Mieterrechte: Videoüberwachung im Wohnheim 2025 Deutschland

Sonderwohnformen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft zwischen dem Bedarf nach Sicherheit und dem Schutz Ihrer Privatsphäre. Dieses Kapitel erklärt verständlich, wann Vermieter Videoüberwachung im Wohnheim einsetzen dürfen, welche Rechte Sie als Mieter haben und welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Sie sich überwacht fühlen. Wir beschreiben praktische Maßnahmen wie Dokumentation von Sichtungen, formalen Widerspruch und mögliche Klagen vor dem Amtsgericht. Außerdem zeigen wir, welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind und wo Sie offizielle Formulare und Gerichtsinformationen finden. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen und gleichzeitig unnötige Konflikte vermeiden.

Rechte und Grenzen der Videoüberwachung

Vermieter dürfen öffentliche Bereiche wie Eingänge oder Hausflure nur unter engen Voraussetzungen überwachen. Überwachung, die Eingangsbereiche dauerhaft aufzeichnet und einzelne Bewohner identifizierbar macht, greift in das Persönlichkeitsrecht ein. Die rechtliche Grundlage für Mietverhältnisse finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1], das Pflichten von Vermieter und Mieter regelt, sowie in zivilprozessualen Regeln bei Streitfällen[2].

In vielen Fällen ist eine offene Information und Zweckbindung für Aufnahmen erforderlich.

Wann ist Überwachung erlaubt?

  • Überwachung ist nur zulässig bei einem konkreten, legitimen Sicherheitsinteresse, das weniger eingreifende Maßnahmen ausschließt.
  • Privatsphäre darf nicht verletzt werden; Wohnräume und klare Aufenthaltsbereiche sind grundsätzlich tabu.
  • Fristen (deadline) für Löschung von Aufnahmen müssen eingehalten werden und der Zweck der Speicherung ist zeitlich begrenzt.
  • Dokumentation und transparente Hinweise zur Überwachung müssen vorhanden sein.
Eine unabhängige Interessenabwägung entscheidet oft über die Zulässigkeit von Aufnahmen.

Was Sie als Mieter tun können

Wenn Sie sich durch Kameras beeinträchtigt fühlen, dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort sowie mögliche Beeinträchtigungen. Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Auskunft über Zweck, Speicherfristen und verantwortliche Stelle auf und kündigen Sie gegebenenfalls formalen Widerspruch an. Ist keine Einigung möglich, können Sie beim Amtsgericht Ihre Rechte einklagen[2].

Notieren Sie Uhrzeiten und machen Sie nach Möglichkeit Foto- oder Videoaufnahmen als Beleg.

Formulare und praktische Muster

Es gibt keine einheitlichen bundesweiten Muster, die alle Fälle abdecken. Nutzen Sie jedoch schriftliche Aufforderungen und Widersprüche per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben, damit Empfang und Datum nachweisbar sind. Bei gerichtlichen Schritten folgt das Verfahren der Zivilprozessordnung (ZPO)[2], und Zuständigkeit für Mietstreitigkeiten liegt in erster Instanz meist beim Amtsgericht.

Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Zustellnachweise sorgfältig auf.

FAQ

Kann der Vermieter die Hausflur-Kamera ohne Zustimmung der Mieter installieren?
Nicht grundsätzlich; der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen und die Rechte der Mieter abwägen, sonst ist die Kamera unzulässig.
Wer entscheidet bei Streitigkeiten über Überwachung?
Zunächst das Amtsgericht; höhere Instanzen sind je nach Rechtsfrage Landgericht und Bundesgerichtshof für Präzedenzfälle[3].
Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?
Nur so lange wie nötig für den Zweck. Pauschale Langzeitspeicherung ist in der Regel unzulässig.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Datum, Uhrzeit, Fotos und Beschreibungen (evidence).
  2. Schriftlich Auskunft verlangen: Zweck, Aufbewahrungsdauer und wer Zugriff hat (notice).
  3. Beratung suchen: Mieterverein oder Rechtsberatung konsultieren.
  4. Rechtliche Schritte prüfen: Klage beim Amtsgericht einreichen (court).

Wesentliche Punkte zusammengefasst

  • Überwachung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
  • Dokumentation und schriftliche Kommunikation stärken Ihre Position.
  • Bei Konflikten sind Amtsgericht und ZPO der Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Offizielle Website
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.