Mieter-Check: Fenster- und Türdichtungen in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie Fenster- und Türdichtungen regelmäßig kontrollieren, weil defekte Dichtungen zu Wärmeverlust, Schimmelbildung oder Feuchtigkeitsschäden führen können. Dieses Praxishandbuch erklärt leicht verständlich, wie Sie sichtbare Risse, undichte Stellen oder Zugluft erkennen, Schäden dokumentieren und dem Vermieter korrekt melden. Sie erfahren, welche Rechte Sie bei notwendigen Reparaturen oder Mietminderung haben, welche Fristen gelten und welches Gericht für Streitfälle zuständig ist. Mit klaren Schritt-für-Schritt-Anweisungen, Beispielsätzen für Schreiben an den Vermieter und Hinweisen zu offiziellen Gesetzesstellen sind Sie vorbereitet, um Probleme zu beheben oder Ihre Ansprüche durchzusetzen. Bewahren Sie Fotos und Nachrichten auf–das ist oft entscheidend für den Erfolg.

Was sollten Mieter prüfen?

Bei der Kontrolle achten Sie systematisch auf Dichtheit, sichtbare Beschädigungen und Folgen wie Zugluft oder Feuchtigkeit. Prüfen Sie:

  • Alle Fensterrahmen und Türanschlüsse auf Risse, Brüche oder poröse Dichtungsstreifen.
  • Spalten, durch die Luft zieht oder Wasser eindringen kann.
  • Beschlag, Kondenswasser oder Anzeichen von Schimmelbildung in den Ecken.
  • Funktion von Schließmechanik und Dichtungsanpressung beim Schließen von Fenster und Tür.
Machen Sie sofort Fotos von sichtbaren Schäden und notieren Sie Datum und Uhrzeit.

Dokumentation und Beweissicherung

Gute Dokumentation ist oft entscheidend, wenn Sie Ihre Rechte geltend machen. Legen Sie eine einfache Akte an und speichern Sie:

  • Fotos und kurze Videos der schadhaften Stellen.
  • Datum und Uhrzeit der Entdeckung sowie Beschreibung des Mangels.
  • Schriftwechsel mit dem Vermieter per E-Mail oder Einschreiben.
  • Notizen zu Telefonaten mit Namen und Uhrzeit.
Detaillierte Aufzeichnungen erhöhen Ihre Erfolgschancen bei Streitfällen.

Wann ist der Vermieter zuständig?

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Für Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, trifft den Vermieter die Pflicht zur Instandsetzung nach den Regeln des Mietrechts.[1] Wenn Fristen nicht eingehalten werden oder Gefahr droht, können gerichtliche Schritte erforderlich sein; dabei kommen die Regeln der zivilprozessualen Verfahrensführung zur Anwendung.[2]

Wie melden Sie den Mangel richtig?

Formulieren Sie die Mängelanzeige klar, nennen Sie Ort, Art des Mangels, Datum der Entdeckung und fordern Sie eine Frist zur Behebung. Ein sachlicher Ton und vollständige Dokumentation sind wirksamer als emotionale Anschuldigungen.

  • Beschreiben Sie kurz den Mangel und fügen Sie ein Foto bei.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage) und fordern Sie Bestätigung.
  • Versenden Sie die Mitteilung per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben, wenn nötig.
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, sonst können Rechte wie Mietminderung erschwert werden.

Rechte bei unbehandelten Mängeln

Bleibt der Vermieter untätig, können Mieter je nach Schwere des Mangels mindern, Ersatz vorschießen oder letztlich auf Beseitigung klagen. Kleinere Mängel rechtfertigen meist keine Mietminderung, bei erheblicher Beeinträchtigung sind Minderungsquoten möglich. Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist in der Regel das Amtsgericht zuständig.[3]

FAQ

Wer zahlt die Reparatur für defekte Dichtungen?
In der Regel der Vermieter, wenn die Dichtung zur üblichen Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gehört; Ausnahmen können im Mietvertrag geregelt sein.
Kann ich die Miete kürzen, wenn die Dichtung undicht ist?
Ja, eine Mietminderung ist möglich, wenn die Nutzung erheblich eingeschränkt ist; dokumentieren Sie Umfang und Dauer des Mangels sorgfältig.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Erinnerung schreiben, angemessene Nachfrist setzen, und wenn nötig rechtliche Schritte einleiten oder beim Amtsgericht Klage erheben.

Anleitung

  1. Fotografieren Sie den Schaden und speichern Sie Datum und Uhrzeit.
  2. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung.
  3. Wenn keine Reaktion erfolgt, senden Sie eine Nachfrist und kündigen mögliche Schritte an.
  4. Bei akuten Gefahren informieren Sie den Vermieter sofort telefonisch und bestätigen Sie alles schriftlich.
  5. Bewahren Sie alle Nachweise auf und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Beratung hinzu.

Hilfe & Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–536
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Justizportal des Bundes und der Länder
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.