Mieterrechte bei E-Ladepunkt am Stellplatz in Deutschland
Was Sie beim Einzug vereinbaren sollten
Klären Sie vor der Unterzeichnung, ob der Stellplatz einen E-Ladepunkt einschließt oder ob bauliche Veränderungen erlaubt werden. Vereinbarungen sollten Festlegungen zu Kosten, Installation, Abrechnung und Rückbau enthalten.
- Kostenaufteilung für Installation und laufenden Strom klar regeln, inklusive Installation, Netznutzungsgebühren und Stromzähler.
- Schriftliche Zustimmung des Vermieters als Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag eintragen; ohne Zustimmung drohen nachträgliche Konflikte.
- Technische Mindestanforderungen und Fachfirmen festlegen, damit Sicherheit und Versicherungsschutz gewährleistet sind.
- Dokumentation: Protokolle, Fotos und Rechnungen aufbewahren, um Beweisführung zu vereinfachen.
- Haftung und Rückbau: Regeln Sie, wer für Schäden haftet und wer den Ladepunkt bei Auszug entfernen muss.
Rechtliche Grundlagen
Für bauliche Veränderungen durch Mieter ist insbesondere § 554 BGB relevant, der die Zustimmung des Vermieters regelt[1]. Allgemeine mietrechtliche Pflichten und Rechte finden sich in den Vorschriften des BGB zu Mietverhältnissen (§§ 535–580a) und in der Zivilprozessordnung bei gerichtlichen Schritten[2].
Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung; dokumentieren Sie Gespräche. Kommt keine Einigung zustande, ist der Weg zum Amtsgericht möglich, das für viele Mietstreitigkeiten zuständig ist[3].
Praktische Vereinbarungen und Muster
Konkrete Punkte, die in einer Zusatzvereinbarung stehen sollten:
- Wer trägt Kosten für Anschaffung und Einbau?
- Wie erfolgt die Stromabrechnung (ein eigener Zähler, Umlage, Direktvertrag)?
- Welche technischen Standards sind verbindlich (Schutzmaßnahmen, Ladeleistung)?
- Regelung für Haftung, Versicherung und Rückbau beim Auszug.
FAQ
- Wer zahlt die Installation des E-Ladepunkts?
- Das ist vertraglich zu vereinbaren; ohne Vereinbarung trägt in der Regel derjenige die Kosten, der die bauliche Veränderung veranlasst.
- Kann der Vermieter die Installation verbieten?
- Der Vermieter kann nicht willkürlich verweigern; § 554 BGB regelt die Zustimmungspflicht und die Voraussetzungen für eine Ablehnung[1].
- Wohin bei Streit über die Zustimmung?
- Bei unlösbaren Konflikten ist das Amtsgericht zuständig; zuvor sind Schriftwechsel und Fristen zu dokumentieren[3].
Anleitung
- Schriftlich beim Vermieter die Zustimmung und die gewünschten technischen Details anfragen.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Antwort (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie die Frist.
- Sammeln Sie Angebote und Nachweise zur fachgerechten Installation.
- Vereinbaren Sie die Kostenaufteilung schriftlich, inklusive Abrechnung des Stroms.
- Bei Ablehnung die Entscheidung schriftlich festhalten und gegebenenfalls gerichtliche Schritte prüfen.
- Nach Zustimmung Installation durch Fachbetrieb durchführen und alle Rechnungen aufbewahren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- § 554 BGB - Zustimmung zu baulichen Veränderungen
- BGB §535 ff. - Pflichten aus dem Mietvertrag
- Informationen zu Amtsgerichten und Zuständigkeiten
