E-Ladestation am Stellplatz: Mieter-Tipps Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie den Stellplatz für E-Mobilität schon beim Einzug genau prüfen. Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn Sie vorab den Mietvertrag, vorhandene Steckdosen, Sicherheit und mögliche Genehmigungen mit dem Vermieter klären. Notieren Sie relevante Punkte schriftlich im Mietvertrag oder als Ergänzung, dokumentieren Sie Leitungen und Zählerstände und holen Sie eine fachliche Elektroprüfung ein, falls nötig. So schützen Sie Ihre Mieterrechte, vermeiden zusätzlichen Aufwand und schaffen verlässliche Grundlagen für spätere Absprachen mit dem Vermieter.

Notieren Sie Datum und Namen bei Gesprächen mit dem Vermieter.

Prüfen vor Einzug

Vor dem Einzug prüfen Sie zunächst, ob der Mietvertrag Regeln zur Nutzung des Stellplatzes oder zur Installation einer Ladestation enthält. Paragraphen zu Pflichten des Vermieters und zur Mängelbeseitigung sind im BGB geregelt[1]. Fragen Sie außerdem, ob bereits ein eigener Stromanschluss vorhanden ist oder ob die Nutzung über die Wohnungselektrik läuft.

  • Vorhandener Vertragspunkt zur Ladestation fehlt oder ist unklar.
  • Vermieter nicht rechtzeitig informieren oder keine schriftliche Zustimmung einholen.
  • Keine Fotos oder Messprotokolle von vorhandenen Installationen dokumentiert.
  • Elektrische Sicherheit nicht durch eine Fachperson prüfen lassen.
Fordern Sie immer eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters an, bevor Sie Änderungen vornehmen.

Rechte und Pflichten

Als Mieter haben Sie Anspruch auf eine vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes; der Vermieter ist verpflichtet, die Nutzung sicher zu ermöglichen und Mängel zu beseitigen[1]. Kommt es zum Streit über Zustimmung oder Kosten, ist das Amtsgericht zuständig; Prozessrechtliches regelt die Zivilprozessordnung[2]. In bestimmten Fällen gibt es bereits höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die als Orientierung dienen können[3].

Frühzeitige Dokumentation und eine klare schriftliche Regelung reduzieren das Risiko kostspieliger Streitigkeiten.

Anleitung

  1. Vereinbaren Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ein Gespräch mit dem Vermieter über E-Ladeoptionen.
  2. Fordern Sie schriftliche Erlaubnis oder eine Ergänzung des Mietvertrags an, bevor Sie eine Ladestation montieren.
  3. Lassen Sie die Elektrik durch eine zugelassene Elektrofachkraft prüfen und ein Messprotokoll erstellen.
  4. Dokumentieren Sie Zustand, Fotos und Kommunikation und bewahren Sie alle Belege auf.
  5. Bei Widerspruch beim Vermieter informieren Sie sich über Ihre Rechte und prüfen mögliche Schritte beim Amtsgericht.

Häufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters für eine Wallbox?
Ja, Änderungen an der elektrischen Anlage oder feste Installationen erfordern in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Ohne schriftliche Regelung sollten Sie nicht installieren.
Wer trägt die Kosten für Installation und Strom?
Das hängt von der Vereinbarung ab: Oft trägt der Mieter die Installationskosten, kann aber Ausgleich oder Einigung mit dem Vermieter suchen; bei Mängeln muss der Vermieter handeln[1].
Wohin kann ich mich bei Streit wenden?
In Mietstreitigkeiten ist das örtliche Amtsgericht zuständig; prüfen Sie vor einer Klage Alternativen wie Mediation oder rechtliche Beratung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.