Untervermietung vereinbaren: Mietrecht Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland überlegen, Teile ihrer Wohnung unterzuvermieten — sei es für ein Zimmer während einer Reise oder zur Deckung steigender Kosten. Dieser Text erklärt verständlich, wann Untervermietung rechtlich möglich ist, welche Zustimmung der Vermieter benötigt, welche Formulare und Fristen zu beachten sind und welche Pflichten aus dem Mietvertrag weiter bestehen. Ich zeige Ihnen pragmatische Schritte: wie Sie eine formelle Anfrage schreiben, welche Informationen im Untermietvertrag gehören und wie Sie sich gegen unberechtigte Ablehnung schützen. Die Hinweise sind auf deutsche Gesetze und Gerichte ausgerichtet und helfen Ihnen, sichere Entscheidungen als Mieter zu treffen. Außerdem nenne ich relevante BGB-Paragrafen, offizielle Formulare und wie Sie beim Amtsgericht vorgehen können, falls Streit entsteht.

Was gilt zur Untervermietung?

Grundsätzlich regelt § 540 BGB die Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte und die Rechte des Vermieters;[1] die allgemeinen Mietregelungen finden sich in den §§ 535–580a BGB.[2] Ohne gesonderte Erlaubnis kann eine dauerhafte Untervermietung oft gegen den Mietvertrag verstoßen. Klären Sie vorab schriftlich Zweck, Dauer und Namen des Untermieters, damit es später keine Missverständnisse gibt.

In vielen Fällen ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Rechte und Pflichten von Mieter und Untermieter

  • Schriftliche Anfrage an den Vermieter stellen und Zweck sowie Dauer der Untervermietung angeben.
  • Fristen beachten: Beantworten Sie Rückfragen des Vermieters innerhalb weniger Tage, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Dokumentation: Bewahren Sie E‑Mails, Fotos und den Untermietvertrag zur Beweissicherung auf.
  • Haftung und Reparaturen: Klären Sie, ob der Untermieter kleine Reparaturen übernimmt oder der Hauptmieter verantwortlich bleibt.
Bewahren Sie alle schriftlichen Zustimmungen und Nachrichten sorgfältig auf.

FAQ

Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters zur Untervermietung?
In der Regel benötigt der Mieter die Zustimmung des Vermieters; nur bei berechtigtem Interesse kann ein Anspruch auf Erlaubnis bestehen.
Kann der Vermieter die Untervermietung einfach verbieten?
Der Vermieter kann nicht willkürlich verweigern, besonders nicht bei berechtigtem Interesse des Mieters; im Streitfall entscheidet das Amtsgericht.[3]
Welche Informationen sollte eine Anfrage zur Untervermietung enthalten?
Name des Untermieters, Dauer, Mietpreisanteil, Kontaktdaten und Zweck der Nutzung sowie vorgeschlagene Änderungen am Untermietvertrag.

Anleitung

  1. Formelle Anfrage schreiben: Nennen Sie Dauer, Person und Grund der Untervermietung und fügen Sie Kontaktangaben bei.
  2. Untermietvertrag vorbereiten: Legen Sie Laufzeit, Miethöhe, Nebenkostenbeteiligung und Haftungsregeln schriftlich fest.
  3. Fristen einhalten: Antworten Sie zeitnah und geben Sie dem Vermieter die gewünschte Bedenkzeit.
  4. Bei Konflikten dokumentieren und prüfen: Bei unberechtigter Verweigerung prüfen Sie rechtliche Schritte am Amtsgericht.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Wesentliche Punkte

  • Holen Sie immer eine schriftliche Zustimmung des Vermieters ein, wenn möglich.
  • Schließen Sie einen klaren Untermietvertrag mit allen Pflichten ab.
  • Behalten Sie Fristen und Schriftverkehr, um Rechte zu sichern.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] § 540 BGB - Gebrauch durch Dritte
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.