Möblierte Vermietung: Mieterrechte in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Bei möblierter Vermietung gelten für Mieter in Deutschland spezielle Punkte, auf die Sie beim Mietvertrag, bei Kaution und Nebenkosten achten sollten. Dieser Ratgeber erklärt einfach, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, wie Sie Mängel melden, ob und wann eine Mietminderung möglich ist und worauf Sie bei befristeten Verträgen achten müssen. Viele Konflikte lassen sich durch Dokumentation, klare Inventarliste und rechtzeitige Kommunikation vermeiden. Wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, klären oft Amtsgerichte und höherinstanzliche Gerichte Fragen wie Kündigungsschutz, Räumung oder Betriebskostenabrechnung.[1]

Was zählt als möblierte Vermietung?

Möbliert heißt nicht nur ein Bett und ein Tisch: Entscheidend ist, ob die Innenausstattung die Nutzung als Wohnung ermöglicht. Kleine Zusatzausstattungen wie Besteck oder Staubsauger sind weniger relevant, ein vollständig eingerichtetes Wohnungsbild schon. Bei Übergabe empfiehlt sich eine schriftliche Inventarliste mit Fotos, um späteren Streit zu vermeiden.

Erstellen Sie eine Inventarliste mit Fotos bei Übergabe und lassen Sie sie vom Vermieter unterschreiben.

Wichtige Mietvertragsklauseln

Prüfen Sie im Vertrag besonders:

  • Ob Möbelpauschalen separat ausgewiesen sind oder schon in der Warmmiete enthalten sind.
  • Ob der Vertrag befristet ist und welche Gründe für die Befristung genannt werden.
  • Regelungen zur Kaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung.
  • Inventar- und Übergabeprotokoll inklusive Zählerstände und vorhandener Mängel.
Klar formulierte Mietvertragsklauseln reduzieren spätere Konflikte.

Rechte bei Mängeln und Mietminderung

Wenn Möbel oder Ausstattung Mängel haben oder die Wohnung in der Nutzung beeinträchtigt ist (z. B. Heizungsausfall, Schimmel), müssen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich melden und ihm eine Frist zur Behebung setzen. Bei erheblicher Beeinträchtigung kann eine Mietminderung in Frage kommen; Bemessung und Beginn richten sich nach der Schwere des Mangels und der Dauer.[1]

Dokumentieren Sie Mängel mit Datum und Fotos und senden Sie die Mangelanzeige nach Möglichkeit per E‑Mail oder Einschreiben.

Kündigung, Befristung und Rückgabe

Bei befristeten möblierten Untermietverhältnissen gelten die Fristen im Vertrag; bei unbefristeten Verträgen sind die gesetzlichen Kündigungsfristen maßgeblich. Bei Rückgabe sollten Mieter die Wohnung besenrein und mit vollständigem Inventar zurückgeben, andernfalls kann der Vermieter Ersatzforderungen geltend machen.

Bei Räumungs- oder Kündigungsstreitigkeiten sind Amtsgerichte zuständig.

Tipps zur Kautionsregelung

Häufig wird die Kaution für Schäden an Möbeln oder Ausstattung herangezogen. Legen Sie schriftlich fest, wie Schäden festgestellt und bewertet werden. Bewahren Sie Zahlungsbelege und Protokolle zur Rückgabe auf, um spätere Abzüge zu begründen oder anzufechten.

FAQ

Kann der Vermieter für möblierte Räume eine höhere Miete verlangen?
Ja, Möbelwert kann sich auf die Miete auswirken, jedoch muss die Zusatzvergütung transparent und nachvollziehbar sein.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnung, wenn der Vermieter nicht fristgerecht beseitigt; die Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer des Mangels.
Wer entscheidet über Streitfälle wie Räumung oder Mietrückstände?
In der Regel entscheiden die Amtsgerichte; in höheren Instanzen Landgerichte oder der Bundesgerichtshof bei Revisionen.[2]

Anleitung

  1. Erstellen Sie bei Einzug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos und Inventarliste.
  2. Melden Sie Mängel schriftlich und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung.
  3. Führen Sie alle Zahlungen und Belege für Kaution sowie Nebenkosten nachweisbar.
  4. Beachten Sie Kündigungsfristen im Vertrag und planen Sie Rückgabeformalitäten rechtzeitig.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
  4. [4] Justizportal Deutschland – justiz.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.