Mieter: Besenreine Übergabe sichern in Deutschland
Als Mieter in Deutschland ist die besenreine Übergabe Ihrer Wohnung ein zentraler Schritt beim Auszug. Eine saubere, dokumentierte Übergabe reduziert Streit mit dem Vermieter, sichert die Rückzahlung der Kaution und erfüllt gesetzliche Pflichten nach dem Mietrecht. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche konkreten Aufgaben vor, während und nach der Übergabe wichtig sind, welche offiziellen Formulare und Paragrafen zu beachten sind und wie Sie ein rechtssicheres Übergabeprotokoll anfertigen. Mit einer praktischen Checkliste, konkreten Handlungsschritten und Hinweisen zu Fristen und Beweismitteln bereiten Sie sich systematisch vor – auch wenn Sie keine juristischen Vorkenntnisse haben. Lesen Sie weiter für handfeste Tipps und die wichtigsten Links zu Behörden.
Was bedeutet besenreine Übergabe?
Die Formulierung "besenrein" bedeutet im Alltag: grobe Verschmutzungen sollen entfernt sein, Böden gefegt und grober Schmutz beseitigt. Sie schließt in der Regel nicht die Renovierung in Profiqualität ein, kann aber je nach Mietvertrag zusätzliche Verpflichtungen enthalten. Rechtlich orientieren Sie sich am Mietvertrag und den Pflichten aus dem BGB.[1]
Vor dem Auszug: Checkliste
- Reparaturen erledigen oder Schäden dokumentieren.
- Fotos vom Zustand aller Räume und Zählerstände machen.
- Zählerstände notieren und dem Vermieter mitteilen.
- Gründlich reinigen oder Belege einer Profi-Reinigung bereithalten.
- Kaution, Abrechnung der Betriebskosten klären.
- Übergabetermin vereinbaren und Schlüsselübergabe planen.
Offizielle Formulare und rechtliche Grundlagen
Wichtige Gesetze und Verordnungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere die mietrechtlichen Vorschriften.[1] Für gerichtliche Schritte gilt die Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Zur Abrechnung von Nebenkosten siehe die Betriebskostenverordnung (BetrKV).[3]
Beispiele für relevante Formulare und Vorlagen:
- Kündigungsschreiben (Mietvertrag) – nutzen Sie ein schriftliches Kündigungsmuster, prüfen Sie Fristen und Zugang.
- Übergabeprotokoll – halten Sie Datum, Zählerstände, Schäden und Schlüsselübergabe schriftlich fest.
- Räumungsklage / Klageformulare – falls erforderlich, reichen Sie Klagen beim zuständigen Amtsgericht ein.[5]
Beispiel Anwendung: Sie kündigen schriftlich mit einem eindeutigen Datum und vereinbaren einen Übergabetermin. Vor Ort führen Sie ein Übergabeprotokoll, beide Parteien unterschreiben und behalten je ein Exemplar. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Übergabe dienen Fotos und das Protokoll als Beweismittel vor Gericht.[4]
FAQ
- Muss die Wohnung besenrein übergeben werden?
- In den meisten Mietverträgen ist die besenreine Übergabe gefordert; das heißt grobe Verschmutzungen sind zu entfernen. Umfangreiche Schönheitsreparaturen hängen vom Mietvertrag ab.
- Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
- Datum und Uhrzeit, Zählerstände, vorhandene Schäden, Sauberkeitszustand und die Anzahl übergebener Schlüssel; beide Parteien unterschreiben idealerweise das Protokoll.
- Wie lange habe ich Fristen für Schönheitsreparaturen?
- Fristen können vertraglich geregelt sein; gesetzliche Pflichtfristen sind im BGB nicht pauschal festgelegt, prüfen Sie Ihren Vertrag und holen Sie sich rechtliche Hinweise im Zweifelsfall.
Anleitung
- Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin mit dem Vermieter.
- Bereiten Sie ein Übergabeprotokoll vor und bringen Sie es zum Termin mit.
- Fotografieren Sie alle Räume, Schäden und Zählerstände vor der Übergabe.
- Erledigen Sie kleine Reparaturen selbst oder dokumentieren Sie entstandene Schäden.
- Übergabe der Schlüssel und Unterschrift unter das Protokoll vor Ort.
- Fordern Sie nach dem Auszug die Kautionsabrechnung schriftlich an.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a - Gesetze im Internet
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
- [3] Betriebskostenverordnung (BetrKV) - Gesetze im Internet
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a - Gesetze im Internet
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
- [3] Betriebskostenverordnung (BetrKV) - Gesetze im Internet
- [4] Bundesministerium der Justiz - Informationen und Formulare
- [5] Justizportal - Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten