Wohngeld & Miete prüfen für Alleinerziehende in Deutschland

Wohngeld & Mietzuschüsse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Alleinerziehende Mieterinnen und Mieter in Deutschland stehen oft vor der Frage, ob ihnen Wohngeld oder ein Mietzuschuss zusteht. Dieser Text erklärt leicht verständlich, wer Anspruch hat, welche Nachweise nötig sind und wie Sie einen Antrag stellen. Er beschreibt typische Fristen, notwendige Formulare wie den Wohngeldantrag und typische Fehler, die Anträge verzögern können. Außerdem zeigen wir, was zu tun ist, wenn ein Antrag abgelehnt wird, welche Fristen für Widerspruch und Klage gelten und welche Gerichte zuständig sind. Praktische Beispiele helfen, die Schritte zu planen und Ansprüche sicherer durchzusetzen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld richtet sich an Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen, die die Miete nicht vollständig allein tragen können. Bei Alleinerziehenden werden Einkommen, Haushaltsgröße und die ortsübliche Miete berücksichtigt. Konkrete Anspruchsregeln sind im Wohnraumförderungsrecht geregelt[2]. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kleinkind und geringem Einkommen kann je nach Stadt einen Mietzuschuss erhalten, wenn die Miete angemessen ist und das Gesamteinkommen unter den Einkommensgrenzen liegt.

Viele Kommunen stellen das Wohngeldformular online zur Verfügung.

Wichtige Fristen und Formulare

Der zentrale Antrag heißt Wohngeldantrag; er ist bei der Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadt zu stellen. Reichen Sie den Antrag möglichst komplett mit allen Belegen ein, sonst kann sich die Bearbeitung verzögern. Formulare und lokale Hinweise finden Sie bei Ihrer Kommune oder auf offiziellen Landesportalen.

  • Mietvertrag als Nachweis des Mietverhältnisses.
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Unterhaltszahlungen).
  • Mietquittungen oder Kontoauszüge zur Bestätigung der Mietzahlung.
  • Nachweis über Anzahl und Alter der Kinder (Geburtsurkunden).
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen sicher auf.

Formularnamen und Praxisbeispiel

Der häufige Formularname lautet „Wohngeldantrag"; Gemeinden können eigene PDF-Formulare bereitstellen. Beispiel: Füllen Sie das Formular vollständig aus, fügen Sie die letzten drei Lohnabrechnungen und eine Kopie des Mietvertrags bei und senden alles an die Wohngeldstelle Ihrer Stadt.

Was tun bei Ablehnung oder Verzögerung?

Wenn der Bescheid negativ ist, prüfen Sie die Begründung sofort. Gegen einen Verwaltungsakt können Sie Widerspruch einlegen; falls nötig, ist die Klage vor den zuständigen Gerichten möglich. Die Verfahrensregeln für Klagen und Räumungssachen richten sich unter anderem nach der Zivilprozessordnung[3] und für Mietrechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte zuständig[4].

  1. Widerspruch fristgerecht einlegen und Begründung anführen.
  2. Alle Unterlagen und Zahlungsbelege sammeln und geordnet übergeben.
  3. Gegebenenfalls Klage vor dem zuständigen Amtsgericht prüfen.
  4. Fristen beachten: Versäumen Sie Fristen nicht, sonst können Rechte verloren gehen.
Reagieren Sie bei Ablehnung schnell, um rechtswirksame Fristen nicht zu versäumen.

Häufige Fragen

Kann ich Wohngeld bekommen, wenn ich alleinerziehend bin?
Ja, Alleinerziehende können Anspruch haben, wenn Einkommen und Miete in die Berechnung passen; prüfen Sie die Einkommensgrenzen im Wohngeldrecht.[2]
Muss ich den Mietvertrag vorlegen?
Ja, der Mietvertrag ist in der Regel Nachweis für Mietverhältnis und Höhe der Miete.
Wohin wende ich mich bei Streit über die Entscheidung?
Ein Widerspruch beim zuständigen Amt ist der erste Schritt; für gerichtliche Schritte sind die Amtsgerichte zuständig.[3]

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Unterlagen: Mietvertrag, Einkommensnachweise, Mietzahlungen und Kinderunterlagen.
  2. Füllen Sie den Wohngeldantrag vollständig aus (Formular der Gemeinde).
  3. Reichen Sie den Antrag bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt ein (persönlich, per Post oder online, falls verfügbar).
  4. Behalten Sie Fristen und Bescheide im Blick und legen Sie ggf. fristgerecht Widerspruch ein.
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle beschleunigt oft die Bearbeitung.

Hilfe und Unterstützung

  • Kontakt Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde für das lokale Formular.
  • Informationsseite des Bundes zum Wohnraumförderungsrecht für rechtliche Grundlagen.
  • Bundesgerichtshof für Informationen zu gerichtlichen Entscheidungen bei Mietrechtsfragen.

  1. [1] §§ 535–580a BGB – Gesetze im Internet
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – Gesetze im Internet
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
  4. [4] Informationen zum Gerichtswesen (Amtsgericht) – Justizportal
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.