Mieterrechte bei Parkettschäden in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich oft, wer für Parkettschäden zahlt und wie Sie richtig vorgehen. Dieser Artikel erklärt in klaren Schritten, wie Sie Parkettschäden beurteilen, Beweise sichern, den Vermieter fristgerecht informieren und nötige Reparaturen oder Kostenübernahmen einfordern. Sie erhalten praktische Hinweise zu Formulierungen in Mängelanzeigen, zu Fristen und zu offiziellen Formularen sowie Tipps, wann eine Mietminderung möglich ist oder wann ein Gericht eingeschaltet werden sollte. Wir sprechen kurz die relevanten Paragraphen des BGB an (z. B. §§ 535–536) und nennen Behörden und Gerichte wie das Amtsgericht, die Ihnen im Streitfall zuständig sind. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Links zu offiziellen Formularen.

Wann haftet der Mieter?

Ob Sie als Mieter für Parkettschäden haftbar sind, hängt von Ursache und Pflege ab. Nach den Regelungen des BGB trägt der Vermieter die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache, der Mieter haftet bei schuldhafter Beschädigung.[1] Zuständig für Streitfälle ist in erster Instanz das Amtsgericht.[2]

  • Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung ist der Mieter in der Regel ersatzpflichtig.
  • Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch wird meist nicht dem Mieter zugerechnet.
  • Wenn der Mieter Pflichten zur Pflege verletzt oder Schäden nicht meldet, kann daraus Haftung entstehen.
  • Bei Baumängeln oder verdeckten Mängeln kann Anspruch auf Kostenübernahme durch den Vermieter bestehen.
Dokumentieren Sie Parkettschäden sofort mit Datum und Datumstempel in Fotos.

Schaden dokumentieren und Fristen

Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen, eine faire Lösung zu erreichen. Notieren Sie den Entdeckungszeitpunkt, machen Sie Fotos aus mehreren Winkeln, sammeln Sie Rechnungen und Bewirtungsbelege für Handwerkerkontakte und bewahren Sie Nachrichten mit dem Vermieter auf.

  • Fotos und Videos mit Datum sichern und mindestens mehrere Perspektiven speichern.
  • Sofort den Vermieter schriftlich informieren und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
  • Sämtliche Kommunikation per E‑Mail oder Einschreiben dokumentieren.
Bewahren Sie Reparaturbelege und Kostenvoranschläge gut auf, denn sie sind späterer Beweisgrundlage.

Reparatur, Kostenübernahme und Formulare

Für viele Schritte gibt es keine bundeseinheitlichen Pflichtformulare, aber Musterbriefe und amtliche Hinweise helfen. Wenn Sie kündigen oder rechtliche Schritte erwägen, existiert ein Musterkündigungsschreiben beim Bundesministerium der Justiz. Bei gerichtlichen Verfahren finden Sie Formulare und Hinweise beim zuständigen Amtsgericht.[3][2]

Beispiele für praktische Formulare und Schreiben:

  • Mängelanzeige (formlos, aber schriftlich): Beschreiben Sie Schaden, Datum und fordern Sie eine Frist zur Beseitigung.
  • Musterkündigungsschreiben (BMJ): Nutzt man nur bei schwerwiegenden, andauernden Mängeln und nach rechtlicher Prüfung.
  • Kostenvoranschlag/Rechnung eines Handwerkers: Legen Sie diese dem Vermieter vor, wenn Sie Erstattung geltend machen.
Wenn möglich, holen Sie vor größeren Reparaturen eine Zustimmung des Vermieters ein, um Streit zu vermeiden.

Häufige Schritte vor gerichtlicher Klärung

Versuchen Sie zunächst eine einvernehmliche Lösung: Frist setzen, Kostenvoranschläge teilen, Mediationsangebote prüfen. Wenn nichts hilft, kann eine Klage beim Amtsgericht folgen; beachten Sie hierfür die zivilprozessualen Fristen und Beweispflichten.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Reparatur, wenn das Parkett beschädigt ist?
Das hängt von Ursache und Verschulden ab: bei schuldhafter Beschädigung in der Regel der Mieter, bei altersbedingtem Verschleiß oder mangelhafter Ausstattung meist der Vermieter.
Kann ich die Miete wegen Parkettschäden mindern?
Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist. Höhe und Beginn richten sich nach Einzelfall und rechtlicher Bewertung.
Welche Frist muss ich dem Vermieter setzen?
Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung; im Zweifel reichen 14–28 Tage, bei akuter Gefahr kürzer.

Anleitung

  1. Schaden sofort fotografisch dokumentieren und Datum festhalten.
  2. Vermieter schriftlich (E‑Mail oder Einschreiben) informieren und Frist setzen.
  3. Kostenvoranschlag von Handwerkern einholen und dem Vermieter zur Prüfung vorlegen.
  4. Bei Unklarheiten Rechtsschutz prüfen oder kostenlose Rechtsberatung anfragen.
  5. Wenn keine Einigung: Klage beim Amtsgericht erwägen und Beweise einreichen.

Kernaussagen

  • Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für Ihr Recht.
  • Schriftliche Mängelanzeige und Fristsetzung schaffen rechtliche Klarheit.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535
  2. [2] Justizportal: Amtsgerichte und Zuständigkeiten
  3. [3] Bundesministerium der Justiz: Muster und Hinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.