Parkettschäden richtig bewerten: Mieter in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie beim Auszug das Übergabeprotokoll genau prüfen, besonders bei Parkettböden. Kleine Kratzer, Druckstellen oder Feuchtigkeitsschäden werden oft falsch eingeordnet, was zu unberechtigten Forderungen oder Streit mit dem Vermieter führen kann. In diesem Artikel erklären wir verständlich, wie Sie Parkettschäden richtig erkennen, fotografisch dokumentieren und sachgerecht bewerten. Sie erhalten praktische Checklisten, Hinweise zur Unterscheidung von üblichen Gebrauchsspuren und erheblichen Beschädigungen sowie Hinweise zum Einbeziehen von Gutachten und gesetzlicher Grundlage. Am Ende wissen Sie, welche Beweise nötig sind, welche Fristen gelten und wie Sie sich bei Meinungsverschiedenheiten vor Gericht oder beim Amtsgericht in Deutschland verhalten können. Wir zeigen auch, welche offiziellen Formulare und Nachweise wichtig sind.

Was zählt als Parkettschaden?

Nicht jeder Fleck oder Kratzer ist gleich ein kostenpflichtiger Schaden. Entscheidend sind Tiefe, Fläche, Ursache und ob durch das Auftreten ein Austausch oder eine fachgerechte Reparatur nötig wird.

  • Kratzer durch Möbel (repair)
  • Druckstellen oder Dellen (repair)
  • Feuchtigkeitsschäden oder Quellung (repair)
  • Große Flächenverfärbungen oder lose Dielen (evidence)
In den meisten Fällen sind leichte Kratzer als normale Abnutzung zu werten.

Wie dokumentieren und bewerten?

Beweissicherung

Sorgfältige Beweissicherung schützt Sie vor unberechtigten Forderungen. Halten Sie Zustand, Umfang und Zeitpunkt der Schäden schriftlich und fotografisch fest und lassen Sie sich Eingänge beim Vermieter bestätigen.

  • Fotos mit Datum und Zeit (evidence)
  • Vergleichsaufnahmen der gesamten Fläche (evidence)
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden (notice)
  • Fristen beachten, z. B. zügig melden (deadline)
Gute Fotos und schriftliche Meldungen stärken Ihre Position bei Streit.

Unterscheidung: Abnutzung vs. Beschädigung

Beurteilen Sie Ausmaß und Ursache des Schadens. Gesetzliche Grundlagen und Fachentscheidungen helfen bei der Abgrenzung: §§ 535–580a BGB bestimmen Rechte und Pflichten[1], Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geben Auslegungen zum Mietrecht[2] und für Streitfälle ist häufig das Amtsgericht zuständig[3].

  • Ausmaß: Fläche und Tiefe der Beschädigung (evidence)
  • Ursache: Fremdverschulden oder üblicher Gebrauch (repair)
  • Kostenabschätzung: Reparatur vs. Erneuerung (payment)
Antworten Sie schriftlich auf Forderungen und bewahren Sie Kopien auf.

Anleitung

  1. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Stellungnahme an (notice)
  2. Erstellen Sie eine lückenlose Fotodokumentation mit Maßen und Datum (evidence)
  3. Holen Sie eine Kostenschätzung oder ein Gutachten ein, wenn der Schaden erheblich erscheint (repair)
  4. Legen Sie Quittungen für Reparaturen und Rechnungen bereit (payment)
  5. Bei Streit prüfen Sie Klagewege vor dem Amtsgericht oder rechtliche Beratung (court)

Häufige Fragen

Wann gilt ein Parkettschaden als normale Abnutzung?
Leichte Kratzer und oberflächliche Abnutzung sind meist normale Gebrauchsspuren; tiefe Risse, Feuchtigkeitsschäden oder lose Dielen gelten eher als Beschädigung.
Muss ich für alle Parkettschäden zahlen?
Nur wenn der Schaden über die normale Abnutzung hinausgeht und Sie schuldhaft gehandelt haben, kann der Vermieter Kosten verlangen. Prüfen Sie Beweise und Fristen.
Welche rechtliche Grundlage regelt Vermieterpflichten und Mieterrechte?
Die zentralen Regeln stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch, vor allem §§ 535–580a.[1]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB
  2. [2] Bundesgerichtshof – Entscheidungen
  3. [3] Informationen zu Amtsgerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.