Besuchsrecht im Wohnheim: Checkliste für Mieter in Deutschland

Sonderwohnformen 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sind Sie oft unsicher, welche Rechte Besucher im Wohnheim haben und wie Sie Konflikte vermeiden. Diese Checkliste erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Besuchsrecht dokumentieren, Hausordnung und personenbezogene Daten beachten und welche Beweise bei Streit mit der Verwaltung helfen. Sie erfahren, wann eine schriftliche Zustimmung nötig ist, wie Sie Fotos, Besuchsprotokolle und E-Mails sicher speichern und welche Fristen für Einsprüche gelten. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte sachlich belegen können, ohne Eskalation zu provozieren. Am Ende finden Sie praktische Formulierungsvorschläge für Schreiben an Hausverwaltung und Hinweise, welche Gerichte bei Bedarf zuständig sind. Die Checkliste nennt offizielle Formulare und erklärt, wie Sie beim Amtsgericht vorgehen können, falls eine Räumungsklage droht.

Was zählt als Besuchsrecht?

Besuchsrecht bedeutet, dass Personen zeitweise bei Ihnen zu Gast sein dürfen, ohne dass dies automatisch ein Dauermietverhältnis begründet. Grundsätzlich regelt das Mietrecht im BGB die Pflichten von Vermieter und Mieter; bei Streitfragen ist die konkrete Dauer, die Häufigkeit und die Beeinträchtigung anderer Mieter entscheidend.[1]

In den meisten Regionen schützt das Mietrecht grundlegende Besuchsrechte.

Checkliste: Dokumentation des Besuchsrechts

  • Führen Sie ein Besuchsprotokoll mit Datum, Ankunfts- und Abfahrtszeit und Namen der Besucher.
  • Notieren Sie Fristen oder Hinweise aus der Hausordnung, z. B. nächtliche Ruhezeiten oder Besuchsbegrenzungen.
  • Machen Sie bei Problemen Fotos (z. B. von Schäden) und speichern Sie sie datiert ab.
  • Sichern Sie E-Mails, SMS oder Chatverläufe mit der Hausverwaltung als Beleg.
  • Fordern Sie schriftliche Entscheidungen der Verwaltung an (E-Mail oder Brief) und bewahren Sie Kopien auf.
  • Halten Sie Zeugen fest, die wiederholte Besuche bestätigen können.
  • Bewahren Sie eine Kopie Ihres Mietvertrags bereit, um vertragliche Besuchsregelungen nachzuweisen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei späteren Auseinandersetzungen.

Praktischer Tipp: Formulierungen

Wenn Sie die Hausverwaltung schriftlich informieren, nennen Sie kurz Datum, Uhrzeit, Namen des Besuchers und den Grund des Besuchs. Bitten Sie um Bestätigung per E-Mail oder Brief. Beispiel: "Hiermit teile ich mit, dass Frau X vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ zu Besuch ist. Bitte bestätigen Sie kurz, ob aus Ihrer Sicht Einwände bestehen."

Wenn die Verwaltung widerspricht

Bleibt die Hausverwaltung bei einem Verbot oder fordert sie unzulässige Einschränkungen, dokumentieren Sie die Stellungnahme und antworten Sie schriftlich mit Ihrer Darstellung der Fakten. Fordern Sie eine Begründung an und setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort. Bei formellen Schritten können Fristen und das Zivilprozessrecht relevant werden; das weitere Vorgehen richtet sich nach der ZPO und zuständigen Amtsgerichtsbarkeiten.[2][3]

Antworten Sie auf formelle Schreiben fristgerecht, um Rechte nicht zu gefährden.

Musterschreiben: Kurz und sachlich

  • Kurze Darstellung des Vorfalls: Datum, Uhrzeit, Personen.
  • Konkrete Bitte um Bestätigung oder Klärung innerhalb einer Frist (z. B. 14 Tage).
  • Hinweis auf beigefügte Beweise: Fotos, Protokolle, E-Mails.
Senden Sie wichtige Schreiben per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter Besuch generell verbieten?
Ein generelles, pauschales Verbot ist selten gerechtfertigt; konkrete Einschränkungen können möglich sein, wenn sie andere Mieter erheblich beeinträchtigen oder im Mietvertrag geregelt sind.
Wie lange darf ein Besucher bleiben?
Eine starre gesetzliche Höchstfrist gibt es nicht; entscheidend sind Dauer, Häufigkeit und ob daraus ein Untervermietungsverhältnis entsteht — prüfen Sie den Mietvertrag.
Was hilft, wenn die Verwaltung eine Räumung androht?
Dokumentation sichern, formell widersprechen, rechtlichen Rat suchen und ggf. Akteneinsicht beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Anleitung

  1. Sammeln Sie zeitnah alle Beweise (Fotos, Protokolle, Nachrichten).
  2. Formulieren Sie ein kurzes Schreiben an die Verwaltung und fordern Sie eine Rückmeldung innerhalb einer Frist.
  3. Senden Sie das Schreiben nach Möglichkeit per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  4. Dokumentieren Sie Telefonate schriftlich (Datum, Gesprächspartner, Inhalt).
  5. Wenn nötig, informieren Sie das zuständige Amtsgericht und bereiten Sie Unterlagen für ein mögliches Verfahren vor.

Wichtigste Punkte

  • Halten Sie Datum, Uhrzeit und Beweise sauber und chronologisch fest.
  • Achten Sie auf Fristen und reagieren Sie zeitnah auf Schreiben der Verwaltung.
  • Suchen Sie frühzeitig Unterstützung bei offiziellen Stellen, wenn Unsicherheit besteht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Justizportal des Bundes und der Länder
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.