Nagel- und Bohrlöcher: Protokoll für Mieter (Deutschland)
Als Mieter in Deutschland stehen Sie beim Auszug oft vor der Frage, wie kleine Schäden wie Nagel- oder Bohrlöcher im Übergabeprotokoll bewertet werden. Diese Einschätzung entscheidet, ob Kosten für Schönheitsreparaturen oder sogar Abzüge von der Kaution gerechtfertigt sind. In diesem Text erkläre ich Schritt für Schritt, wie Sie Bohrlöcher und Nägel sachlich dokumentieren, welche Fotos und Notizen wichtig sind und welche Fristen und gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind. Außerdem zeige ich, welche Musterschreiben hilfreich sind und wann ein Amtsgericht oder der BGH als Entscheidungsinstanz relevant werden kann. Ziel ist, dass Sie sicher, sachlich und rechtssicher Ihren Wohnungszustand protokollieren. Lesen Sie weiter für Checklisten und ein Musterprotokoll.
Wie Nagel- und Bohrlöcher bewertet werden
Bei der Bewertung kommt es auf Größe, Anzahl, Lage und Reparaturaufwand an. Sehr kleine Löcher (etwa Nadellöcher oder Stecknagelspuren) gelten meist als normale Abnutzung, größere Bohrlöcher oder mehrere nebeneinander stehende Löcher können als verursachungsbedingte Mängel gelten. Rechtliche Grundlagen zum Mietvertrag und zur Instandhaltung finden sich im BGB §§ 535–580a.[1]
Was Sie dokumentieren sollten
- Fotos aus mehreren Winkeln mit Maßstab (Lineal oder Münze) und Datum.
- Kurze Beschreibung: Durchmesser in mm, Tiefe, Material der Wand.
- Ort im Zimmer (z. B. über Steckdose, neben Fenster) und Nähe zu Einrichtungsgegenständen.
- Angabe, wann das Loch entstanden ist und wer es verursacht hat, falls bekannt.
- Unterschrift von Vermieter und Mieter im Übergabeprotokoll oder Bestätigung per E‑Mail.
Typische Beurteilungskriterien
Kleinere Nägel und vereinzelte Dübellöcher werden häufig als vertragsübliche Abnutzung angesehen. Entscheidend ist, ob der Aufwand zur Wiederherstellung über das übliche Maß hinausgeht. Bei Streitigkeiten können Gerichte abwägen, ob eine fachgerechte Ausbesserung nötig ist oder einfache Spachtelarbeiten genügen. Relevante zivilrechtliche Regeln finden sich in den Paragraphen des BGB; bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gelten Verfahrensregeln der ZPO.[1][2]
Wann Vermieter Kosten abziehen dürfen
Ein Kostenabzug von der Kaution ist nur zulässig, wenn ein konkreter Schaden vorliegt und die Höhe der Kosten nachvollziehbar ist. Pauschale Abzüge ohne Belege sind nicht zulässig. Sollte der Vermieter Kosten geltend machen, fordern Sie immer eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag. Bei Unsicherheit kann die Frage vor einem Amtsgericht geklärt werden; das Verfahren ist in der ZPO geregelt.[2]
FAQ
- Wer trägt die Kosten für das Entfernen von Dübeln und das Schließen von Bohrlöchern?
- Die Kosten trägt in der Regel derjenige, der den Schaden verursacht hat; bei gewöhnlicher Abnutzung sind Kosten meist vom Mieter nicht zu tragen.
- Reichen Fotos allein als Beweis?
- Fotos sind wichtig, sollten aber durch Maße, Datum und eine schriftliche Protokollnotiz ergänzt werden.
- Was tun, wenn der Vermieter unberechtigte Abzüge von der Kaution vornimmt?
- Fordern Sie Belege an und prüfen Sie Fristen; bei Streit kann eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden.
Anleitung
- Checklist erstellen: Raum, Wand, genaue Position und Anzahl der Löcher notieren.
- Fotos aufnehmen: Gesamtansicht, Nahaufnahme mit Maßstab, Datum sichtbar machen.
- Maße aufnehmen: Durchmesser und Tiefe messen und protokollieren.
- Übergabeprotokoll ausfüllen: Beschreibung eintragen und vom Vermieter unterschreiben lassen.
- Wenn nötig: Musterschreiben an Vermieter senden und Frist zur Klärung setzen.
Wesentliche Erkenntnisse
- Kleinere Löcher sind oft normale Abnutzung und führen nicht automatisch zu Kosten.
- Eine klare Foto- und Maßdokumentation ist entscheidend für Ihre Rechte.
- Fordern Sie Belege, bevor Sie einer Kostenforderung zustimmen.