Wohngeld im Rentenalter für Mieter in Deutschland

Wohngeld & Mietzuschüsse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wohngeld: Anspruch und Zuständigkeit

Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldstellen; allgemeine mietrechtliche Pflichten finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a[1]. Das Wohngeldrecht selbst ist im Wohngeldgesetz geregelt[2]. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten über Mietverhältnisse sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig, bei Berufungen die Landgerichte und für grundlegende Grundsatzfragen der Bundesgerichtshof.

Fristen und Antrag

Wichtig ist die fristwahrende Einreichung: Wohngeld kann in der Regel nur ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag beim Amt eingeht; rückwirkende Leistungen sind begrenzt.

  • Antrag so früh wie möglich stellen (deadline): spätestens sobald neue finanzielle Engpässe bekannt werden.
  • Rückwirkung: In vielen Fällen ist eine Rückwirkung für bis zu 3 months möglich, prüfen Sie den konkreten Fall bei der Wohngeldstelle.
Reichen Sie den Antrag vor Ablauf wichtiger Fristen ein, um Leistungslücken zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen

Die genaue Unterlagenliste variiert je nach Kommune, häufig werden jedoch folgende Nachweise verlangt:

  • Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Lohnabrechnungen) und aktuelle Rentenbescheide.
  • Mietvertrag und aktuelle Mietzahlung (rent) als Nachweis der Wohnkosten.
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung zur Identifikation.
  • Bankauszüge und Kontoauszüge (payment) zur Bestätigung von Ein- und Ausgängen.
Vollständige Akten erhöhen die Chancen auf schnelle Bearbeitung.

Häufige Fragen

Wer kann Wohngeld beantragen?
Grundsätzlich Haushalte mit geringem Einkommen, dazu zählen auch rentenbeziehende Mieter; die Anspruchsprüfung erfolgt anhand von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete gemäß Wohngeldgesetz[2].
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune. In der Regel sollten Sie mit mehreren Wochen rechnen; vollständige Unterlagen verkürzen die Zeit.
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Zunächst Widerspruch bzw. Einspruch beim zuständigen Amt einlegen; bei erfolglosem Widerspruch sind gerichtliche Schritte vor dem zuständigen Amtsgericht möglich.

Anleitung

  1. Formular besorgen: Holen Sie das offizielle Wohngeldantragsformular von der Wohngeldstelle oder der Webseite der Kommune (application form) und lesen Sie alle Hinweise.
  2. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie Rentenbescheide, Mietvertrag und Bankauszüge als Kopien.
  3. Antrag ausfüllen und prüfen: Alle Felder wahrheitsgemäß ausfüllen und die Belege beifügen.
  4. Antrag einreichen: Persönlich abgeben, per Post senden oder online hochladen; Fristen beachten und Empfangsbestätigung aufbewahren.
Bewahren Sie eine Kopie des eingereichten Antrags und aller Belege auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] Wohngeldgesetz (WoHG) — Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesministerium für Wohnen: Wohngeld-Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.