Mieterrechte zu Fenster- und Türdichtungen in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Beim Auszug werfen oft Fenster- und Türdichtungen Fragen für Mieter auf. In Deutschland geht es um Kostenübernahme, zulässige Abnutzung und die Frage, ob Nachbesserungen zu Schönheitsreparaturen gehören. Der folgende Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie man Schäden korrekt dokumentiert und welche Fristen gelten. Außerdem führe ich offizielle Formulare und Behörden auf, die in Streitfällen zuständig sind, sowie praktische Schritte zur Kommunikation mit dem Vermieter. Ziel ist es, Ihnen konkrete Handlungsanweisungen zu geben, damit Sie beim Auszug unnötige Kosten vermeiden und Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durchsetzen können. Ich erkläre auch, wann der Vermieter für den Austausch aufkommen muss und welche Beweisstücke das Amtsgericht in Streitfällen erwartet.

Rechte und Pflichten

Vermieter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Instandhaltung verpflichtet; Mieter müssen übliche Abnutzung nicht ersetzen. Kleinere Gummidichtungen können als vertragsgemäße Abnutzung gelten, größere Beschädigungen oder Mängel in der Abdichtung sind vom Vermieter zu beheben. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und verweisen Sie bei Unsicherheit auf die relevanten Regelungen des BGB (z. B. Instandhaltungspflichten).[1]

Belege und Fotos helfen bei Streitfällen vor Gericht.

Was gilt als normale Abnutzung

Nicht jede undichte Stelle ist vom Mieter zu erneuern. Als normale Abnutzung gelten altersbedingte Risse, Verhärtung des Gummis oder leichte Verformungen nach Jahren der Nutzung. Offensichtliche Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch oder grobe Fahrlässigkeit können hingegen Kosten auslösen.

  • Altersbedingte Verhärtung oder Schrumpfung der Dichtung nach mehreren Jahren.
  • Leichte Verfärbungen oder Ablagerungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen.
  • Sichtbare Risse oder Brüche nach Stoßschäden, die überprüft werden sollten.

Dokumentation und Formulare

Dokumentieren Sie jeden Mangel sofort: Datum, Standort, Fotos aus mehreren Winkeln, Maße und wenn möglich eine kurze schriftliche Mitteilung an den Vermieter. Bewahren Sie alle Belege für Reparaturen oder Austauschmaterial auf. Wenn ein Streit entsteht, ist das Amtsgericht zuständig; bereiten Sie Ihre Unterlagen entsprechend vor und ziehen Sie bei Bedarf einschlägige BGH-Entscheidungen als Auslegungshilfe hinzu.[3][2]

Reagieren Sie zeitnah auf schriftliche Forderungen des Vermieters.

FAQ

Wer zahlt den Austausch der Dichtung?
Bei altersbedingtem Verschleiß trägt in der Regel der Vermieter die Kosten; bei durch den Mieter verursachten Schäden kann der Vermieter eine Kostenbeteiligung verlangen.
Muss ich Dichtungen beim Auszug ersetzen?
Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame und zulässige Vereinbarung dazu steht oder wenn Sie die Dichtung über das normale Maß hinaus beschädigt haben.
Welche Beweise helfen im Streitfall?
Fotos mit Datum, schriftliche Meldungen an den Vermieter, Angebote für Reparaturen und Rechnungen sind wichtig; das Amtsgericht bewertet eine vollständige Dokumentation positiv.[3]

Anleitung

  1. Schritt 1: Dokumentieren Sie den Mangel sofort mit Fotos und schriftlicher Meldung an den Vermieter.
  2. Schritt 2: Fordern Sie eine Frist zur Behebung und notieren Sie die Fristsetzung schriftlich.
  3. Schritt 3: Holen Sie bei Bedarf einen Kostenvoranschlag ein und senden Sie diesen an den Vermieter.
  4. Schritt 4: Reagieren Sie auf Forderungen und bereiten Sie bei Nicht-Einigung die Unterlagen für das Amtsgericht vor.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 – Gesetze im Internet
  2. [2] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen Mietrecht
  3. [3] Justiz – Amtsgerichte und Zuständigkeiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.