Inventarliste bei Übergabe: Mieterrechte Deutschland
Bei einer Wohnungsübergabe ist die Inventarliste ein wichtiges Dokument für Mieter in Deutschland. Sie beschreibt Möbel, Ausstattung und Zustand bei Einzug oder Auszug und hilft, spätere Schadensansprüche zu klären. Mieter sollten die Liste sorgfältig prüfen, Abweichungen sofort notieren und Fotos anfertigen. Falls der Vermieter Änderungen vorschlägt, lässt sich eine einvernehmliche Abstimmung oft erreichen; bei Streit hilft klare Dokumentation und Kenntnis Ihrer Rechte nach dem BGB. Dieses Ratgeberpapier erklärt, welche Angaben in einer Inventarliste sinnvoll sind, wie Sie als Mieter Änderungswünsche durchsetzen, welche Fristen gelten und wann es notwendig ist, das Amtsgericht oder andere Behörden einzuschalten.
Was gehört in eine Inventarliste?
Eine vollständige Inventarliste hilft, Unklarheiten zu vermeiden. Achten Sie besonders auf Zustand und vorhandene Schäden.
- Zustand und Beschreibung von Möbeln und Einbauten
- Fotos oder kurze Notizen bei sichtbaren Mängeln
- Datum der Übergabe und Unterschriften von Mieter und Vermieter
- Vereinbarte Nachbesserungsfristen oder Folgevereinbarungen
Wie stimmen Mieter über Änderungen ab?
Änderungsvorschläge des Vermieters oder des Mieters sollten schriftlich festgehalten werden. Ein einvernehmliches Protokoll mit Datum und Unterschriften beugt Missverständnissen vor. Wenn der Vermieter eine vollständige Liste verlangt, aber Sie Mängel sehen, vermerken Sie diese auf dem Protokoll und geben Sie eine Kopie ab. Besteht Uneinigkeit, helfen Fotos und Zeugen, Ihre Position zu stützen.
Bei größeren Streitpunkten nennen Sie konkrete Fristen für Nachbesserungen; dokumentieren Sie Fristen und Antworten per E‑Mail oder Einschreiben.
Welche Rechte können Mieter durchsetzen?
Mieter haben nach dem BGB Anspruch auf einen vertragsgemäßen Zustand der Mietsache und können bei Mängeln Minderungen geltend machen oder Nachbesserung verlangen[1]. Führt der Vermieter keine Lösung herbei, ist oft der nächste Schritt, eine formelle Aufforderung per Einschreiben zu senden und bei Bedarf das Amtsgericht anzurufen[2].
FAQ
- Muss ich der Inventarliste zustimmen?
- Nein, Sie müssen nur unterschreiben, wenn der Zustand korrekt wiedergegeben ist; notieren Sie Abweichungen und lassen Sie einen Vermerk ins Protokoll setzen.
- Was mache ich, wenn der Vermieter Fehler in der Liste ignoriert?
- Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, fordern Sie schriftlich Nachbesserung und prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht.
- Welche Fristen gelten für Nachbesserungen?
- Fristen sind Einzelfallabhängig; setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist und dokumentieren Sie die Kommunikation.
Anleitung
- Prüfen Sie die Inventarliste Punkt für Punkt und fertigen Sie Beweisfotos an.
- Vermerken Sie Abweichungen schriftlich und schlagen Sie konkrete Nachbesserungsfristen vor.
- Senden Sie bei fehlender Reaktion eine formelle Aufforderung per Einschreiben; bereiten Sie bei Bedarf eine Klage vor.
- Bewahren Sie sämtliche Belege, Protokolle und Nachrichten für das Verfahren auf.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
- [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen und Informationen