Mieterrechte zu Fenster- und Türdichtungen in Deutschland
Rechte und Pflichten
Vermieter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Instandhaltung verpflichtet; Mieter müssen übliche Abnutzung nicht ersetzen. Kleinere Gummidichtungen können als vertragsgemäße Abnutzung gelten, größere Beschädigungen oder Mängel in der Abdichtung sind vom Vermieter zu beheben. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und verweisen Sie bei Unsicherheit auf die relevanten Regelungen des BGB (z. B. Instandhaltungspflichten).[1]
Was gilt als normale Abnutzung
Nicht jede undichte Stelle ist vom Mieter zu erneuern. Als normale Abnutzung gelten altersbedingte Risse, Verhärtung des Gummis oder leichte Verformungen nach Jahren der Nutzung. Offensichtliche Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch oder grobe Fahrlässigkeit können hingegen Kosten auslösen.
- Altersbedingte Verhärtung oder Schrumpfung der Dichtung nach mehreren Jahren.
- Leichte Verfärbungen oder Ablagerungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen.
- Sichtbare Risse oder Brüche nach Stoßschäden, die überprüft werden sollten.
Dokumentation und Formulare
Dokumentieren Sie jeden Mangel sofort: Datum, Standort, Fotos aus mehreren Winkeln, Maße und wenn möglich eine kurze schriftliche Mitteilung an den Vermieter. Bewahren Sie alle Belege für Reparaturen oder Austauschmaterial auf. Wenn ein Streit entsteht, ist das Amtsgericht zuständig; bereiten Sie Ihre Unterlagen entsprechend vor und ziehen Sie bei Bedarf einschlägige BGH-Entscheidungen als Auslegungshilfe hinzu.[3][2]
FAQ
- Wer zahlt den Austausch der Dichtung?
- Bei altersbedingtem Verschleiß trägt in der Regel der Vermieter die Kosten; bei durch den Mieter verursachten Schäden kann der Vermieter eine Kostenbeteiligung verlangen.
- Muss ich Dichtungen beim Auszug ersetzen?
- Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame und zulässige Vereinbarung dazu steht oder wenn Sie die Dichtung über das normale Maß hinaus beschädigt haben.
- Welche Beweise helfen im Streitfall?
- Fotos mit Datum, schriftliche Meldungen an den Vermieter, Angebote für Reparaturen und Rechnungen sind wichtig; das Amtsgericht bewertet eine vollständige Dokumentation positiv.[3]
Anleitung
- Schritt 1: Dokumentieren Sie den Mangel sofort mit Fotos und schriftlicher Meldung an den Vermieter.
- Schritt 2: Fordern Sie eine Frist zur Behebung und notieren Sie die Fristsetzung schriftlich.
- Schritt 3: Holen Sie bei Bedarf einen Kostenvoranschlag ein und senden Sie diesen an den Vermieter.
- Schritt 4: Reagieren Sie auf Forderungen und bereiten Sie bei Nicht-Einigung die Unterlagen für das Amtsgericht vor.
Hilfe und Unterstützung
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 – Gesetze im Internet
- [2] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen Mietrecht
- [3] Justiz – Amtsgerichte und Zuständigkeiten