Mieterrechte in Deutschland: Dichtungen bei Auszug
Viele Mieter stehen beim Auszug vor der Frage, wer für Fenster- und Türdichtungen zahlt und welche Belege nötig sind. Dieser Text richtet sich besonders an Studierende und andere Mieter in Deutschland und erklärt verständlich, wann Dichtungen zur Schönheitsreparatur gehören, wann der Vermieter in der Instandhaltungspflicht ist und wie Sie als Mieter wirksam Beweise sammeln. Sie erhalten eine praktische Checkliste für Fotos, Reparaturbelege und schriftliche Anzeigen, Hinweise zu Fristen und offiziellen Formularen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie bei Streit um Abzüge aus der Kaution vorgehen. Rechtliche Quellen und Kontakte zu Amtsgericht und Bundesjustiz sind verlinkt, damit Sie bei Bedarf schnell handeln können.
Was gilt bei Dichtungen?
Grundsätzlich regeln die Vorschriften des BGB die Pflichten von Vermieter und Mieter: Der Vermieter muss die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten, das heißt auch für die Funktion von Fenstern und Türen sorgen [1]. Kleinere kosmetische Abnutzungen können in einzelnen Mietverträgen Teil der Schönheitsreparaturen sein, doch verschlissene Dichtungen, die Heizung oder Gebäudeschutz beeinträchtigen, fallen meist unter Instandhaltungspflicht des Vermieters.
Wann ist Austausch nötig?
Ein Austausch ist notwendig, wenn Dichtungen Risse zeigen, Zugluft, Feuchtigkeit oder Schimmel verursachen oder die Heizkosten spürbar erhöhen. Dokumentieren Sie Zustand und Funktion vor dem Auszug.
Beweissammlung: praktisch für Studierende und andere Mieter
Eine klare Beweissammlung erhöht Ihre Chancen bei Rückforderungen. Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und schriftliche Nachrichten an den Vermieter. Notieren Sie Daten und Auftragsnummern, wenn Handwerker beauftragt wurden.
- Fotos erstellen (photo) mit Datum und Uhrzeit als Nachweis.
- Rechnungen und Quittungen aufbewahren, auch für kleinere Reparaturen.
- Schriftliche Mängelanzeigen per E-Mail oder Einschreiben senden und Empfang dokumentieren.
- Handwerkerberichte sichern, wenn Austausch oder Reparatur nötig war.
Formulare, Fristen und gerichtliche Zuständigkeit
Benennen Sie Mängel klar im Schriftverkehr und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Gesetzliche Grundlagen finden Sie im BGB BGB §§ 535–580a für Mieterrechte [1]. Für standardisierte Schreiben gibt es Muster, etwa zum Melden von Mängeln oder zur Kündigung, die auf offiziellen Ministeriumsseiten erläutert werden Kündigungsschreiben Muster des BMJ [2]. Bei nicht behebbaren Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; Informationen zu Zuständigkeiten finden Sie auf den Justizseiten der Länder Informationen zu Amtsgerichten [3].
FAQ
- Wer zahlt für defekte Fenster- oder Türdichtungen?
- Wenn die Dichtung altersbedingt oder durch normale Abnutzung defekt ist, trägt in der Regel der Vermieter die Kosten; kosmetische Vereinbarungen im Mietvertrag können Ausnahmen regeln.
- Reichen Fotos als Beweis aus?
- Fotos mit Datum und Kontext sind starke Beweismittel, besonders in Kombination mit Rechnungen und schriftlicher Kommunikation.
- Was tun, wenn der Vermieter Abzüge von der Kaution macht?
- Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung, legen Sie Ihre Belege vor und wenden Sie sich bei Uneinigkeit an das zuständige Amtsgericht oder an Beratungsstellen.
Anleitung
- Fotos und Videos machen (evidence) von allen betroffenen Dichtungen mit Datumsangabe.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Frist zur Behebung nennen.
- Ggf. Handwerker beauftragen und Rechnung für die Dokumentation aufbewahren.
- Fristen einhalten und bei keiner Reaktion eine zweite Frist setzen.
- Bei fortbestehendem Konflikt Unterlagen sammeln und beim Amtsgericht klagen oder Beratung einholen.