Mieter: Zwischenablesung in Deutschland rechtssicher
Was Sie vor der Zwischenablesung tun sollten
Vor einem Ablesetermin sollten Sie alles vorbereiten, damit die Zählerstände später eindeutig zugeordnet werden können. Prüfen Sie den Zugang zum Zähler, klären Sie einen Termin mit dem Vermieter und bereiten Sie ein schriftliches Ableseprotokoll vor.
- Zählerstand fotografisch festhalten (photo) und schriftlich notieren, Datum und Uhrzeit angeben.
- Fristen beachten: Vermieter rechtzeitig informieren und Termine innerhalb der üblichen days bestätigen.
- Schriftliches Ableseprotokoll vorbereiten (document) mit Zählernummern, Messwerten und Unterschriftenfeld.
- Kontakt zum Vermieter schriftlich bestätigen (contact), E‑Mail oder Einschreiben als Nachweis nutzen.
Während der Ablesung
Bei der Ablesung selbst sollten Sie ruhig und systematisch vorgehen: Vorlesen der Zählerstände, gemeinsames Ablesen und Unterschrift beider Parteien auf dem Protokoll. Weisen Sie auf Unstimmigkeiten sofort hin und halten Sie diese schriftlich fest.
- Gemeinsame Kontrolle: Zähler gemeinsam ablesen und von beiden Parteien unterschreiben lassen (document, photo).
- Privatsphäre: Zugang nur gewähren, wenn Begleitpersonen oder Handwerker angemeldet sind; notfalls fotografieren, wer anwesend ist (inspect).
- Störungen dokumentieren: Wenn Zähler defekt wirkt, sofort schriftlich Mängel melden und Reparatur verlangen (repair).
Nach der Ablesung: Protokoll, Abrechnung, Fristen
Nach der Ablesung sollten Sie das Protokoll digital sichern und dem Vermieter eine Kopie übergeben. Bewahren Sie Fotos und eine Abschrift der Mitteilung auf. Gesetzliche Grundlagen wie das BGB[1] und die Heizkostenverordnung[2] regeln Pflichten zu Abrechnung und Nachweisen; im Streitfall entscheidet oft das Amtsgericht oder höhere Instanzen[3].
- Abrechnung prüfen (payment): Vergleichen Sie die abgerechneten Verbrauchswerte mit Ihren dokumentierten Zählerständen.
- Beweismittel sichern (document): Fotos, Protokolle und Kopien elektronisch und in Papierform aufbewahren.
- Mängelanzeige versenden (form): Formulieren Sie eine schriftliche Mängelanzeige, Datum und Fristen nennen.
Häufige Fragen
- Wer zahlt, wenn der Zähler falsch abgelesen wurde?
- Wenn durch fehlerhafte Ablesung Kosten falsch berechnet wurden, können Sie eine Korrektur verlangen und Belege einreichen; im Streitfall entscheidet das Amtsgericht.
- Muss ich dem Vermieter den Zugang zum Zähler erlauben?
- Ja, erforderliche Ablesungen sind zulässig, aber der Zutritt muss angekündigt und verhältnismäßig sein; Ihre Privatsphäre ist zu respektieren.
- Wie lange muss ich Ableseprotokolle aufbewahren?
- Bewahren Sie Dokumente mindestens so lange wie die Abrechnungsfristen, sinnvoll sind drei Jahre, damit Sie Nachweise bei Rückfragen vorlegen können.
Anleitung
- Vorbereiten: Protokollvorlage erstellen, Foto-App prüfen und Termin mit Vermieter vereinbaren (photo, document).
- Termin einhalten: Bei Terminverschiebung neuen Termin schriftlich bestätigen und Fristen notieren (days).
- Ablesen: Zählerstände ablesen, fotografieren und im Protokoll eintragen (photo, document).
- Protokoll unterschreiben: Unterschrift von Mieter und Vermieter sichern und Kopien anfertigen (form).
- Abrechnung prüfen: Nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Zählerstände vergleichen und Differenzen dokumentieren (payment).
- Rechtsweg prüfen: Bei verbleibenden Streitfragen Amtsgericht kontaktieren oder rechtliche Beratung suchen (court).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
- [2] Heizkostenverordnung (HeizKV) — Gesetze im Internet
- [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — BMJ