Mieter: Silikonfugen & Feuchteschäden in Deutschland
Was Mieter zu Silikonfugen und Feuchteschäden wissen sollten
Beschädigte oder undichte Silikonfugen sind eine häufige Ursache für Feuchteschäden in Wohnungen. Feuchte kann in Wände und Unterputz eindringen, zu Schimmelbildung führen und die Wohnqualität beeinträchtigen. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder um einen Instandhaltungsfall handelt. Rechte und Pflichten richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Mängeln und Mietminderung.[1]
Wie Sie Feuchteschäden und Silikonfugen dokumentieren
Dokumentation ist der wichtigste Schutz für Mieter. Je genauer Datum, Ort und Umfang des Schadens genannt sind, desto besser lassen sich Ansprüche durchsetzen. Nutzen Sie Fotos, Datumsangaben und eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter.
- Fotos machen: mehrere Aufnahmen aus verschiedenen Winkeln und Nahaufnahmen der Fuge.
- Datum notieren: Datum der Entdeckung und alle Folgetermine schriftlich festhalten.
- Mängelanzeige schreiben: kurz, präzise, Frist zur Behebung setzen.
- Zeugen und Mitbewohner: Namen und Aussagen protokollieren, wenn möglich.
Eintrag im Übergabeprotokoll
Beim Ein- oder Auszug gehört die Feststellung von Feuchteschäden und beschädigten Silikonfugen in das Übergabeprotokoll. Beschreiben Sie den Schaden exakt (Ort, Ausmaß, Fotos als Anlage) und fordern Sie eine Unterschrift des Vermieters oder der Übergabeperson. Vermeiden Sie vage Formulierungen und dokumentieren Sie auch, wenn der Vermieter mündlich zugesagt hat, etwas zu reparieren.
- Präzise Formulierung: "undichte Silikonfuge an der Duschennische links, Fugenriss ca. 3 cm".
- Fotos als Anhang: Foto-IDs im Protokoll vermerken (z. B. Foto 1–3).
- Ort und Datum: Unterschrift und Datum der Übergabe notieren.
Wann haftet der Vermieter und wann der Mieter?
Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand halten und Mängel beseitigen. Kleinere Schönheitsreparaturen können vertraglich dem Mieter zugeschanzt werden, dürfen aber gesetzlich nicht unangemessen sein. Bei Feuchteschäden, die durch bauliche Mängel entstehen, trägt in der Regel der Vermieter die Verantwortung. Bei unsachgemäßer Nutzung kann eine Mithaftung des Mieters vorliegen. Bei Streit über Kostentragung, Mietminderung oder Schadensbeseitigung sind zivilrechtliche Regeln und die ZPO relevant.[1][2]
Praktische Schritte bei keiner Reaktion des Vermieters
Wenn der Vermieter nicht reagiert, dokumentieren Sie Fristen und Erinnerungen schriftlich. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und kündigen Sie ggf. an, dass Sie die Mängel selbst beheben und die Kosten als Abschlag von der Miete verrechnen (nur nach rechtlicher Prüfung). Bei größeren Schäden kann eine Mietminderung in Betracht kommen; die Berechnung hängt vom Ausmaß der Gebrauchseinschränkung ab.
Rechtliche Schritte und Gerichte
Für Mietstreitigkeiten sind im ersten Schritt häufig die Amtsgerichte zuständig. Bei Klagen über Räumung, Mietminderung oder Schadensersatz sind die Regeln der Zivilprozessordnung zu beachten; in ernsteren Fällen können Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) relevant sein.[4][2][3]
FAQ
- Wer zahlt die Erneuerung von Silikonfugen?
- Ist die Undichtigkeit Folge normaler Abnutzung oder falscher Nutzung, entscheidet der Einzelfall; bei baulichen Mängeln trägt in der Regel der Vermieter die Kosten.
- Reicht ein Foto für die Mietminderung?
- Ein Foto ist wichtig, reicht allein aber nicht immer; Datum, Umfang, schriftliche Mängelanzeige und ggf. Gutachten verbessern die Beweislage.
- Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
- Der Vermieter muss zeitnah reagieren; konkrete Fristen hängen vom Schaden ab und sollten schriftlich gesetzt werden.
Anleitung
- Innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung: Schaden fotografieren und schriftlich melden.
- Fotos und Notizen: Lage, Größe, und Datum in einer Ablage zusammenstellen.
- Mängelanzeige senden: Frist zur Beseitigung setzen und Empfang bestätigen lassen.
- Frist abwarten: Reagiert der Vermieter nicht, Erinnerungen mit neuer Frist schicken.
- Wenn nötig: Klage oder Zahlungsklage beim zuständigen Amtsgericht vorbereiten.