Kautionsabgabe an Nachmieter: Mieterrechte in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie die Mietkaution beim Auszug an einen Nachmieter übertragen werden kann, ohne dass es später zu Streit kommt. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Nachweise hilfreich sind, welche Rechte und Pflichten Mieter und Nachmieter haben und wie Sie die Abtretung praktisch und rechtssicher dokumentieren. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, Beispiele für Belege und Hinweise, wann eine gerichtliche Klärung vor dem Amtsgericht sinnvoll sein kann. Ziel ist, dass Sie als Mieter ohne Anwalt die wichtigsten Formalien kennen und typische Fehler vermeiden.
Was gilt bei Abtretung an Nachmieter?
Grundsätzlich ist die Kaution eine Sicherheit für den Vermieter gemäß den Regelungen des BGB und verbleibt rechtlich beim Vermieter, bis Abrechnungen abgeschlossen sind[1]. Eine direkte Abtretung zwischen altem und neuem Mieter ändert die Position gegenüber dem Vermieter nur, wenn der Vermieter zustimmt oder die Parteien eine wirksame Abtretungserklärung vorlegen.
Praxis: Welche Belege brauchen Mieter?
- Schriftliche Abtretungserklärung des alten Mieters zugunsten des Nachmieters mit Datum und Unterschriften.
- Bestätigung des Vermieters über die Annahme oder übernommene Haftungsvereinbarungen.
- Quittungen oder Kontoauszüge, die die Einzahlung der Kaution belegen.
- Fotos des Wohnungszustands und Übergabeprotokoll zur eindeutigen Sachlage beim Auszug.
Formaler Wortlaut einer einfachen Abtretungserklärung
Eine treffende Abtretungserklärung sollte enthalten: Namen und Adressen der beteiligten Mieter, Betrag der Kaution, Kontodaten oder Verweis auf das Kautionskonto, Datum der Abtretung und Unterschriften aller Beteiligten. Der Vermieter sollte schriftlich bestätigen, dass er die Abtretung zur Kenntnis genommen oder akzeptiert hat.
Wann ist Zustimmung des Vermieters nötig?
Wenn durch die Abtretung für den Vermieter ein Risiko entsteht, kann seine Zustimmung erforderlich sein. Praktisch empfiehlt es sich, die Zustimmung schriftlich einzuholen und in die Abtretungsakte aufzunehmen, damit im Streitfall klare Belege vorliegen.
Häufige Fragen
- Kann ich die Kaution einfach an den Nachmieter weitergeben?
- Nur mit Zustimmung des Vermieters oder einer wirksamen schriftlichen Abtretung und passenden Belegen ist die Weitergabe rechtssicher.
- Welche Rolle spielt das Übergabeprotokoll?
- Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung und kann Zugriffsrechte auf Teile der Kaution beeinflussen.
- Was tun, wenn der Vermieter die Rückzahlung verweigert?
- Dokumentieren Sie alles und beachten Sie Fristen; bei Bedarf kann eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht nötig sein.
Anleitung
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den geplanten Nachmieter und die beabsichtigte Abtretung.
- Erstellen Sie eine schriftliche Abtretungserklärung mit Unterschriften aller Beteiligten und legen Sie Konto- bzw. Zahlungsbelege bei.
- Bitten Sie den Vermieter um eine schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme oder Zustimmung und heften Sie diese zu den Belegen.
- Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos an und bewahren Sie alle Unterlagen mindestens bis zur endgültigen Abrechnung auf.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet – BGB und Mietrecht
- Bundesministerium der Justiz – Muster und Hinweise (Kündigung/Schriftverkehr)
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
