verkürzen die Zeit.
- Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
- Zunächst Widerspruch bzw. Einspruch beim zuständigen Amt einlegen; bei erfolglosem Widerspruch sind gerichtliche Schritte vor dem zuständigen Amtsgericht möglich.
Anleitung
- Formular besorgen: Holen Sie das offizielle Wohngeldantragsformular von der Wohngeldstelle oder der Webseite der Kommune (application form) und lesen Sie alle Hinweise.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie Rentenbescheide, Mietvertrag und Bankauszüge als Kopien.
- Antrag ausfüllen und prüfen: Alle Felder wahrheitsgemäß ausfüllen und die Belege beifügen.
- Antrag einreichen: Persönlich abgeben, per Post senden oder online hochladen; Fristen beachten und Empfangsbestätigung aufbewahren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
- Wohngeldgesetz (WoHG) — Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Wohnen: Informationen zum Wohngeld