Balkonkraftwerk-Klausel: Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland überlegen, ein kleines Solarmodul an ihrem Balkon zu betreiben, ohne großen Aufwand oder Anwalt. Für Wohngemeinschaften ist das besonders praktisch, doch oft stehen Unklarheiten zur sogenannten Balkonkraftwerk-Klausel im Mietvertrag: Was darf die WG, welche Zustimmung benötigt der Vermieter, und welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen gelten? Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie eine WG eine Genehmigung schriftlich beantragt, welche Belege wichtig sind und welche Fristen zu beachten sind. Konkrete Handlungsschritte, Vorlagen und Hinweise zu Behördenverfahren werden praxisnah dargestellt, damit WG-Mitglieder in Deutschland selbstsicher entscheiden können. Bei Unsicherheit zeigt die Checkliste klare Schritte zur Vorbereitung.

Was ist die Balkonkraftwerk-Klausel?

Die Klausel regelt, ob und unter welchen Bedingungen Mieter eine Steckersolaranlage am Balkon installieren dürfen. Grundlegende Vermieterpflichten und Mieterrechte ergeben sich aus dem BGB §§535–580a[1], insbesondere zur Erhaltung der Mietsache und zur Duldung kleinerer Nutzungen.

In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnnutzungsstandards.

Checkliste für WG-Mitglieder

  • Schriftliche Zustimmung einholen (notice).
  • Technische Daten prüfen: Leistung, Anschluss, Sicherheit (repair).
  • Fotos, Seriennummern und Handbücher sammeln (evidence).
  • Fristen klären und Termine eintragen (calendar).
Antworten des Vermieters schriftlich dokumentieren.

Wie beantrage ich Erlaubnis?

  1. Vermieter kontaktieren per E-Mail oder Brief und kurz das Vorhaben schildern (call).
  2. Schriftliche Anfrage senden mit technischen Daten, Fotos und Sicherheitsnachweis (form).
  3. Bestätigung und Empfang dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner (evidence).
  4. Bei Ablehnung Frist setzen und rechtliche Schritte oder Beratung prüfen; Gerichtsverfahren folgen der ZPO[2].
Eine vollständige Akte erhöht die Chancen einer schnellen Einigung.

FAQ

Darf der Vermieter Balkonkraftwerke generell verbieten?
Nein, ein generelles Verbot ist nicht ohne Weiteres zulässig; Einschränkungen müssen verhältnismäßig sein. Details bestimmen sich nach den §§535–580a BGB und der individuellen Vertragslage[1].
Was tun, wenn die WG keine Zustimmung bekommt?
Zuerst Widerspruch und Frist zur Stellungnahme setzen, dann prüfen, ob eine gütliche Einigung oder gerichtliche Klärung sinnvoll ist; für Gerichtsverfahren gilt die ZPO[2].
Können frühere BGH-Entscheidungen relevant sein?
Ja, Präzedenzfälle des Bundesgerichtshofs können Auslegungshilfen liefern; in strittigen Fällen lohnt Blick auf einschlägige BGH-Entscheidungen[3].

Anleitung

  1. Informieren: Technische Daten der Anlage sammeln (call).
  2. Formulieren: Kurz und sachlich eine schriftliche Anfrage an den Vermieter senden (form).
  3. Dokumentieren: Empfang und Antworten archivieren (evidence).
  4. Weiter: Bei Konflikt rechtliche Schritte oder Beratung erwägen (court).

Wichtiges

  • Schriftlichkeit erhöht die Beweiskraft in Streitfällen.
  • Sicherheitsnachweise für Technik sind oft entscheidend.
  • Fristen beachten, sonst können Rechte verloren gehen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §§535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.