Checkliste für Mieter: Schimmelbeseitigung in Deutschland
Schimmel in der Wohnung ist ein häufiges Problem für Mieter in Deutschland und löst oft Unsicherheit über Rechte und Pflichten aus. Diese Anleitung erklärt in verständlicher Sprache, was Mieter sofort tun sollten, wie man Schäden dokumentiert und welche Pflichten Vermieter laut Gesetz haben. Sie erfahren, welche Fristen zu beachten sind, wie ein Übergabeprotokoll oder eine Mängelanzeige wirkt und wann es sinnvoll ist, rechtliche Schritte beim Amtsgericht zu prüfen. Konkrete Handlungsschritte, Hinweise zu Formularen sowie geprüfte Quellen helfen Ihnen, Ansprüche durchzusetzen und die Gesundheit zu schützen.
Was tun bei Schimmel?
Prüfen Sie zuerst das Ausmaß: kleine schwarze Punkte an der Fuge oder großer, feuchter Schimmelbefall? Machen Sie Fotos und notieren Datum und Ort im Zimmer. Dokumentation ist die wichtigste Grundlage für spätere Forderungen und muss möglichst lückenlos sein.[1]
Kurzfristige Sofortmaßnahmen
- Fotos und Datumsangaben anfertigen und sichern.
- Mängel schriftlich beim Vermieter anzeigen (Mängelanzeige).
- Bei Gefahr für Gesundheit Räume lüften und betroffene Stellen vorläufig trocknen.
Rechte und Pflichten nach dem BGB
Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten; das regelt das BGB (§§ 535 ff.). Bei Mängeln kann der Mieter Mängelbeseitigung verlangen, die Miete mindern oder unter Umständen Schadenersatz fordern. Setzen Sie Fristen in Ihrer Mängelanzeige, damit Sie bei Untätigkeit des Vermieters handlungsfähig bleiben.[2]
Übergabeprotokoll und Beweislast
Ein Übergabeprotokoll beim Ein- oder Auszug schützt vor Streit über bereits vorhandene Schäden. Notieren Sie jeden sichtbaren Schimmelbefund und lassen Sie das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben. Fehlt ein Befund im Protokoll, ist später schwieriger nachzuweisen, wer den Schaden verursacht hat.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schimmels (z. B. 14 Tage) und kündigen Sie an, dass Sie bei Fristablauf weitere Schritte prüfen (Mietminderung, Mängelbeseitigung auf Kosten des Vermieters, Klage). Wenn akute Gesundheitsgefahr besteht, informieren Sie Gesundheitsamt oder Hausarzt.
Mietminderung und rechtliche Schritte
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Nutzungseinschränkung; Urteile des BGH können als Orientierung dienen. Bei schwerem Befall kann eine Mietminderung rückwirkend möglich sein. Für gerichtliche Schritte ist das örtliche Amtsgericht zuständig; dort wird die Klage eingereicht, wenn außergerichtliche Lösungen scheitern.[3]
FAQ
- Wer zahlt die Schimmelbeseitigung?
- Grundsätzlich der Vermieter, wenn der Schimmel nicht vom Mieter verursacht wurde. Bei nachweisbarem Fehlverhalten des Mieters (z. B. andauerndes Nichtlüften) kann der Mieter anteilig verantwortlich sein.
- Wie dokumentiere ich Schimmel richtig?
- Machen Sie Zeit-stempelte Fotos, notieren Ort und Datum, schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und bewahren Sie Kopien.
- Wie lange habe ich Fristen für die Reaktion des Vermieters?
- Setzen Sie eine angemessene Frist (oft 10–14 Tage). Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit kann schneller gehandelt werden und das Gesundheitsamt eingeschaltet werden.
Anleitung
- Dokumentieren: Fotos, Datum und kurze Beschreibung des Befalls aufnehmen.
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden, Frist zur Beseitigung nennen.
- Wenn notwendig, Fachfirma zur Begutachtung beauftragen und Angebote sichern.
- Bei ausbleibender Reaktion: Mietminderung prüfen oder beim Amtsgericht Klage einreichen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 Mietvertrag
- [2] Justizportal: Informationen und Formulare zu Zivilverfahren
- [3] Bundesgerichtshof (BGH): Entscheidungen im Mietrecht