Inventarliste bei Fernumzug: Mieter in Deutschland

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Bei einem Fernumzug ist eine abgestimmte Inventarliste für Mieter in Deutschland besonders wichtig, weil persönliche Anwesenheit schwierig ist und spätere Streitpunkte vermieden werden sollen. Sammeln Sie frühzeitig Fotos, genaue Beschreibungen und Zeugenangaben, halten Sie Zählerstände fest und kommunizieren Sie Termine schriftlich mit dem Vermieter. Dieses Vorgehen schützt Ihre Kautionsansprüche und hilft, Schuldfragen bei Schäden zu klären. Im Text finden Sie praxisnahe Schritte, Hinweise zu offiziellen Rechtsgrundlagen und welche Inhalte in ein Übergabeprotokoll gehören, damit bei späteren Auseinandersetzungen Ihre Beweise belastbar sind.

Warum eine Inventarliste bei Fernumzug wichtig ist

Eine Inventarliste dokumentiert Zustand und Zubehör der Wohnung und dient als Beweismittel, wenn Fragen zu Schäden oder Abzügen von der Kaution auftauchen. Ergänzen Sie Einträge mit Zeitstempel, Fotos und Unterschriften, wenn möglich auch per E‑Mail-Bestätigung, damit der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe nachvollziehbar bleibt.[1]

Was gehört in die Inventarliste

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe (appointment) sowie wer anwesend war.
  • Zustand von Böden, Wänden und Geräten – Fotos und Videos als evidence, mit kurzen Beschreibungen.
  • Funktionsprüfung von Heizung, Elektrik und Sanitär (heating, repair) inklusive Zählerstände.
  • Kautionshöhe, mögliche rent-Abzüge und Belege für bereits bezahlte Reparaturen.
  • Kontaktdaten von Vermieter, Hausverwaltung und eventuellen Zeugen.
Detaillierte Fotos mit Datum erhöhen die Chance, kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

So stimmen Mieter und Vermieter die Liste ab

Vereinbaren Sie einen verbindlichen Übergabetermin schriftlich und senden Sie vorab eine vorläufige Inventarliste per E‑Mail. Bitten Sie den Vermieter, Ergänzungen direkt in der Liste zu vermerken oder Änderungen zu bestätigen. Falls keine persönliche Übergabe möglich ist, fordern Sie eine elektronische Bestätigung und laden Sie unabhängige Fotos hoch.

  1. Erstellen Sie die Liste mindestens 7 Tage vor dem Umzug und teilen Sie sie mit dem Vermieter.
  2. Dokumentieren Sie jeden Mangel mit Foto, Datum und kurzer Beschreibung.
  3. Bitten Sie um Unterschrift oder schriftliche Bestätigung per E‑Mail.
  4. Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen und Nachrichten bis zur Rückgabe der Kaution auf.
  5. Falls nötig, bereiten Sie eine kurze, sachliche Mängelliste für die Kautionsabrechnung vor.
Speichern Sie Fotos in der Originalauflösung und machen Sie Sicherungskopien.

Beweissicherung und formale Hinweise

Für Mieter sind die gesetzlichen Pflichten des Vermieters und die Grundrechte aus dem Mietvertrag wichtig; die zentrale Rechtsnorm ist das BGB, insbesondere Regelungen zu Erhaltungs- und Mängelrechten.[1] Bei gerichtlichen Schritten gelten die Verfahrensregeln der ZPO.[2] Sollte es zu einem Verfahren kommen, ist das Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen entscheidet das Landgericht oder der Bundesgerichtshof über Rechtsfragen.[3]

FAQ

Was mache ich, wenn der Vermieter die Inventarliste nicht unterschreibt?
Schicken Sie die Liste per E‑Mail als Anhang, dokumentieren Sie Versand und Inhalt, und erstellen Sie eine Fotodokumentation. Erwägen Sie ein Einschreiben oder eine Zeugenbestätigung.
Reichen Fotos als Beweis aus?
Fotos sind wichtige Beweismittel, sollten aber mit Datum und Beschreibung versehen werden; zusätzlich sind Zeugen oder schriftliche Bestätigungen hilfreich.
Kann der Vermieter nachträglich Schäden geltend machen?
Ja, aber er muss Schäden nachweisen; eine lückenlose Dokumentation bei Übergabe schwächt nachträgliche Ansprüche.

Anleitung

  1. Erstellen Sie eine vollständige Inventarliste mit Foto‑ und Videobelegen.
  2. Versenden Sie die Liste an Vermieter und Hausverwaltung per E‑Mail und speichern Sie die Nachricht.
  3. Vereinbaren Sie einen Übergabetermin oder fordern Sie eine elektronische Bestätigung an.
  4. Bewahren Sie alle Belege, Reparaturrechnungen und Kommunikationsnachweise auf.
  5. Nutzen Sie die Dokumentation für die Kautionsabrechnung oder als Beweismittel vor dem Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 - Gebrauchsüberlassung
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Verfahrensregeln
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Informationen und Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.