Kleinreparaturgrenzen für Mieter in Deutschland
Was sind Kleinreparaturgrenzen?
Kleinreparaturgrenzen sind vertragliche Vereinbarungen im Mietvertrag, die regeln, bis zu welchem Betrag Mieter kleinere Instandsetzungen selbst tragen müssen. Die rechtliche Grundlage der Mieter-Vermieter-Pflichten liegt im BGB, insbesondere in den Vorschriften zu Instandhaltung und Mängelbeseitigung.[1]
Wann muss der Mieter zahlen?
Ob und in welchem Umfang Sie als Mieter zahlen müssen, hängt von drei Faktoren ab: der Formulierung im Mietvertrag, der Höhe der einzelnen Reparaturkosten und der Zumutbarkeit im Einzelfall. Viele Gerichte akzeptieren formelle Kleinreparaturklauseln nur bis zu bestimmten Beträgen pro Einzelreparatur und mit einer jährlichen Gesamtobergrenze.
- Typische Einzelbeträge liegen häufig bei etwa 75 bis 100 Euro (Betrag/amount) pro Reparatur, wobei genaue Werte variieren können.
- Verträge dürfen keine unangemessen hohen Obergrenzen vorsehen, sonst sind sie unwirksam.
- Reparaturen müssen tatsächlich kleine, ohne Fachbetrieb auszuführende Tätigkeiten sein; sonst trägt oft der Vermieter die Kosten.
Beweissicherung mit Fotobelegen
Fotobelege helfen, Zustand, Umfang und Zeitpunkt eines Schadens zu dokumentieren. Nutzen Sie klare Fotos mit einem sichtbaren Datumsnachweis oder machen Sie zusätzlich ein kurzes Video und notieren Sie Uhrzeit und Ort.
- Foto (photo) mit Zeitstempel erstellen und die Datei unter einem eindeutigen Namen speichern.
- Datum, Uhrzeit und kurzer Beschreibungs-Text als separate Notiz speichern (z. B. "Küche, Wasserrohr unterm Spülbecken, 03.06.2025").
- Handwerker-Rechnungen und Kostenvoranschläge als PDF einscannen und chronologisch ablegen.
Praktische Musterformulierungen
Wenn Sie den Vermieter informieren möchten, nutzen Sie eine klare, höfliche Nachricht mit Fakten: Datum, kurze Schadenbeschreibung, Hinweis auf beigefügte Fotos und Fristsetzung zur Nachbesserung. Senden Sie wichtige Schreiben per Einschreiben oder dokumentieren Sie die Zustellung anderweitig.
- Muster: "Sehr geehrte/r Frau/Herr X, am 03.06.2025 trat ein Wasserschaden unter der Spüle auf (siehe Fotos). Bitte veranlassen Sie die Reparatur bis zum 17.06.2025."
- Wenn keine Reaktion erfolgt, erinnern Sie kurz schriftlich und setzen eine angemessene Nachfrist.
Häufige Fragen
- Was gilt als "kleine Reparatur"?
- Als kleine Reparatur gelten typischerweise Tätigkeiten ohne großen Materialeinsatz oder ohne zwingende Fachbetriebspflicht, etwa das Austauschen von Dichtungen oder kleinen Scharnieren.
- Kann der Vermieter eine Pauschale verlangen?
- Eine pauschale Umlage ohne konkrete Begrenzung ist in der Regel unwirksam; zulässig sind klare, angemessene Höchstbeträge im Mietvertrag.
- Was mache ich, wenn der Vermieter die Kosten fordert, aber ich anderer Meinung bin?
- Dokumentieren Sie Fotos und Rechnungen, setzen Sie eine Frist, und ziehen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat oder das Amtsgericht hinzu; bewahren Sie alle Belege auf.
Anleitung
- Foto (photo) erstellen: Fotografieren Sie Schaden aus mehreren Blickwinkeln und verwenden Sie einen Zeitstempel.
- Dokumentation sammeln: Scannen Sie Rechnungen, notieren Sie Datum/Uhrzeit und sichern Sie Nachrichten mit dem Vermieter (form).
- Fristen setzen: Fordern Sie in schriftlicher Form Nachbesserung innerhalb einer klaren Frist (deadline).
- Wenn nötig Klage prüfen: Bei anhaltender Weigerung kann eine Klärung am Amtsgericht erfolgen (court).
- Belege einreichen: Legen Sie beim Verfahren alle Fotobelege und Rechnungen in geordneter Form vor (receipt).
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
- Justizportal des Bundes und der Länder – Formulare und Gerichte
- Bundesgerichtshof (BGH) – Musterentscheidungen zum Mietrecht