Mieter: Bohrlöcher & Dübel in Deutschland
Was zählt im Übergabeprotokoll?
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung. Notieren Sie Größe, Anzahl und Lage von Bohrlöchern sowie vorhandene Dübel. Schreiben Sie auch, ob Löcher fachgerecht verschlossen wurden oder der Putz beschädigt ist. Fügen Sie Fotos mit Datum hinzu und speichern Sie sie separat.
Kleine Bohrlöcher vs. größere Schäden
- Kleine Dübellöcher für Bilder gelten oft als normale Abnutzung und werden selten als Reparaturkosten berechnet.
- Größere Löcher, mehrere nebeneinander oder Schäden am Putz können als Instandsetzungsaufwand gelten.
- Vorhandene Reparaturversuche durch Vormieter oder Vermieter dokumentieren, um Verantwortlichkeit zu klären.
Dokumentation: Beweise sammeln
- Fotos mit Datum und klarer Beschriftung speichern.
- Schriftliche Mitteilung an Vermieter per E-Mail oder Einschreiben senden.
- Fristen setzen: Vermieter eine angemessene Frist zur Stellungnahme oder Reparatur geben.
Wann können Kosten entstehen?
Kosten können entstehen, wenn beim Auszug größerer Instandsetzungsbedarf besteht, der über normale Abnutzung hinausgeht. Achten Sie auf konkrete Nachweise seitens des Vermieters (Kostenvoranschläge, Rechnungen). Liegt keine konkrete Rechnung vor, sollten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung verlangen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich frühzeitige Kommunikation und gegebenenfalls Einschaltung einer Schlichtungsstelle oder Rechtsberatung.
FAQ
- Muss ich Bohrlöcher beim Auszug unbedingt schließen?
- Nicht immer; kleine, übliche Löcher werden oft toleriert. Größere Schäden müssen meist fachgerecht beseitigt oder Kosten getragen werden.
- Wie dokumentiere ich am besten vorhandene Löcher?
- Fotografieren Sie alle Stellen, notieren Sie Maße und Lage, fügen Sie das Datum hinzu und senden Sie eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter.
- Wohin wende ich mich bei Streit über Abrechnungen?
- Bei Streitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; vorher kann Schlichtung oder Beratung sinnvoll sein.
Anleitung
- Fotografieren Sie alle Bohrlöcher mit Datumsangabe und speichern Sie die Dateien sicher.
- Senden Sie dem Vermieter eine schriftliche Mitteilung mit Fotoanhang und konkreter Schilderung.
- Setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) zur Stellungnahme oder Reparatur.
- Reagiert der Vermieter nicht oder verlangt unberechtigte Kosten, prüfen Sie den Gang zum Amtsgericht oder Rechtsbeistand.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Informationen zu Gerichten und Verfahren – Justizportal
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen