Bohrlöcher & Dübel: Mieter-Checkliste Deutschland
Was Sie wissen müssen
Als Mieter haben Sie Pflichten zur sorgsamen Nutzung der Mietsache und der Vermeidung von Schäden; die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).[1] Für Streitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig, das zivilrechtliche Mietstreitigkeiten entscheidet.[3]
- Vor dem Bohren: Mietvertrag prüfen und Klauseln zu Bohrlöchern beachten.
- Zustimmung einholen, wenn der Vertrag oder Vermieter dies verlangt.
- Geeignete Dübel und Lastklassen verwenden, insbesondere bei schweren Regalen.
- Fotos vor und nach dem Bohren anfertigen und Datum notieren.
- Bei Unsicherheit Fachbetrieb für Tragfähigkeit und Wandaufbau fragen.
Schäden, Haftung und Rückbau
Schäden durch unsachgemäße Bohrungen können Schadensersatzansprüche des Vermieters auslösen; die rechtlichen Pflichten zu Instandhaltung und Schadensersatz regelt das BGB.[1] Ob und in welchem Umfang Sie beim Auszug Rückbau leisten müssen, hängt von Mietvertrag und individueller Vereinbarung ab.
- Haftung: Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, können ersatzpflichtig sein.
- Rückbau: Formulierungen im Mietvertrag bestimmen oft, ob Dübel und Schrauben entfernt werden müssen.
- Dokumentation erhöht Ihre Verteidigungsfähigkeit bei Streit über Kosten.
Wie Sie Schäden geltend machen
Wenn Sie als Mieter Mängel durch falsch gesetzte Dübel oder durch Arbeiten des Vermieters feststellen, melden Sie diese schriftlich und mit Foto-Belegen. Fordern Sie eine Frist zur Beseitigung oder Kostenerstattung und behalten Sie Nachweise. Für gerichtliche Schritte gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO).[2]
- Schriftlich melden: Datum, Ort und Fotos beilegen.
- Frist setzen: Üblich sind 14 bis 30 Tage, je nach Schadensbild.
- Bei Ablehnung: Kostenangebot einholen und ggf. rechtliche Schritte prüfen.
FAQ
- Darf ich ohne Erlaubnis bohren?
- Das hängt vom Mietvertrag ab; häufig ist das Anbringen kleiner Bilder erlaubt, für schwere Einbauten ist meist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
- Wer zahlt Schäden an der Wand?
- Grundsätzlich kann der Vermieter Ersatz verlangen, wenn die Schäden über normale Abnutzung hinausgehen; die genaue Prüfung erfolgt anhand Fotos und Gutachtens.
- Gibt es eine Frist für Schadenmeldungen?
- Mängel sollten sofort, spätestens innerhalb weniger Wochen, schriftlich gemeldet werden; je früher, desto besser für Beweiszwecke.
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag auf Klauseln zu Bohrlöchern und Rückbaupflichten.
- Fertigen Sie vor Beginn Fotos der Wand und notieren Sie Datum und Ort.
- Holen Sie schriftlich die Zustimmung des Vermieters ein, wenn erforderlich.
- Verwenden Sie geeignete Dübel und Belastungsangaben oder lassen Sie Montage durch Profis ausführen.
- Beim Auszug: Vergleichen Sie Fotos und führen Sie ggf. Reparatur- oder Ausbesserungsmaßnahmen durch.
Wichtiges auf einen Blick
- Erlaubnis klären, bevor Sie bohren.
- Fotos vor und nach dem Bohren sichern.
- Bei Streit Fristen beachten und Beweise sammeln.
Hilfe und Unterstützung
- BGB: Gesetzestext §§ 535–580a – Gesetze im Internet
- ZPO: Zivilprozessordnung – Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) – Gerichtsinformationen