Kuendigung bei Zahlungsverzug: Mieterrechte Deutschland
Was zählt als Zahlungsverzug?
Zahlungsverzug bedeutet, dass die fällige Miete nicht zum vereinbarten Zeitpunkt eingeht; rechtlich relevant sind Höhe der Rückstände und vorherige Mahnungen nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.[1]
Wann ist eine Kündigung wirksam?
Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen fristlos oder fristgerecht kündigen; dabei spielen vorherige Mahnungen, die Höhe der Gesamtforderung und Wiederholungen eine Rolle. In vielen Fällen verlangt das Gesetz klare Zahlungsaufforderungen oder Nachfristsetzung nach den Vorschriften des BGB.[1]
- Höhe der Rückstände prüfen, inklusive Betriebskosten und Nachforderungen.
- Schriftliche Mahnung und Nachfrist setzen, wenn möglich dokumentiert.
- Belege, Überweisungsnachweise und Kommunikation sammeln.
Was Mieter unmittelbar tun sollten
Wenn Sie ein Kündigungsschreiben erhalten, prüfen Sie zunächst Frist und Begründung, reagieren Sie innerhalb der genannten Frist mit einer Zahlungserklärung oder einem Widerspruch und suchen Sie Beratung beim Mieterverein oder einer Rechtsberatung. Bei bevorstehenden Gerichtsterminen gelten die Regeln der Zivilprozessordnung.[2]
- Handeln Sie innerhalb der gesetzten Frist; Fristversäumnis kann Rechte kosten.
- Prüfen Sie, ob Teilzahlung oder Zahlungsplan möglich sind.
- Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder Rechtsbeistand frühzeitig.
Mustervorlagen und offizielle Formulare
Es gibt keine einheitliche bundesweite Pflichtformular-Kündigung, aber wichtige offizielle Formulare sind etwa Anträge auf Prozesskostenhilfe (PKH) und Formulare zur Beratungshilfe, die bei Gerichten und auf Justiz-Portalen zu finden sind. Nutzen Sie Musterbriefe für die Zahlungserklärung und den Widerspruch, passen Sie diese an Ihren Fall an und verweisen Sie auf Belege.
Beweissicherung und Gerichtliches Vorgehen
Sammeln Sie Überweisungsbelege, Kontoauszüge, E-Mails und Zeugenangaben; reichen Sie bei einer Räumungsklage fristgerecht eine Stellungnahme beim Amtsgericht ein. Berufungen und grundsätzliche Fragen werden gegebenenfalls vor dem Landgericht oder dem Bundesgerichtshof entschieden.[3]
- Belege chronologisch ordnen und Kopien anfertigen.
- Fragen zur Klagebearbeitung mit dem zuständigen Amtsgericht klären.
- Bei drohender Obdachlosigkeit sofort Sozialbehörden kontaktieren.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter sofort kündigen, wenn eine Miete einmal zu spät kommt?
- In der Regel ist eine einmalige, geringfügige Verzögerung nicht sofort kündigungsrechtlich ausreichend; relevant sind Höhe, Wiederholung und gegebenenfalls unterlassene Mahnung.[1]
- Muss ich die Wohnung sofort räumen, wenn eine Kündigung zugestellt wurde?
- Nein, meist folgt zuerst ein gerichtliches Verfahren (Räumungsklage) und Sie haben Gelegenheit, Stellung zu nehmen; Fristen und Prozesse regelt die ZPO.[2]
- Welche Stellen helfen Mietern mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzug?
- Mietervereine, Amtsgerichte und, in Rechtsfragen, der Bundesgerichtshof als Rechtsinstanz sind Anlaufstellen; zudem bieten Sozialbehörden Unterstützung bei Wohnerhalt.
Anleitung
- Lesen Sie das Kündigungsschreiben genau und notieren Sie Fristangaben.
- Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist mit einer Zahlung oder einer begründeten Zahlungserklärung.
- Sammeln Sie Belege: Überweisungen, Kontoauszüge und Schriftwechsel.
- Kontaktieren Sie Beratungsstellen, Mieterverein oder einen Anwalt zur Prüfung weiterer Schritte.
- Bereiten Sie sich auf ein mögliches Verfahren am Amtsgericht vor und prüfen Sie Prozesskostenhilfe.
Kernergebnisse
- Dokumentation und schnelle Reaktion schützen Ihre Rechte als Mieter.
- Manchmal verhindert eine Nachzahlung die Räumung und sichert den Verbleib.
- Suchen Sie frühzeitig Beratung bei offiziellen Stellen oder Mietervereinen.