Homeoffice im Mietvertrag anpassen – Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland steht man bei einer Vertragsverlängerung oft vor der Frage, ob das Homeoffice dauerhaft im Mietvertrag geregelt werden sollte. Viele Mietverträge enthalten keine klare Klausel zum Arbeiten von zu Hause; andere verbieten erhebliche gewerbliche Nutzung. Wenn Sie häufiger von zuhause arbeiten, empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem Vermieter über eine Anpassung der Vereinbarung zu sprechen. Dieser Artikel erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, welche gesetzliche Grundlage relevant ist, wie Sie eine Änderungsvereinbarung formulieren und welche Nachweise sinnvoll sind. Er zeigt konkrete Schritte für die Vertragsverlängerung, Hinweise zum Datenschutz und Fälle, in denen rechtliche Beratung sinnvoll ist.

Was gilt bei Vertragsverlängerung?

Bei einer Verlängerung sollten Mieter prüfen, ob das Homeoffice als erlaubte Nutzung explizit erwähnt wird. Grundsätzlich regelt das Mietrecht in Deutschland die Gebrauchsduldung und die Zweckbestimmung des Mietobjekts; Änderungen des Mietvertrags bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Eine formelle Änderungsvereinbarung schützt beide Parteien vor Missverständnissen. Wenn der Vermieter eine gewerbliche Nutzung ablehnt, ist es wichtig, den Umfang (z. B. Kundentermine, Lager) klar zu benennen und auf häusliche, nicht störende Arbeit hinzuweisen. Rechtliche Grundlagen stehen im BGB.[1]

Eine klare schriftliche Vereinbarung vermeidet spätere Streitigkeiten.

Rechte und Pflichten

Mieter dürfen die Wohnung vertragsgemäß nutzen; der Vermieter muss keine massive gewerbliche Nutzung dulden. Bei Lärm, Zusatzverkehr oder Lagerung von Waren kann der Vermieter Einschränkungen verlangen. Änderungen sollten schriftlich festgehalten werden; im Streitfall entscheidet oft das Amtsgericht über die Auslegung des Vertrags.[2]

Worauf Mieter achten sollten

  • Fristen (deadline) und Zeitpunkte für die Vertragsänderung klären.
  • Formular (form): Änderungsvereinbarung schriftlich aufsetzen und von beiden Parteien unterschreiben.
  • Dokumente (document): Nachweise zur Häufigkeit der Homeoffice-Nutzung sammeln (z. B. Arbeitszeiten, Arbeitgeberbestätigung).
  • Gericht (court): Wissen, welche Gerichte zuständig sind und welche Folgen eine fehlende Einigung haben kann.
Dokumentation und eine präzise Formulierung sind entscheidend für eine praktikable Vereinbarung.

Datenschutz und Nachbarschaftsrechte sind ebenfalls wichtig: Beschreiben Sie in der Vereinbarung, ob Kundentermine stattfinden, ob Personen empfangen werden und wie oft. Regeln Sie auch Änderungen an der Nutzung von Gemeinschaftsflächen oder Abstellmöglichkeiten. Kleine, klar formulierte Grenzen (z. B. keine Lagermengen, keine Lärmerzeugung) helfen, Konflikte zu vermeiden. Berücksichtigen Sie außerdem die Betriebskosten und mögliche Anpassungen der Nebenkosten, wenn der häusliche Arbeitsbereich das Mietverhältnis verändert.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter Homeoffice erlauben?
Nein: Eine generelle Pflicht besteht nicht, besonders wenn die Nutzung über reine Büroarbeit hinausgeht. Für rein häusliche, nicht störende Tätigkeiten ist eine einvernehmliche Regelung möglich.
Reicht eine mündliche Absprache?
Eine mündliche Zusage ist rechtlich unsicher; eine schriftliche Ergänzung zum Mietvertrag schützt Mieter und Vermieter.
Worauf achtet das Gericht bei Streit?
Gerichte prüfen die vertragliche Zweckbestimmung, konkrete Belastungen für Nachbarn und ob die Nutzung als gewerblich zu bewerten ist; zuständig sind in der Regel Amtsgerichte.[2]

Anleitung

  1. Kontakt (contact): Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter und schildern Sie Umfang und Häufigkeit des Homeoffice.
  2. Vereinbarung (form): Erstellen Sie einen schriftlichen Zusatz oder eine Änderungsvereinbarung zum Mietvertrag und legen Sie klare Grenzen fest (z. B. keine Kundentermine, keine Lagerung).
  3. Belege (document): Sammeln Sie Nachweise wie Arbeitgeberbestätigung oder Arbeitszeiterfassung und fügen Sie diese als Anlage bei.
  4. Rechtliche Schritte (court): Wenn keine Einigung möglich ist, holen Sie rechtlichen Rat ein; bei einer Klärung entscheidet oft das Amtsgericht über die Auslegung des Vertrags.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Volltext
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Volltext
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Hauptseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.