Zwischenmiete regeln für Mieter in Deutschland
Als Mieter in Deutschland ist Zwischenmiete eine praktische Lösung, wenn Sie vorübergehend ausziehen oder einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten möchten. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wie Sie die Zustimmung des Vermieters einholen, welche Fristen gelten und welche rechtlichen Grundlagen im BGB und in der ZPO stehen. Sie erhalten konkrete Schritte zur Verlängerung einer bestehenden Zwischenmiete, Musterhinweise für die Kommunikation mit dem Vermieter sowie Hinweise zu Kaution, Mietzahlung und möglichen Streitfällen vor dem Amtsgericht. Ziel ist, Ihnen praxisnahe Handlungsmöglichkeiten zu geben, damit Unklarheiten frühzeitig geklärt und rechtliche Risiken minimiert werden können. Lesen Sie weiter für konkrete Vorlagen.
Was ist Zwischenmiete?
Zwischenmiete (Untermiete) bedeutet, dass ein Mieter den Gebrauch seiner Wohnung oder eines Teils davon zeitlich begrenzt an Dritte überlässt. Typische Fälle sind Auslandsaufenthalte, berufliche Einsätze oder die vorübergehende Komplett- oder Teilvermietung eines Zimmers. Wichtige Punkte sind die Dauer, die vereinbarte Miete, und ob der ursprüngliche Mietvertrag eine Untervermietung erlaubt.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); hier sind Pflichten von Mieter und Vermieter sowie Regeln zur Gebrauchsüberlassung an Dritte verankert.[1] Für gerichtliche Auseinandersetzungen und Räumungsklagen gilt die Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Präzedenzfälle des Bundesgerichtshofs (BGH) entscheiden oft über Einzelfragen wie berechtigtes Interesse oder die Höhe einer Untermiete.[3]
- BGB §§ 535–580a: Mieter- und Vermieterpflichten
- BGB § 540 und § 553: Gebrauchsüberlassung an Dritte / Untervermietung
- ZPO: Verfahren bei Räumungsklagen
- Amtsgericht: örtliche Zuständigkeit für Mietstreitigkeiten
Praktische Schritte: Zustimmung und Verlängerung
So verhalten Sie sich praktisch, wenn Sie Zwischenmiete nutzen oder verlängern möchten:
- Schriftlich um Erlaubnis bitten und Dauer sowie Miete nennen.
- Belege sammeln: Fotos, Zahlungsbelege und Übergabeprotokoll.
- Vermieterfristen beachten und rechtzeitig nachfragen.
- Bei Ablehnung Gründe erfragen; bei unberechtigter Verweigerung Anspruch auf Zustimmung prüfen (§553 BGB).
Formulare und Musterschreiben
Es gibt kein einheitliches bundesweites Pflichtformular für Untervermietung; oft reicht ein formloses, schriftliches Ersuchen. Für gerichtliche Schritte (z. B. Räumungsklage) nutzen Gerichte standardisierte Formulare des Justizportals.[2] Beispiele und Mustertexte sind in der Praxis nützlich:
- Muster: Schriftliche Bitte um Zustimmung zur Untervermietung (Eigenes Schreiben an Vermieter)
- Muster: Verlängerungsanfrage mit neuer Fristangabe
- Formular: Klage auf Räumung – Formular des Justizportals
FAQ
- Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters für Zwischenmiete?
- In der Regel ja; nach §540 BGB ist die Zustimmung erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach §553 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis bestehen.[1]
- Kann der Vermieter die Verlängerung der Zwischenmiete verweigern?
- Er kann nur aus wichtigem Grund ablehnen; sonst haben Mieter unter Umständen einen Anspruch auf Zustimmung.
- Was tun, wenn der Vermieter unberechtigt ablehnt?
- Zuerst schriftlich begründen lassen, dann ggf. Beratung suchen und gegebenenfalls Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Anleitung
- Formulieren Sie eine schriftliche Bitte um Zustimmung mit Dauer, Name des Untermieters und vereinbarter Miete.
- Sammeln Sie Dokumente: Mietvertrag, Fotos, Zahlungsbelege und Übergabeprotokoll.
- Nehmen Sie bei Unklarheiten telefonisch Kontakt auf und bestätigen Sie Gesprächsinhalte schriftlich.
- Setzen Sie klare Fristen (z. B. zwei Wochen) für eine Rückmeldung des Vermieters.
- Bei unberechtigter Verweigerung prüfen Sie den Anspruch nach §553 BGB und erwägen Sie ein gerichtliches Vorgehen vor dem Amtsgericht.
- Halten Sie eine getroffene Vereinbarung schriftlich fest und passen Sie gegebenenfalls den Mietvertrag an.