Besuchsrecht für Mieter in Deutschland
Was bedeutet Besuchsrecht?
Im Kern bedeutet Besuchsrecht, dass Mieter Gäste empfangen dürfen, solange diese nicht dauerhaft wohnen und keine Rechte Dritter verletzt werden. Rechtlich ergeben sich Pflichten aus dem Mietvertrag und aus den allgemeinen Regeln des Mietrechts, insbesondere zu Pflichten des Vermieters und der Nutzung der Mietsache.[1]
Praktische Regeln und Grenzen
Typische Aspekte, die in Wohnheimen relevant sind:
- Gästezeiten und Fristen (deadline): Kurzfristige Besucher sind meist erlaubt, dauerhafte Belegung kann aber eingeschränkt werden.
- Anzahl der Personen (safety): Bei Sicherheits- oder Brandschutzgründen kann die Gästeanzahl begrenzt werden.
- Hausordnung und Vermietererlaubnis (form): Bestimmungen zur Besuchsregelung stehen oft in der Hausordnung oder im Mietvertrag.
- Dokumentation (record): Erfassen Sie Zeiten, Fotos und Namen als Beweismittel bei Konflikten.
- Privatsphäre und Zutritt (entry): Vermieter dürfen nicht ohne Ankündigung in Ihre Wohnung eintreten.
Formulare und rechtliche Schritte
Für ernste Fälle gibt es Vorlagen und gerichtliche Schritte: Ein formelles Schreiben an den Vermieter (z. B. Unterlassungsaufforderung oder Aufforderung zur Abhilfe) kann als Muster beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden. Sollte eine Räumungsklage oder Klage auf Unterlassung nötig werden, gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Zuständigkeit des Amtsgerichts; die formalen Anforderungen an die Klageschrift folgen der ZPO.[2] In Rechtsfragen sind einschlägige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs richtungsweisend.[3]
Häufige Fragen
- Darf ich Besucher empfangen?
- Ja. Kurzfristiger Besuch ist grundsätzlich erlaubt, solange dadurch kein dauerhafter Wohnsitz entsteht und keine Belästigung vorliegt.
- Kann der Vermieter Besuch verbieten?
- Nur bei berechtigtem Interesse, etwa Sicherheits- oder Brandschutzgründen oder bei erheblicher Störung durch Besucher; pauschale Verbote sind selten zulässig.
- Welche Formulare brauche ich?
- Nützen Sie Muster für Unterlassungsaufforderungen oder Kündigungsschreiben und sammeln Sie Beweise; bei Gericht reichen Sie die Klageschrift beim zuständigen Amtsgericht ein.
Anleitung
- Führen Sie ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter und Mitbewohnern (contact).
- Schreiben Sie ein formelles Schreiben an den Vermieter mit Datum, Forderung und Frist (form).
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Datum, Zeugen (record).
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe (deadline).
- Wenn nötig, reichen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein (court).
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet – BGB
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)