Checkliste Aufhebungsvertrag für Mieter in Deutschland
Was ist ein Aufhebungsvertrag und wann ist er sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis einvernehmlich statt durch Kündigung. Er ist sinnvoll, wenn beide Seiten Fristen, Staffelmiete oder Sonderkündigungsrechte klar regeln wollen. Ein Aufhebungsvertrag ersetzt nicht die Prüfung gesetzlicher Mindestfristen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sollte klar regeln, ob laufende Staffelvereinbarungen weitergelten oder entfallen.[1]
Wesentliche Klauseln für Mieter
- Enddatum und Fristen klar benennen
- Regelung zur Staffelmiete: bleibt sie bestehen oder entfällt
- Ausgleichszahlungen oder Rückzahlungen des Kautionsanteils
- Wohnungsübergabe: Zustand, Übergabeprotokoll, Rückgabe der Schlüssel
- Beweismittel: Fotos, Mails, Schriftwechsel dokumentieren
Beispieltext für eine eindeutige Fristregelung
Formulieren Sie konkret: "Das Mietverhältnis endet einvernehmlich zum 30.06.2025. Zahlungen erfolgen bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses; offene Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen." Solche klaren Sätze reduzieren Interpretationsspielräume.
Formulare und offizielle Schritte
Mieter sollten prüfen, ob sie Formulare wie den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) benötigen, falls ein Gerichtsverfahren droht. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist zunächst das Amtsgericht zuständig; bei höheren Instanzen folgen Landgericht und gegebenenfalls der Bundesgerichtshof.[2][3]
Anleitung zum sicheren Abschluss eines Aufhebungsvertrags
- Prüfen Sie den bestehenden Mietvertrag und die Staffelvereinbarung genau.
- Notieren Sie alle relevanten Fristen und das gewünschte Enddatum des Mietverhältnisses.
- Dokumentieren Sie Zustand und Mängel der Wohnung mit Fotos und Protokoll.
- Regeln Sie in Schriftform alle Zahlungen, Kautionsfragen und eventuelle Ausgleichszahlungen.
- Bewahren Sie das unterschriebene Dokument und alle Belege auf; holen Sie bei Unsicherheit rechtliche Beratung ein.
FAQ
- Wer ist zuständig, wenn es zu einem Streit kommt?
- Bei Mietrechtsstreitigkeiten ist in der Regel das örtliche Amtsgericht zuständig; weitere Instanzen sind das Landgericht und der Bundesgerichtshof.
- Kann der Vermieter eine Aufhebungsvereinbarung einseitig durchsetzen?
- Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn beide Parteien freiwillig unterschreiben; ansonsten bleibt die ordentliche Kündigung der rechtliche Weg.
- Muss der Aufhebungsvertrag schriftlich sein?
- Aus Beweisgründen sollte der Aufhebungsvertrag stets schriftlich geschlossen und von beiden Parteien unterschrieben werden.
Anleitung
- Lesen Sie zuerst Ihren aktuellen Mietvertrag und markieren Sie Staffel- und Kündigungsklauseln.
- Formulieren Sie einen Entwurf mit klarem Enddatum, Zahlungspflichten und Übergaberegeln.
- Dokumentieren Sie den Wohnungszustand kurz vor Übergabe mit Fotos und unterschriebenem Protokoll.
- Kontaktieren Sie bei Unklarheiten das Amtsgericht oder eine Rechtsberatungsstelle.
Wesentliche Erkenntnisse
- Präzise, schriftliche Vereinbarungen reduzieren spätere Streitigkeiten.
- Dokumentation bei Übergabe schützt vor Forderungen.
- Beachten Sie gesetzliche Fristen und Staffelvereinbarungen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
- Informationen zur Prozesskostenhilfe – Bundesjustizamt