Mieterrechte in Deutschland: Alternative Wohnung & Angebot

Besondere Kündigungsschutzregelungen 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob sie Anspruch auf eine Alternativwohnung haben, wenn die aktuelle Wohnung unbewohnbar wird oder umfangreiche Modernisierungen anstehen. Dieses Praxisblatt erklärt verständlich, wann das Mietrecht eine Ersatzunterkunft verlangt, welche Pflichten Vermieter bei Angeboten haben und wie Sie als Mieter Fristen, Formulare und Beweise richtig handhaben. Wir erläutern die relevanten gesetzlichen Grundlagen, typische Schritte vor Gericht und konkrete Musteraktionen—von der Anforderung eines Wohnberechtigungsscheins bis zur Dokumentation von Mängeln. Ziel ist, Ihnen praktische Sicherheit zu geben, damit Sie Ihre Mieterrechte in Deutschland durchsetzen können, ohne juristische Fachsprache vorauszusetzen. Lesen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung weiter unten für konkrete Handlungsoptionen und Musterschreiben.

Was bedeutet Angebotspflicht und Alternativwohnung?

Die Angebotspflicht beschreibt Situationen, in denen ein Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter eine Ersatz- oder Alternativwohnung anzubieten, wenn die derzeitige Wohnung dauerhaft unbewohnbar wird oder durch Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr nutzbar ist. Die Anspruchsgrundlagen finden sich im Mietrecht des BGB und ergeben sich aus den Pflichten zur Erhaltung der Mietsache und zur Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Mieters [1].

In vielen Fällen sichert das Mietrecht grundlegende Wohnstandards.

Wie Mieter Anspruch auf eine Alternativwohnung begründen

Wenn Sie eine Alternativwohnung geltend machen wollen, hilft ein systematisches Vorgehen: Mängel dokumentieren, Vermieter schriftlich informieren, Fristen setzen und bei Bedarf rechtliche Schritte vorbereiten. Nutzen Sie Fotos, Zeugen und Protokolle, um Schaden und Beeinträchtigung zu belegen.

  • Schildern Sie Mangel oder Unbewohnbarkeit genau und fordern Sie schriftlich ein Angebot vom Vermieter.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung oder zum Angebot einer Alternativwohnung.
  • Sammeln Sie Beweise: Fotos, Datumsangaben, Zeugen und Schadensprotokolle.
  • Notieren Sie Kosten, die Ihnen durch die Unbewohnbarkeit entstehen (z. B. vorübergehende Unterbringung).
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in Verhandlungen oder vor Gericht.

Formulare, Fristen und Nachweise

Es gibt keine einheitliche „Alternativwohnungs-Formular“, aber folgende offizielle Anträge und Muster sind für Mieter relevant: Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS) beim zuständigen Wohnungsamt, Vordrucke und Musterbriefe des Bundesministeriums der Justiz (z. B. Muster-Korrespondenz) sowie gegebenenfalls Klageformulare für das Amtsgericht bei Räumungs- oder Verpflichtungsklagen. Bei gerichtlichen Schritten gelten die Verfahrensregeln der ZPO, insbesondere für Klageeinreichung und Zustellungen [2]. In Sachfragen sind BGH-Entscheidungen zur Auslegung der Vermieterpflichten maßgeblich [3].

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst verlieren Sie Rechte.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich eine Alternativwohnung verlangen?
Wenn die Wohnung unbewohnbar oder die Nutzung stark eingeschränkt ist, können Mieter einen Anspruch auf Ersatzunterkunft oder Mietminderung haben; prüfen Sie die Umstände und dokumentieren Sie den Zustand genau [1].
Welche Fristen muss ich beachten?
Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels oder zur Vorlage eines Angebots; bei gerichtlichen Maßnahmen gelten die Fristen der ZPO und lokale Amtsgerichtsregeln [2].
Welche Formulare oder Muster brauche ich?
Beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt, nutzen Sie offizielle Musterbriefe des Bundesministeriums der Justiz für Schriftverkehr und bereiten Sie bei Bedarf Klageunterlagen für das Amtsgericht vor [4].

Anleitung

  1. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über Mängel und fordern Sie ein Angebot für eine Alternativwohnung.
  2. Setzen Sie eine klare Frist und dokumentieren Sie alle Antworten und Termine.
  3. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Zeugen, Kostennachweise für Ausweichunterkünfte.
  4. Beantragen Sie ggf. einen Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt, wenn soziale Förderungen relevant sind.
  5. Prüfen Sie Musterschreiben des Bundesministeriums der Justiz und erwägen Sie rechtliche Beratung.
  6. Wenn nötig, reichen Sie beim zuständigen Amtsgericht Klage ein und legen Sie Ihre Beweise vor.

Kernaussagen

  • Dokumentation ist zentral: Fotos, Protokolle und Kostenbelege schützen Ihre Rechte.
  • Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter und setzen Sie Fristen.
  • Behördliche Formulare wie der WBS können für Ersatzunterkünfte relevant sein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §§535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
  4. [4] Bundesministerium der Justiz – Formulare und Musterbriefe
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.