Mieterfehler bei Parkett & Laminat in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor Fragen zu Parkett- oder Laminatschäden: Wer zahlt für Kratzer, wer für Feuchtigkeitsschäden, und wie vermeide ich, für normale Abnutzung verantwortlich gemacht zu werden? Dieser Leitfaden erklärt konkrete Fehler, die Mieter 2025 häufig machen, und zeigt praktikable Schritte zur Schadensdokumentation, zur rechtzeitigen schriftlichen Meldung an den Vermieter und zur Einholung von Kostenvoranschlägen. Sie erhalten klare Hinweise, welche Beweise helfen, welche Fristen gelten und wann rechtliche Schritte sinnvoll sind. Ziel ist, Mietstreitigkeiten zu vermeiden und Ihre Rechte und Pflichten verständlich darzustellen, damit Sie in Deutschland sicherer mit Beschädigungen an Bodenbelägen umgehen können. Lesen Sie weiter für Praxis-Tipps.

Was sind häufige Fehler?

Viele Probleme entstehen durch fehlende oder unklare Dokumentation, späte Meldungen oder das falsche Einschätzen von Normalverschleiß. Verstehen Sie, welche Fehler Mieter am häufigsten machen:

  • Kratzer und Gebrauchsspuren nicht fotografisch dokumentieren und mit Datum versehen.
  • Schäden erst bei Auszug melden statt sofort schriftlich anzuzeigen.
  • Reparaturaufträge ohne Kostenvoranschlag oder Zustimmung des Vermieters durchführen.
  • Keine Zeugen oder unabhängige Bewertungen (z. B. Gutachten) bei strittigen Schäden einholen.
  • Fehlende Prüfung des Mietvertrags auf Klauseln zu Schönheitsreparaturen und Bodenbelägen.
Dokumentieren Sie jeden Schaden mit Datum, Lichtverhältnungen und einem Maßstab.

Rechte, Pflichten und Fristen

Als Mieter haben Sie Pflichten zur sorgsamen Nutzung der Mietsache; gleichzeitig hat der Vermieter laut BGB bestimmte Unterhaltungspflichten. [1] Melden Sie Schäden schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung an, um Fristen nachweisen zu können. Bei beabsichtigten Eigenreparaturen beachten Sie vertragliche Regelungen: Ohne Zustimmung kann der Vermieter die Kosten kürzen oder verweigern.

Reagieren Sie schriftlich und zeitnah, sonst können Ansprüche verloren gehen.

Wann ist eine Mietminderung möglich?

Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit (z. B. schadhafter Untergrund, erhebliche Feuchtigkeit) kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Beachten Sie die Voraussetzungen im BGB und die Rechtsprechung des BGH für die Bemessung von Minderungssätzen. [4]

Welche Gerichte sind zuständig?

Mietstreitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt; Berufungen gehen zum Landgericht und in Grundsatzfragen zum Bundesgerichtshof. Für Verfahrensregeln bei Räumungsklagen beachten Sie die ZPO. [2]

Konkrete Handlungsschritte bei Schäden

  1. Fotografieren Sie Schadenstellen aus mehreren Winkeln und speichern Sie Originaldateien mit Datum.
  2. Schreiben Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und fordern Sie binnen angemessener Frist eine Rückmeldung.
  3. Holen Sie, falls nötig, einen Kostenvoranschlag oder ein unabhängiges Gutachten ein.
  4. Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen und den Schriftverkehr auf.
Frühzeitige, schriftliche Kommunikation erhöht die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.

Beispiele für Musterformulare und ihre Nutzung

Nützliche offizielle Muster: Kündigungsschreiben, formloser Mängelanzeige-Vordruck und Hinweise zu Kostenvoranschlägen. Verwenden Sie offizielle Vorlagen, wenn Sie Kündigungen oder formelle Rechtsbehelfe einreichen, und dokumentieren Sie im Anhang Fotos und Belege. Ein typisches Beispiel: Sie senden eine Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein und fügen drei datierte Fotos sowie einen Kostenvoranschlag bei. So schaffen Sie eine belastbare Akte für spätere Schritte. [3]

FAQ

Wer zahlt bei Parkettschäden?
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Instandhaltungspflicht, außer der Schaden geht über normale Abnutzung hinaus und wurde vom Mieter verursacht.
Was ist normale Abnutzung?
Normale Abnutzung umfasst alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren; grobe Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch können kostenpflichtig sein.
Wann sollte ich ein Gutachten anfordern?
Wenn Vermieter und Mieter sich über Ursache oder Umfang der Schäden nicht einigen können, lohnt sich ein unabhängiges Gutachten.

Anleitung

  1. Schaden fotografieren und Datum notieren.
  2. Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden.
  3. Belege und Kostenvoranschläge einholen und aufbewahren.
  4. Bei Streit: Rechtsberatung prüfen und ggf. Klage beim Amtsgericht erwägen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Musterformulare und Hinweise – Bundesministerium der Justiz (bmj.de)
  4. [4] Entscheidungen zum Mietrecht – Bundesgerichtshof (bundesgerichtshof.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.