Mieter-Checkliste: Schimmel entfernen in Deutschland
Was können Mieter in Deutschland tun?
Als Mieter haben Sie Rechte und Pflichten: dokumentieren Sie den Schimmelbefall sorgfältig, informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie angemessene Fristen, damit Ihre Ansprüche später durchsetzbar sind.
Checkliste: Schimmel beseitigen und dokumentieren
- Fotos mit Datum machen und Raumtemperatur sowie Lüftungsverhalten notieren.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden (Einschreiben empfohlen) und Antwortfrist nennen.
- Klare Frist setzen, z. B. 14 Tage zur Begutachtung oder Beseitigung, und Frist im Schreiben dokumentieren.
- Führen Sie ein Protokoll aller Maßnahmen und Angebote für Reparaturen; falls möglich, Kostenvoranschläge beifügen.
- Bei anhaltendem Mangel Mietminderung erwägen und die Berechnung schriftlich festhalten.
- Reagiert der Vermieter nicht, prüfen Sie rechtliche Schritte und informieren Sie das zuständige Amtsgericht über den weiteren Weg.
Formulare und rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Vermieterpflichten und Mängeln (§§ 535–536)[1] sowie in der Zivilprozessordnung (ZPO) für Klagen und Verfahrensfragen (§ 253 zur Klageschrift)[2]. Es gibt kein spezielles bundesweites Formular für Schimmelmeldungen; in der Praxis dient eine schriftliche Mängelanzeige als Nachweis. Wenn Sie vor Gericht gehen, ist die Klageschrift nach § 253 ZPO das grundlegende Formular, das den Sachverhalt, die Forderung und Beweismittel darlegt[2]. Zuständige Instanz für die erste gerichtliche Entscheidung ist in der Regel das Amtsgericht; Berufungen gehen ans Landgericht, Revisionen an den Bundesgerichtshof[3].
Praktisches Beispiel: Sie fotografieren Schimmel, schicken dem Vermieter ein Einschreiben mit 14 Tagen Frist zur Beseitigung, dokumentieren die Nicht-Reaktion und reichen gegebenenfalls eine Klage beim Amtsgericht ein, in der Sie Fotos, das Einschreiben und die Frist als Beweismittel beifügen.
FAQ
- Kann ich die Miete mindern?
- Ja. Bei erheblichen Mängeln wie Schimmel kann die Miete gemindert werden, bis der Mangel behoben ist. Dokumentieren Sie Umfang und Dauer des Mangels und legen Sie Beweise vor.
- Muss der Vermieter den Schimmel beseitigen?
- Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet; bleibt er untätig, können Mieter Abhilfe verlangen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Die rechtliche Grundlage finden Sie in den Regelungen des BGB[1].
- Welches Gericht ist zuständig?
- In erster Instanz ist meist das Amtsgericht zuständig; für Berufungen das Landgericht und für Revisionen der Bundesgerichtshof. Die Wahl hängt vom Streitwert und der Verfahrenslage ab.
Anleitung
- Erstellen Sie eine vollständige Dokumentation: Fotos, Datum, Raumtemperatur, Schilderung der Situation.
- Verfassen Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage) und senden Sie diese per Einschreiben.
- Warten Sie die Frist ab; behalten Sie Postbelege und notieren Sie Rückmeldungen oder Termine.
- Prüfen Sie eine Mietminderung: Berechnen und dokumentieren Sie den Prozentsatz sowie den Zeitraum, in dem der Mangel bestand.
- Reichen Sie bei fehlender Lösung eine Klage beim Amtsgericht ein; fügen Sie der Klageschrift Fotos, das Einschreiben und Protokolle als Beweismittel bei.
Hilfe und Unterstützung
- BGB § 535 – Vermieterpflichten – Gesetze im Internet
- ZPO § 253 – Klageschrift – Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen und Infos