Zwischenmiete regeln beim Einzug – Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland steht bei einer Zwischenmiete beim Einzug viel an: Sie sollten Ihre Rechte kennen, die Vereinbarung schriftlich festhalten und Übergabe sowie Zustand der Wohnung dokumentieren. Dieser Text erklärt klar und praxisnah, welche Schritte nötig sind, welche Klauseln im Untermietvertrag wichtig sind und welche Fristen, Formularhinweise und Nachweise helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ich nenne die relevanten Gesetzesstellen im BGB[1], die zuständigen Gerichte[2] und praktische Muster[3], damit Sie als Mieter Ihre Interessen schützen können. Die Sprache bleibt einfach, die Handlungsschritte sind sofort anwendbar — ideal, wenn Sie neu einziehen oder eine Wohnung zeitlich befristet weitervermieten. Ich zeige außerdem, welche offiziellen Formulare und Musterbriefe Sie verwenden können und wo Sie Hilfe bei Amtsgerichten oder Beratungsstellen finden.

Was ist Zwischenmiete?

Zwischenmiete bedeutet, dass ein Mieter seine Wohnung ganz oder teilweise zeitlich befristet an eine dritte Person weitergibt (Untermiete). Für den Untermieter gelten viele Rechte des Hauptmieters, aber entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen und die Zustimmung des Vermieters. Klare Regeln beim Einzug schützen vor Missverständnissen und rechtlichen Risiken.

In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Vermieters für Untermiete erforderlich.

Worauf achten beim Einzug?

  • Miete und Nebenkosten klar vereinbaren und aufschlüsseln.
  • Kaution: Höhe, Zweck und Rückzahlungsmodalitäten schriftlich festhalten.
  • Untermietvertrag schriftlich aufsetzen oder offizielle Muster verwenden.
  • Zustand dokumentieren: Fotos, Zählerstände und Mängelliste erstellen.
  • Fristen für Kündigung und Befristung prüfen und schriftlich notieren.
  • Regelungen zur Schlüsselübergabe und Wohnungsübergabe-Protokoll vereinbaren.
Bewahren Sie alle Schriftwechsel und Fotos sicher auf.

Rechte und relevante Gesetze

Wichtig sind die mietrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Mieterpflichten und Mängeln, außerdem die Vorschriften zur Betriebskostenabrechnung. Bei Streitfällen ist zunächst das Amtsgericht zuständig; für grundsätzliche Fragen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) bindend sein. Prüfen Sie vor allem § 535 ff. BGB zu Pflichten von Vermieter und Mieter und die Regeln zur Mietminderung bei Mängeln.

Reagieren Sie zeitnah auf Mängelanzeigen, um Ihre Rechte nicht zu verlieren.

Praktische Muster und Formulare

Nutzen Sie offizielle Vorlagen für Untermietverträge, Übergabeprotokolle und Kündigungsschreiben, wo vorhanden. Ein schriftlicher Vertrag sollte mindestens Dauer, Höhe der Miete, Nebenkostenregelung, Kaution, Kündigungsfristen und Regelungen zur Haftung enthalten. Im Zweifel holen Sie eine Beratung beim Amtsgericht oder einer offiziellen Rechtsstelle ein.

FAQ

Kann ich als Mieter eine Wohnung untervermieten?
In vielen Fällen ja, aber meistens ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; prüfen Sie den Hauptmietvertrag und klären Sie Bedingungen schriftlich.
Brauche ich einen schriftlichen Untermietvertrag?
Ja, schriftliche Vereinbarungen schaffen Klarheit zu Dauer, Miete, Nebenkosten, Kaution und Haftung.
Was mache ich bei Mängeln nach dem Einzug?
Dokumentieren Sie Mängel sofort, informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Beseitigung; bei Streit kann Mietminderung oder Klage folgen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie vor dem Einzug den Hauptmietvertrag und holen Sie ggf. Zustimmung des Vermieters ein.
  2. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen beim Einzug.
  3. Vereinbaren Sie schriftlich Miete, Nebenkosten und Kautionsregelungen.
  4. Notieren Sie Fristen für Kündigung und Befristung im Vertrag.
  5. Bewahren Sie alle Belege und Schriftwechsel auf und suchen Sie bei Bedarf Hilfe bei offiziellen Stellen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 — Gesetze im Internet
  2. [2] Bundesgerichtshof (BGH) — offizielle Website
  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.