Mieter: Schimmelbeseitigung dokumentieren in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wie Schimmelbefall richtig dokumentiert und gemeldet wird. Dieser Leitfaden erklärt verständlich Ihre Pflichten und Möglichkeiten: was Sie fotografieren sollten, welche Fristen gelten, welche offiziellen Formulare und Nachweise nützlich sind und wie Sie Schäden dem Vermieter schriftlich anzeigen. Ich beschreibe auch, wann eine fachgerechte Schimmelbeseitigung erforderlich ist, welche Beweismittel Gerichte akzeptieren und wie Sie bei akuter Gesundheitsgefährdung reagieren. Am Ende finden Sie praktische Musterformulare, Hinweise zu relevanten BGB-Regeln und Hinweise, wann Sie das Amtsgericht einschalten können.

Was Mieter jetzt tun sollten

Vermieter haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Pflichten zur Instandhaltung; als Mieter sollten Sie Mängel umgehend dokumentieren und melden.[1] Bei akuten Gesundheitsrisiken ist schnelles Handeln wichtig: informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine baldige Beseitigung.

  • Fotos mit Datum und Ort aufnehmen (photo).
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Empfang dokumentieren (form).
  • Fristen protokollieren: Datum der Meldung, Fristsetzung und Antworten notieren (deadline).
  • Zeugen und Mitmieter als Beleg notieren (record).
  • Fachgutachten anfordern, wenn Schimmel großflächig oder wiederkehrend ist (repair).
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten bei Streitigkeiten.

Dokumentation: wie Sie Beweise aufbereiten

Gute Beweise sind klar, datiert und nachvollziehbar. Machen Sie mehrere Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln, notieren Sie Geruchs- und Feuchtigkeitsstellen und speichern Sie alle Nachrichten an den Vermieter. Wenn möglich, lassen Sie ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen; das Gutachten beschreibt Ursache, Ausmaß und Sanierungsaufwand.

Formulare und praktische Muster

Es gibt kein einheitliches, bundesweites "Mängelanzeige-Formular" vom Bund, aber viele Gerichte akzeptieren eine klare, datierte Mängelanzeige mit Fotoanhang. Bei rechtlichen Schritten benötigen Sie ggf. eine Klageschrift für das Amtsgericht (zuständig für die erste Instanz in vielen Mietstreitigkeiten).[2]

Beispiel: Schreiben Sie kurz und präzise Datum, Ort des Befalls, Umfang (Fotos), bisherige Kommunikation und eine Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage). Fügen Sie eine Kopie der Fotos bei und fordern Sie eine Eingangsbestätigung.

Reagieren Sie zeitnah auf Schreiben und Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

FAQ

Wer zahlt die Schimmelbeseitigung?
Grundsätzlich ist der Vermieter zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, sofern der Schimmel nicht durch das Verhalten der Mieter verursacht wurde. Liegt eine Ursache im Verantwortungsbereich der Mieter (z. B. dauerhaftes feuchtes Lüften unterlassen), kann eine Kostenbeteiligung möglich sein.[1]
Kann ich die Miete mindern?
Bei beeinträchtigter Wohnqualität kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Die Höhe hängt vom Ausmaß des Mangels ab; dokumentieren Sie den Befall sorgfältig und setzen Sie den Vermieter schriftlich in Kenntnis.
Wann sollte ich das Amtsgericht einschalten?
Wenn der Vermieter nicht reagiert oder Zahlungs- bzw. Instandsetzungsansprüche bestehen, können Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Informationen zu Gerichtsverfahren finden Sie auf den Justizseiten.[2]

Anleitung

  1. Fotos machen: mehrere Aufnahmen, Datumsstempel oder beglaubigte Fotos sammeln (photo).
  2. Schriftliche Mängelanzeige senden: Problem, Datum, Frist (z. B. 14 Tage) und Fotoanhang (form).
  3. Wenn nötig: Sachverständigen-Gutachten einholen und Gutachten dokumentieren (repair).
  4. Fristen beachten: Antworten protokollieren und Fristen einhalten (deadline).
  5. Bei andauernder Weigerung: Klage beim Amtsgericht prüfen und einreichen (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet — BGB §535
  2. [2] Justizportal — Informationen zu Gerichten
  3. [3] Bundesgerichtshof — Startseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.