Mieter in Deutschland: Dichtungen an Fenstern & Türen

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland wissen nicht, wer für beschädigte Fenster- und Türdichtungen zuständig ist oder wie man Mängel korrekt meldet. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Pflichten Vermieter nach dem BGB haben, wann Mietende selbst kleine Maßnahmen durchführen können und wie Sie eine Mängelanzeige sachlich formulieren. Sie erhalten praktische Schritte zur Prüfung von Dichtungen, Hinweise zu Mietminderung und formalen Fristen sowie Beispiele, wie Sie Beweise dokumentieren und reagieren, bevor es zu einem rechtlichen Streit kommt. Falls nötig wird erläutert, wann ein Gang zum Amtsgericht oder eine Rechtsauskunft sinnvoll ist, und welche offiziellen Rechtsquellen relevant sind.[1]

Wann Dichtungen Sache des Vermieters sind

Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung der Mietsache dem Vermieter (§ 535 BGB). Sind Fenster- oder Türdichtungen aufgrund von Alter oder normaler Abnutzung undicht oder beschädigt, muss der Vermieter die erforderliche Reparatur oder den Austausch veranlassen. Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigen (z. B. Zugluft, erhöhte Heizkosten, Feuchtigkeit), sind besonders meldepflichtig.[1]

In den §§ 535 ff. BGB stehen die Pflichten von Vermieter und Mieter.

Wann Mieter selbst handeln können

Kleine, einfache Arbeiten wie das Nachziehen von Schrauben oder das Reinigen der Dichtungsnut können Mieter oft selbst vornehmen, ohne die Rechte des Vermieters zu verletzen. Vor eigenmächtigem Austausch von Dichtungen sollten Sie aber stets den Vermieter informieren und eine Frist zur Behebung setzen. Ohne Rückmeldung droht andernfalls das Risiko, Ersatzkosten nicht erstattet zu bekommen.

  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie das Datum.
  • Machen Sie vor und nach der Störung Fotos als Beweismittel.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in einer Auseinandersetzung vor Gericht.

Rechte bei Mängeln und Mietminderung

Wenn der Mangel die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchseinschränkung und wurde in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert. Bevor Sie die Miete mindern, sollten Sie die Mängelanzeige schriftlich versenden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Kommt keine Reaktion, ist eine gestaffelte und dokumentierte Mietminderung möglich; im Streitfall entscheidet das Amtsgericht.[2]

Reagieren Sie nicht voreilig mit einer Mietkürzung ohne schriftliche Anzeige und Fristsetzung.

Wie Sie Dichtungen prüfen und ersetzen (Praxis)

Eine systematische Prüfung hilft, Ursache und Umfang eines Problems zu erkennen. Arbeiten Sie Schritt für Schritt und dokumentieren Sie jede Maßnahme.

  1. Prüfen: Untersuchen Sie Fenster und Türen bei geschlossenem Zustand auf Luftzug mit einer Kerze oder Papierstreifen.
  2. Dokumentieren: Fotografieren Sie defekte Stellen und notieren Sie Datum und Uhrzeit.
  3. Schriftliche Meldung: Senden Sie eine Mängelanzeige per E-Mail und Brief (Einschreiben erwägen) an den Vermieter.
  4. Frist setzen: Geben Sie eine klare Frist von z. B. 14 Tagen zur Behebung an.
  5. Eigeninitiative bei Kleinstreparaturen: Erwägen Sie nur dann Selbsthilfe, wenn Sie dies vorher angekündigt haben.
  6. Rechtliche Schritte: Bei Untätigkeit können Sie beim Amtsgericht Rechtsschutz suchen oder Schadensersatz fordern.
Bewahren Sie alle Belege und Fotos geordnet auf.

Praktische Beispiele und Formulierungen

Beispiel einer kurzen Mängelanzeige: "Sehr geehrte/r Vermieter/in, seit dem [Datum] ist die Dichtung an der Wohnungsaußenfront undicht, es zieht und die Heizkosten sind gestiegen. Bitte beheben Sie den Mangel bis zum [Fristdatum]. Mit freundlichen Grüßen." Solche Schreiben helfen, Fristen und Verantwortlichkeiten klar zu dokumentieren. Wenn der Vermieter nicht reagiert, notieren Sie Datum und Uhrzeit der Versuche zur Kontaktaufnahme.

FAQ

Wer bezahlt den Austausch der Dichtungen?
Grundsätzlich der Vermieter, wenn die Undichtigkeit auf Alter oder Verschleiß zurückzuführen ist; bei unsachgemäßer Behandlung kann der Mieter anteilig verantwortlich sein.
Darf ich als Mieter die Dichtung selbst ersetzen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters oder wenn es sich um eine kleinere, unvermeidbare Sofortmaßnahme handelt; informieren Sie den Vermieter immer schriftlich.
Wie hoch kann die Mietminderung sein?
Die Höhe hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab; bei zugigen Fenstern sind oft zwischen 5 % und 20 % der Miete anzusetzen, im Einzelfall entscheidet das Gericht.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Datum, Temperaturnachweise oder erhöhte Heizkosten.
  2. Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige und senden Sie diese an den Vermieter.
  3. Setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie die Versandart.
  4. Wenn keine Reaktion erfolgt, prüfen Sie Beratung durch eine Rechtsstelle oder Anwalt und bereiten Sie ggf. eine Klage vor.
  5. Behalten Sie alle Unterlagen als Beweismittel für mögliche gerichtliche Verfahren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen

  • Amtsgericht (örtliche Zuständigkeit für Mietstreitigkeiten).
  • Bundesgerichtshof (Rechtsprechung und Präzedenzfälle).
  • Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Zivilprozessordnung (ZPO).

  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 und folgende
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.