Mieter in Deutschland: Verhaltensbedingte Kündigung abwehren
Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?
Eine verhaltensbedingte Kündigung begründet der Vermieter, wenn er behauptet, Ihr Verhalten mache das Mietverhältnis unzumutbar. Typische Beispiele sind wiederholte Störungen, Hausfriedensbruch, Zahlungsrückstände oder grobe Vertragsverstöße. Nicht jede Abmahnung führt automatisch zur Kündigung; meist ist eine vorherige Abmahnung nötig, außer bei besonders schweren Verstößen. Die gesetzlichen Grundlagen zu Pflichten von Vermieter und Mieter finden Sie im BGB.[1]
Welche Beweise helfen?
- Fotos von Schäden (photo) mit Datum und Uhrzeit, um Zustand und Zeitpunkt zu belegen.
- Nachrichten, E‑Mails oder Chatverläufe (evidence) zwischen Mieter und Vermieter oder zwischen Nachbarn.
- Zeugenaussagen von Nachbarn oder Hausbewohnern, möglichst schriftlich mit Kontaktdaten.
- Zahlungsbelege und Kontoauszüge (rent, payment) zur Klärung von angeblichen Mietrückständen.
- Protokolle über Reparaturmeldungen und Mängelbeseitigungen (repair) zur Dokumentation von wiederkehrenden Problemen.
Wann sollten Sie reagieren?
Reagieren Sie zeitnah: Bei einer Kündigung ist es wichtig, Fristen zu beachten, etwa die Kündigungsfrist oder die kurze Frist zur Klageeinreichung vor dem Amtsgericht. Informationen zum gerichtlichen Verfahren und Fristen finden Sie in der Zivilprozessordnung.[2]
Formulare und offizielle Schritte
Es gibt keine einheitliche "Musterantwort" für jede Lage, aber nützliche offizielle Unterlagen und Hinweise lassen sich bei Gerichten und Ministerien finden. Wichtige Dokumente und Anwendungen sind:
- Klageformular/Zivilklage (Formulare beim zuständigen Amtsgericht) – verwenden, wenn Sie die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich feststellen lassen wollen.
- Mahnbescheid (wenn es um offene Forderungen geht) – dienstliche Formulare und Anleitungen beim Justizportal.
Praktisches Beispiel
Beispiel: Ihr Vermieter kündigt wegen angeblicher Ruhestörung. Sie sammeln Fotos, Chatverläufe mit dem Vermieter und zwei unterschriebene Nachbarzeugenaussagen. Sie schicken innerhalb der Frist eine schriftliche Stellungnahme an den Vermieter und bereiten, falls nötig, eine Klage beim Amtsgericht vor. Beachten Sie, dass Gerichte im Zweifel Sachverhalte prüfen und Beweiswürdigung vornehmen.[3]
Häufige Fragen
- Kann ich mich gegen eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung wehren?
- Ja, wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen, kann die Kündigung unwirksam sein; oft reicht eine außergerichtliche Stellungnahme oder eine Klage beim Amtsgericht.
- Muss ich vor einer Kündigung eine Abmahnung erhalten?
- In vielen Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, außer bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten.
- Welche Rolle spielt das Amtsgericht?
- Das Amtsgericht ist die erste Instanz für viele mietrechtliche Streitigkeiten wie Räumungsklagen oder Feststellungsklagen.
Anleitung
- Lesen Sie die Kündigung sofort und prüfen Sie Fristen (within 2 weeks), notieren Sie das Empfangsdatum.
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichten, Zeugenangaben und Zahlungsbelege.
- Schreiben Sie eine formale Stellungnahme an den Vermieter und fordern Sie eine Klärung.
- Wenn nötig, reichen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein oder suchen Sie rechtliche Beratung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §§535–580a (Gesetze im Internet)
- Zivilprozessordnung (ZPO) - Verfahren (Gesetze im Internet)
- Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen und Hinweise