Mietminderung bei Wasserschaden: Mieter in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig, Wasserschäden sofort und sorgfältig zu dokumentieren, damit Sie im Zweifel eine Mietminderung durchsetzen können. Fotografieren Sie Schadenstellen aus mehreren Winkeln, notieren Datum, Uhrzeit und Umstände und sichern Beweise wie feuchte Möbel oder elektronische Geräte. Melden Sie den Schaden umgehend schriftlich dem Vermieter und bewahren Kopien auf. Führen Sie ein kleines Schadenstagebuch mit Fotos, Zeugenangaben und eventuellen Reparaturkosten. Diese Unterlagen helfen sowohl bei informellen Einigungen als auch vor Gericht (Amtsgericht)[2] nach § 536 BGB[1].

Was Mieter jetzt tun sollten

Beginnen Sie sofort mit systematischer Dokumentation. Je vollständiger die Aufzeichnung, desto klarer lässt sich der Umfang des Mangels und die Auswirkung auf die Wohnqualität darstellen.

  • Fotografieren Sie jede Schadensstelle aus mehreren Perspektiven: Gesamtaufnahme, Detailaufnahme, Nahaufnahme mit Maßstab.
  • Notieren Sie Datum und Uhrzeit jeder Aufnahme und speichern Sie Fotos in einer geordneten Reihenfolge.
  • Fotografieren Sie betroffene Gegenstände (z. B. Möbel, Elektronik) einzeln und dokumentieren Sie Schäden an Inventar.
  • Halten Sie Zeugenangaben fest: Namen, Telefonnummern und kurze Aussagen zur Beobachtung.
  • Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und bewahren Sie eine Kopie (E-Mail, Einschreiben oder Übergabe mit Empfangsbestätigung).
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen im Streitfall.

Schutz vor Folgeschäden und kurzfristige Maßnahmen

Ergreifen Sie notwendige Notmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern, und dokumentieren Sie auch diese Maßnahmen und Kosten.

  • Temporäre Abdichtungen oder Auffangbehälter aufstellen und fotografisch dokumentieren.
  • Rechnungen und Belege für notwendige Reparaturen oder Trocknungsmaßnahmen sammeln.
  • Informieren Sie gegebenenfalls Ihren Mieterschutzverein oder eine Rechtsberatung frühzeitig.
Veranlassen Sie nur notwendige Notmaßnahmen, um Folgeschäden zu vermeiden.

Formulare, Nachweise und Behörden

Typische Unterlagen, die Sie bereithalten oder verwenden sollten:

  • Mängelanzeige (schriftliche Mängelrüge): Benennen Sie Ort, Umfang, Datum und fordern Sie eine Frist zur Behebung.
  • Quittungen und Rechnungen für Trocknung, Reparaturen oder Ersatzkäufe. Diese dienen als Beleg für entstandene Kosten.
  • Mahnbescheid oder Klageschrift: Wenn keine Einigung gelingt, kann ein förmliches Verfahren folgen (z. B. Mahnverfahren oder Klage beim Amtsgericht).[3]
Mündliche Meldungen helfen wenig ohne schriftliche Dokumentation.

FAQ

Kann ich sofort die Miete mindern?
Grundsätzlich können Sie eine Mietminderung geltend machen, wenn die Wohnqualität durch den Wasserschaden beeinträchtigt ist; informieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie den Mangel.
Wie groß muss der Schaden sein, damit eine Mietminderung möglich ist?
Es gibt keine feste Prozentgrenze; die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchseinschränkung und wird im Einzelfall bemessen.
Wen kontaktiere ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht für mietrechtliche Verfahren oder ziehen Sie eine Rechtsberatung bzw. einen Mieterschutzverein hinzu.

Anleitung

  1. Fotos erstellen: Gesamtaufnahmen, Detailaufnahmen, Nahaufnahmen mit Maßstab; zu jeder Aufnahme Datum und Uhrzeit notieren.
  2. Schadenstagebuch führen: Datum, Uhrzeit, Beobachtung, Betroffene Räume und Zeugen aufschreiben.
  3. Mängelanzeige verfassen: Beschreiben Sie Mangel, fordern Sie Frist zur Behebung und senden Sie die Anzeige nachweisbar an den Vermieter.
  4. Notmaßnahmen dokumentieren: Belege sammeln, Fotos von temporären Reparaturen und Trocknungsmaßnahmen sichern.
  5. Wenn keine Einigung: Klärung vor dem Amtsgericht oder im Mahnverfahren suchen; belegen Sie alle Schritte und fügen Sie die Dokumentation bei.
Bewahren Sie Originale und mehrere Kopien an verschiedenen Orten auf.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] § 536 BGB - Minderung der Miete (gesetze-im-internet.de)
  2. [2] Amtsgericht - Zuständigkeit und Informationen (justiz.de)
  3. [3] Mahnverfahren und gerichtliche Schritte (justiz.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.