Inventarliste für Mieter in Deutschland 2025
Als Mieter in Deutschland hilft eine sorgfältige Inventarliste beim Einzug und beim späteren Auszug, Streitigkeiten zu vermeiden und Rechte zu sichern. Diese Anleitung erklärt leicht verständlich, welche Angaben in eine Inventarliste gehören, wie Sie Fotos und Dokumente sinnvoll dokumentieren und welche Fristen beim Wohnungsübergabeprotokoll zu beachten sind. Sie erfahren außerdem, welche offiziellen Formulare und Gerichte bei Problemen relevant sind, wie das Amtsgericht[2] für Mietstreitigkeiten sowie relevante BGB-Paragrafen[1]. Die Tipps richten sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und enthalten praktische Schritt-für-Schritt-Anweisungen, Musterformulierungen und Hinweise zu Kaution, Nebenkosten und Reparaturmeldungen[3].
Was gehört in eine Inventarliste?
Eine Inventarliste dokumentiert Zustand und Umfang der Einrichtung beim Einzug. Je vollständiger und klarer, desto besser für den späteren Auszug.
- Zustand aller Möbel und Einrichtungsgegenstände beschreiben.
- Fotos mit Datum und Zeitstempel als Beweismittel anfügen.
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) in jedem Raum notieren.
- Mängel und Reparaturbedarf schriftlich festhalten.
- Kautionhöhe und Nebenkostenaufstellung dokumentieren.
- Fristen für Nachbesserungen und den Übergabetermin vermerken.
Wie nutze ich die Liste bei Einzug und Auszug?
Beim Einzug gehen Sie gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung die Liste durch und ergänzen fehlende Punkte. Führen Sie das Übergabeprotokoll am besten in zweifacher Ausfertigung, lassen Sie beide Parteien unterschreiben und bewahren Sie eine Kopie auf. Beim Auszug vergleichen Sie die Liste: Unterscheiden sich Schäden von normalen Gebrauchsspuren, sprechen Sie Reparaturen an und dokumentieren Sie alles erneut.
Häufige Fragen
- Benötige ich eine Inventarliste beim Einzug?
- Ja. Eine Inventarliste hilft, bei späteren Streitigkeiten Beweise für den ursprünglichen Zustand zu haben und Missverständnisse zu vermeiden.
- Welche Fristen gelten für Mängelanzeigen?
- Mängel sollten Sie sofort schriftlich melden und eine angemessene Frist zur Behebung setzen; genaue Fristen können vom Einzelfall abhängen.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Bei eskalierenden Problemen ist das Amtsgericht zuständig; bereiten Sie Fotos, Protokolle und schriftliche Kommunikation als Beweise vor.
Anleitung
- Erstellen Sie die Inventarliste vor dem Einzug und erfassen Sie systematisch jeden Raum.
- Machen Sie Fotos von allen relevanten Stellen mit Datum und sichern Sie die Dateien mehrfach.
- Melden Sie erkennbare Mängel schriftlich an den Vermieter und setzen Sie eine konkrete Frist zur Beseitigung.
- Führen Sie ein gemeinsames Übergabeprotokoll beim Auszug, lassen Sie es unterschreiben und behalten Sie Kopien.
- Wenn nötig, reichen Sie Beweise beim zuständigen Amtsgericht ein und prüfen Sie Rechtsbeistand.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen