Mieterleitfaden: Nagel- und Bohrlöcher in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland kann es wichtig sein, Nagel- und Bohrlöcher in Wänden richtig einzuschätzen: ob sie normale Gebrauchsspuren sind oder als Schaden gelten, der Reparaturkosten oder Abzüge von der Kaution rechtfertigt. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wie Sie Löcher dokumentieren, Fristen und Pflichten von Vermieter und Mieter erkennen und welche Beweise ein Gericht oder die lokale Instanz benötigt. Sie erhalten praktische Schritte zum Fotografieren, Protokollieren, Melden von Mängeln und, falls nötig, zur Vorbereitung einer Mietminderung oder Klage. Rechtliche Hinweise verweisen auf einschlägige Vorschriften des BGB und Verfahrensregeln, damit Sie in Deutschland informierte Entscheidungen treffen. [1]

Was zählt als Schaden?

Nicht jede Bohrung ist automatisch ein ersatzpflichtiger Schaden. Kleinere Nägel für Bilder gelten in vielen Fällen als normale Abnutzung, während großflächige Bohrlöcher oder unsachgemäße Verankerungen als Schäden angesehen werden können, die eine Reparaturpflicht des Mieters oder des Vermieters nach sich ziehen. Entscheidend sind Größe, Anzahl, Lage (tragende Wand vs. Oberfläche) und ob Spachtel- oder Putzarbeiten erforderlich sind. Bei baulichen Eingriffen muss geprüft werden, ob der Eingriff genehmigt wurde oder die Mieträume beeinträchtigt sind.

In vielen Fällen entscheidet der Umfang der Reparatur über die Verantwortlichkeit.

Schritt-für-Schritt: Löcher prüfen und dokumentieren

  1. Fotos von allen betroffenen Stellen aus mehreren Winkeln und mit Maßstab machen (z. B. Lineal oder Münze) und Datum notieren.
  2. Ein kurzes Schadensprotokoll erstellen: Ort, Größe, Datum des Entstehens und wer die Arbeiten ausgeführt hat.
  3. Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und um Stellungnahme oder Reparatur bitten; Frist setzen.
  4. Fristen beachten: In der Regel sollten Vermieter zeitnah reagieren, setzen Sie eine angemessene Nachfrist (zum Beispiel 14 Tage) für einfache Schäden.
  5. Bei kleinen Löchern: Abwarten, ob Ausbesserung im Rahmen der Schönheitsreparaturen fällt oder vom Vermieter übernommen wird.
  6. Falls nötig: Beweismaterial sichern und prüfen, ob eine Mietminderung, Kostennote oder Klage sinnvoll ist; die örtliche Zuständigkeit liegt meist beim Amtsgericht. [2]
Frühzeitige Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Rechte, Pflichten und gesetzliche Grundlagen

Vermieter haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Pflichten zur Instandhaltung, Mieter müssen Schäden melden und dürfen nicht ohne Zustimmung erhebliche Veränderungen vornehmen. Die wichtigsten Vorschriften zum Mietverhältnis finden sich im BGB; bei Streitigkeiten ist die Zivilprozessordnung (ZPO) relevant für Klagen und Beweiserhebung. [1][3]

Reagieren Sie schriftlich auf Vermieteranfragen und behalten Sie Kopien aller Nachrichten.

Praktische Tipps zur Beweissicherung

  • Datum und Uhrzeit bei Fotos sichtbar machen oder separat notieren.
  • Kopie des Übergabeprotokolls (Ein- und Auszug) bereithalten.
  • Mängelanzeige per Einschreiben oder E-Mail mit Zustellbestätigung senden.
  • Bei Unsicherheit Kostenvoranschläge von Handwerkern einholen.
Bewahren Sie alle Belege und Fotos mindestens bis zur Kautionsabrechnung auf.

Häufige Fragen

Wann muss ich Löcher beim Vermieter melden?
Sie sollten Löcher melden, sobald sie über normale Gebrauchsspuren hinausgehen oder die Gebrauchstauglichkeit der Räume beeinträchtigen; senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung.
Wer trägt die Kosten für Ausbesserungen?
Das hängt von Ursache und Umfang ab: Kleinere Schraubenlöcher gelten oft als Abnutzung, umfangreichere Bohrungen oder Schäden durch Fremdvergaben können kostenpflichtig für den Verursacher sein.
Kann ich wegen Löchern die Miete mindern?
Eine Mietminderung ist nur bei erheblichen Gebrauchseinschränkungen möglich und sollte rechtlich geprüft werden; dokumentieren Sie Mangel und informieren Sie den Vermieter schriftlich.

Anleitung

  1. Fotos und Protokoll anfertigen.
  2. Mängel schriftlich melden und Reparaturfrist setzen.
  3. Reaktion des Vermieters abwarten; bei keiner Reaktion Nachfrist setzen.
  4. Kostenvoranschläge sammeln und gegebenenfalls Kostenübernahme verhandeln.
  5. Bei andauerndem Streit prüfen, ob ein Verfahren beim Amtsgericht nötig ist und Beweise vorbereiten. [2]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §535 - Vermieterpflichten
  2. [2] Bundesgerichtshof - Zuständigkeiten und Entscheidungen
  3. [3] ZPO - Zivilprozessordnung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.