Homeoffice-Klauseln prüfen: Mieterrechte in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland arbeiten inzwischen regelmäßig im Homeoffice. Bevor ein Mietvertrag verlängert wird oder eine WG einen neuen Untermieter aufnimmt, sollten Mieter gezielt prüfen, welche Regelungen zur Homeoffice-Nutzung im Vertrag stehen und welche Folgen das für Miete, Nebenkosten und Mitbewohner hat. Dieser Ratgeber erklärt einfach, welche Klauseln problematisch sind, welche Formulierungen Sie ändern oder ergänzen sollten und wie Sie Ihre Rechte als Mieter, speziell in einer WG, praktisch durchsetzen können. Die Hinweise sind praxisnah und zeigen konkrete Schritte, Formulare und Gerichtsbeteiligte, damit Sie teure Fehler bei Vertragsverlängerung vermeiden.

Homeoffice im Mietvertrag: Worauf Mieter achten sollten

Prüfen Sie den Wortlaut des Mietvertrags genau: Erwähnt er Homeoffice, erlaubte Nutzung zu beruflichen Zwecken oder pauschale Verbote? Achten Sie auf Einschränkungen bei Besucherzahlen, Lärm und gewerblicher Tätigkeit. Viele Klauseln sind unbestimmt formuliert und müssen im Zweifel zugunsten der Mieter ausgelegt werden. Bei WGs gilt: Sind alle Mitbewohner informiert und einverstanden, oder handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Umnutzung der Wohnung?

In vielen Fällen sind allgemeine Verbote gegen "gewerbliche Nutzung" nicht ohne Weiteres auf gelegentliches Homeoffice anwendbar.

Checkliste: Konkrete Punkte im Vertrag

  • Welche Formulierungen zu "Beruf" oder "gewerblicher Nutzung" stehen im Vertrag?
  • Sind Besucher- oder Nutzungszeiten eingeschränkt, die Homeoffice erschweren könnten?
  • Regelt der Vertrag Nebenkostenabrechnung oder zusätzliche Gebühren bei Mehrverbrauch?
  • Gibt es eine Klausel zur Untervermietung oder zum Homeoffice bei WGs?
Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich, auch E‑Mails mit dem Vermieter gelten als Nachweis.

Formulare, Fristen und Behörden

Wenn Sie Änderungen am Mietvertrag wünschen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit Vermieter und allen betroffenen Mitbewohnern sinnvoll. Bei Kündigungen, Schriftwechseln oder behördlichen Fragen sind die Regelungen im BGB maßgeblich[1]. Bei Streit kann das Amtsgericht für Mietrecht zuständig sein; dort laufen die meisten Räumungs- oder Kündigungsstreitigkeiten[2]. Verwenden Sie bei formellen Schreiben klare Fristen und fordern Sie Empfangsbestätigungen an.

Reagieren Sie auf formelle Schreiben des Vermieters innerhalb der genannten Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Was tun bei Konflikten in einer WG?

In WGs ist die Abstimmung besonders wichtig: Besprechen Sie Homeoffice-Pläne offen, regeln Sie Lärmzeiten und Arbeitsplatznutzung und legen Sie schriftliche Vereinbarungen zum Umgang mit Besucheraufkommen und Nebenkosten fest. Wenn ein Mitbewohner dauerhaft einen Arbeitsplatz einrichtet, kann das eine Änderung der Nutzung darstellen, die der Zustimmung des Vermieters bedarf.

Klären Sie technische Änderungen wie zusätzliche Internetleitungen vorab schriftlich mit dem Vermieter.

FAQ

1. Muss Homeoffice im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt sein?
Nein, gelegentliches Homeoffice ist meist von allgemeinen Nutzungsrechten gedeckt; ein ausdrückliches Verbot muss klar formuliert sein, sonst ist es oft unwirksam.
2. Kann der Vermieter Homeoffice komplett verbieten?
Ein pauschales Verbot gegenüber beruflicher Nutzung ist schwierig durchzusetzen, besonders wenn keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne einer Kundenfrequenz stattfindet.
3. Worauf müssen WG-Mitglieder achten?
Alle Mitbewohner sollten zustimmen und schriftliche Absprachen zu Nutzung, Lärm und Kosten treffen; Änderungen der Nutzung sollten dem Vermieter gemeldet werden.

Anleitung

  1. Lesen Sie den aktuellen Mietvertrag vollständig und markieren Sie alle relevanten Klauseln zu Nutzung, Untervermietung und Nebenkosten.
  2. Führen Sie ein klärendes Gespräch mit Vermieter und Mitbewohnern; halten Sie Ergebnisse schriftlich fest.
  3. Formulieren Sie eine schriftliche Zusatzvereinbarung zur Mietvertragsverlängerung oder Untermietung und lassen Sie diese von allen Parteien unterschreiben.
  4. Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen Sie rechtliche Schritte und sammeln Sie Belege (E-Mails, Fotos, Zeugen) für mögliche Verfahren vor dem Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 – Pflichten des Vermieters
  2. [2] Informationen zum Gerichtswesen und Amtsgerichtszuständigkeiten
  3. [3] Bundesgerichtshof – Ausgewählte Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.