Nagel- und Bohrlöcher: Mieter-Check in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Beim Auszug sorgen Nagel- und Bohrlöcher oft für Streit zwischen Mieterinnen und Vermietern. Dieser Leitfaden erklärt in einfacher Sprache, wie Sie als Mieter in Deutschland Schäden von normaler Abnutzung unterscheiden, welche Rechte aus dem BGB gelten und welche Beweise Sie sammeln sollten. Sie erhalten klare Schritte zur Dokumentation, Hinweise zum Dialog mit dem Vermieter sowie Musteraktionen, wenn eine Forderung unberechtigt erscheint. Ziel ist, unnötige Kosten zu vermeiden und zugleich Ihre Pflichten nach dem Mietvertrag zu erfüllen. Wenn Sie Fristen, Nachweise und mögliche gerichtliche Schritte kennen, erhöhen Sie Ihre Chancen, Ansprüche erfolgreich abzuwehren.

Was zählt als Schaden — rechtliche Grundlagen

Nicht jede kleine Schraube oder ein kleines Bohrloch sind ein ersatzpflichtiger Schaden. Nach den Regeln des Mietrechts fallen typische Gebrauchsspuren oft unter normale Abnutzung; für rechtliche Ansprüche gelten insbesondere die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).[1] Bei gezielten Forderungen prüft das Gericht, ob es sich um übermäßige Beschädigung oder nur um übliche Gebrauchsspuren handelt.

In vielen Fällen sind kleine Nägel und Bohrlöcher nicht vollständig schadenersatzpflichtig.

Dokumentation: Beweise sammeln

Gute Dokumentation ist entscheidend, wenn Sie Forderungen abwehren wollen. Sorgfältige Fotos, Datumsangaben und Vergleichsbilder erleichtern Ihre Verteidigung.

  • Fotos von jedem betroffenen Bereich aus mehreren Winkeln und mit Maßstab (z. B. Lineal oder Maßband).
  • Datum und Uhrzeit der Aufnahmen in Dateinamen oder einem Begleitdokument vermerken.
  • Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter per E-Mail oder Einschreiben aufbewahren.
  • Falls nötig: Kostenvoranschläge von Handwerkern zur Reparatur beifügen.
Fotos mit Vergleichsmaßstab erhöhen die Aussagekraft Ihrer Beweise.

Praktische Schritte vor Rückgabe

Bevor Sie die Wohnung übergeben, prüfen Sie die Mietvereinbarungen zu Schönheitsreparaturen und halten Sie besenreine Übergabeprotokolle bereit.

  • Lesen Sie Ihre Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag genau durch.
  • Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos, das beide Parteien unterschreiben.
  • Vereinbaren Sie einen Übergabetermin und bestätigen Sie Datum/Uhrzeit schriftlich.
Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll reduziert späteren Streit erheblich.

Wenn der Vermieter Forderungen stellt

Prüfen Sie jede Forderung schriftlich und verlangen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung. Reichen Sie bei Bedarf Widerspruch ein und setzen Sie eine Frist zur Klärung.

  • Bitten Sie um eine konkrete Aufschlüsselung der Positionen und der Handwerkerrechnung.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Stellungnahme (z. B. 14 Tage).
  • Antworten Sie dokumentiert und legen Sie eigene Fotos und Kostenvoranschläge bei.
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht auf Forderungen, sonst können Rechte verloren gehen.

Gerichtliche Schritte und Zuständigkeit

Bleibt der Streit bestehen, können Sie die Frage vor Gericht klären lassen. Zuständig sind in erster Instanz in der Regel die Amtsgerichte für mietrechtliche Streitigkeiten; Berufungen laufen über die Landgerichte, und bei Grundsatzfragen entscheidet der Bundesgerichtshof.[2]

Viele mietrechtliche Streitigkeiten lassen sich durch frühzeitige Dokumentation außergerichtlich lösen.

Formulare und Muster – was Mieter brauchen

Für gerichtliche Schritte gibt es Standardregelungen und Formulare; zur Einreichung einer Klage orientieren Sie sich an den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO).[1] Ein typischer Ablauf umfasst eine schriftliche Forderungsaufforderung, eventuell eine Mahnung und schließlich die Klageeinreichung beim zuständigen Amtsgericht. Für konkrete Mustertexte nutzen Sie offizielle Formulare oder Vorlagen der Justiz als Orientierung.[3]

Bei Unsicherheit kann eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht Klarheit über Formalia schaffen.

FAQ

Wer trägt die Kosten für das Ausbessern kleiner Bohrlöcher?
Kleinere Bohrlöcher gelten oft als normale Abnutzung; der Vermieter muss grundsätzlich beweisen, dass eine über das Übliche hinausgehende Beschädigung vorliegt.
Kann der Vermieter mir die Kaution wegen Nagellöchern ganz einbehalten?
Eine vollständige Einbehaltung ist nur zulässig, wenn tatsächliche, nachweisbare Reparaturkosten entstehen; sonst muss die Kaution ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Muss ich vor Auszug alle Nägel entfernen und Löcher verspachteln?
Das hängt vom Mietvertrag und von der Angemessenheit ab; kleinere Löcher werden oft akzeptiert, größere Schäden sollten Sie selbst beheben oder dokumentieren.

Anleitung

  1. Fotos machen: Räume systematisch aufnehmen und Datumsangaben festhalten.
  2. Übergabeprotokoll erstellen: Mängel schriftlich festhalten und beide Parteien unterschreiben lassen.
  3. Vermieter informieren: Forderung schriftlich anfragen und Frist setzen.
  4. Kostenvoranschläge einholen: Vergleichsangebote dokumentieren.
  5. Fristen beachten: Auf Fristen der Gegenseite reagieren, sonst Rechte verlieren.
  6. Bei Bedarf Klage einreichen: Zuständiges Amtsgericht anrufen und Unterlagen einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bundesgerichtshof — bundesgerichtshof.de
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.